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Leistungen der Firmenhaftpflicht

Erfüllungsschäden und Schlüsselverlust gehören zu den wichtigen Risiken, die ein Betrieb in Abhängigkeit von der unternehmerischen Tätigkeit gerne abgesichert weiß. Gleichzeitig gehören diese Risiken zu den Leistungen, die von der Versicherung gerne abgelehnt werden. Der Blick in die Leistungsein- und Ausschlüsse der Versicherungsbedingungen und Klauseln ist vor dem Vertragsabschluss deshalb unerlässlich.

Besonderheiten bei Erfüllungsschäden und Schlüsselverlust

  • Ein Erfüllungsschaden ist ein Schaden, den ein Handwerker an seinem eigenen Gewerk verursacht
  • Er ist nicht in der Betriebshaftpflicht versichert, Schäden sind vom Unternehmen selbst zu zahlen
  • Schlüsselverlust ist häufig nur bei fremden Schlüsseln versichert
  • Fremde Schlüssel sind Schlüssel zu Kundenwohnungen oder zum eigenen Betrieb, wenn die Räumlichkeiten gemietet sind

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Viele Versicherer legen ihre Leistungsein- und Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen und in ergänzenden Klauseln nieder. Sie sind vor dem Vertragsabschluss im Rahmen des Versicherungsvergleichs unbedingt zu überprüfen. Der Tarifvergleich wird über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.

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Auf den ersten Blick ersetzt eine Firmenhaftpflicht Schäden aus Schadenersatzforderungen, welche aus der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit heraus entstehen. Doch auf den zweiten Blick bleibt wichtig zu klären, welche Leistungen genau im Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Erst dann weiß der Versicherungsnehmer mit Sicherheit, wie solide sein Versicherungsschutz ist. Deshalb lohnt sich ein sorgfältiger Blick auf das Kleingedruckte, denn in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Firmenhaftpflicht und in dem gewählten Tarif sind diese Leistungen definiert. Insbesondere Schadenersatzforderungen aus Erfüllungsschäden und aus Schlüsselverlust werden häufig sogar juristisch entschieden.

Streitigkeiten bei Erfüllungsschäden

Erfüllungsschäden sind in der Betriebshaftpflicht definiert als Schäden, die ein Unternehmer an seinem eigenen Gewerk geltend macht. Versucht der Versicherte, einen solchen Firmenhaftpflicht Schaden duch seinen Versicherer zu regulieren, stößt er in aller Regel auf Probleme. Die Firmenhaftpflicht deckt nämlich Erfüllungsschäden des Handwerkers an seiner eigenen Arbeit nicht ab. Erstellt also ein Handwerker einen Keller und kommt es durch einen Mangel bei der Verfugung zu einem Schaden, gilt dieser nicht als Firmenhaftpflicht Schaden. Der Handwerker hat vielmehr auf Kosten seines Betriebs für die Schadensregulierung aufzukommen. Solche Fälle wurden mehrfach sogar gerichtlich entschieden, wobei der Versicherer das Recht zur Ablehnung der Schadensregulierung auf seiner Seite weiß. Streitigkeiten rund um Erfüllungsschäden sind in der Betriebshaftpflicht also nicht selten, denn sie fallen nicht unter die Firmenhaftpflichtversicherung Leistungen. 

Der Schlüsselverlust in der Firmenhaftpflicht

Auch der Schlüsselverlust in der Firmenhaftpflicht ist ein oft diskutiertes Thema, welches sich immer wieder vor Gericht wiederfindet. Häufig schließt eine Firmenhaftpflicht Schlüssel mit ein, sofern diese abhandenkommen und sofern es sich um fremde Schlüssel handelt. In diesem Fall muss der Versicherungsschutz explizit in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder als zusätzliche Klausel abgedeckt sein. Dann wird der Schlüsselverlsut in der Firmenhaftpflicht abgesichert, sofern es sich um Schlüssel zu gemieteten Geschäftsräumen oder zu Räumlichkeiten eines Kunden handelt. Ist im Fall eines Schlüsselverlusts eine gesamte Schließanlage auszuwechseln, führt das zu erheblichen Kosten, die in der Betriebshaftpflicht als Sachschaden allerdings abgedeckt sind. Da solche Versicherungsfälle nicht selten aufkommen, sollte eine gute Firmenhaftpflicht Schlüssel und ihren Verlust absichern, sofern der Betrieb bei der Ausübung seiner Tätigkeit mit fremden Schlüsseln zu tun hat. Anders sieht es aber aus, wenn es um den Verlust eigener Schlüssel für Betriebsräume geht, welche sich im Eigentum des Versicherten befinden. Dieser Schlüsselverlust ist in der Regel in der Betriebshaftpflicht nicht geschützt, im Schadenfall hat der Versicherte für die Kosten eines ausgewechselten Schlosses selbst aufzukommen. 

Versicherungsklauseln im Vergleich 

Schon auf den ersten Blick wird deutlich, wie wichtig die Klauseln zu Schlüsselverlust oder Erfüllungsschäden in jeder Betriebshaftpflicht sind. Die Liste der Leistungsein- und Ausschlüssen ist in der Firmenhaftpflicht von großer Bedeutung, nicht selten geht ein Versicherungsnehmer davon aus, dass eine bestimmte Leistung im Versicherungsschutz enthalten ist. Spätestens im Schadensfall folgt das böse Erwachen, wenn der Versicherer die Schadensregulierung ablehnt. Die sorgfältige Bedarfsanalyse des Versicherten ist deshalb ebenso wichtig wie die Wahl der passenden Betriebshaftpflicht. Dem Vertragsabschluss muss immer ein sorgfältiger Blick auf den Tarifvergleich einschließlich der konkreten Versicherungsleistungen vorangehen, damit der Versicherungsbedarf durch den gewählten Tarif wirklich abgedeckt ist. Der Online-Vergleichsrechner wird mit dem blauen Feld „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich