Die Haftung des Firmeninhabers fĂŒr SchĂ€den, die sein Unternehmen oder einer der Mitarbeiter einem Dritten zufĂŒgt, ist im BĂŒrgerlichen Gesetzbuch im Paragraphen 823 festgehalten. Ungeachtet der gesetzlichen Schadensersatzpflicht gibt es aber keine gesetzliche Regelung, die dem Unternehmer den Abschluss einer Firmenhaftpflichtversicherung zwingend vorschreibt. Trotzdem ist eine solide Haftpflichtversicherung sehr zu empfehlen, denn im Fall des Falles hĂ€tte der Unternehmer sonst eine Schadenersatzforderung aus eigener Tasche zu zahlen.
Kein Versicherungszwang trotz Schadensersatzpflicht
- Anders als bei der Kraftfahrzeughaftpflicht besteht keine Verpflichtung, eine Firmenhaftpflicht abzuschlieĂen
- Hier unterscheidet sich die Firmenhaftpflicht zum Teil von der Berufshaftpflicht, welche in einigen Branchen Pflicht ist
- Im Schadensfall wÀren Forderungen bei fehlender Absicherung aus eigener Tasche zu zahlen
- Deshalb ist eine Firmenhaftpflicht zum Schutz des Unternehmens sehr zu empfehlen
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Vor dem Vertragsabschluss ist der Versicherungsbedarf zu identifizieren. Danach lohnt sich der Blick in aktuelle Testberichte, und auch der Versicherungsvergleich mit Hilfe eines Online-Rechners ist angesagt. Der Online-Vergleichsrechner wird mit dem blauen Button âZum Versicherungsvergleichâ aufgerufen.
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Die Basis der Firmenhaftpflichtversicherung Pflicht findet sich im BĂŒrgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dort ist im Paragraphen 823 geregelt, dass der Verursacher eines Schadens diesen Schaden zu ersetzen hat, sofern er seine Sorgfaltspflicht verletzt oder wenn er sich gefahrerhöhend verhalten hat. Das bedeutet, dass der Verursacher eines Schadens diesen ersetzen muss. In AbhĂ€ngigkeit von dem verursachten Schaden kann die Beseitigung also eine gravierende finanzielle GröĂenordnung ausmachen. So eindeutig die gesetzliche Haftpflicht im BGB geregelt ist, so sehr muss man wissen, dass keine Verpflichtung besteht, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschlieĂen. Auch eine Firmenhaftpflichtversicherung Pflicht besteht nicht.Â
Die Haftung des Firmeninhabers
GrundsĂ€tzlich trifft den Inhaber einer Firma die gleiche gesetzliche Haftpflicht wie jede Privatperson. Die Frage âIst die Firmenhaftpflicht Pflicht?â ist also eindeutig zu bejahen, soweit man nach der gesetzlichen Haftpflicht des Unternehmers fragt. Der Firmeninhaber hat somit die Verpflichtung, einen verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu begleichen. Gleiches gilt fĂŒr einen Mitarbeiter, auch fĂŒr seinen Schaden hat der Unternehmer aufzukommen. Da also die Frage âIst die Firmenhaftpflicht Pflicht?â mit âJaâ zu beantworten ist, bleibt zu klĂ€ren, ob ebenfalls eine gesetzliche Vorgabe besteht, nach der auch eine Firmenhaftpflichtversicherung Pflicht ist.
Trotz Schadenersatzpflicht kein Versicherungszwang
Mit der Frage âBesteht eine Firmenhaftpflicht Pflicht?â stellt sich gleichzeitig die Unsicherheit ein, ob fĂŒr den Unternehmer ein Zwang besteht, eine Haftpflicht fĂŒr sein Unternehmen abzuschlieĂen. Anders als fĂŒr die Halter eines Kraftfahrzeugs besteht eine Firmenhaftpflichtversicherung Pflicht tatsĂ€chlich nicht. Obwohl der Gesetzgeber eindeutige Vorschriften auf die Frage erlĂ€sst âIst die Firmenhaftpflicht Pflicht?â, steht es dem Unternehmer frei, sich gegen diese Verpflichtung durch eine Versicherung zu schĂŒtzen oder im Zweifel selbst fĂŒr eine Schadenersatzforderung aufzukommen. Angesichts möglicher Forderungen in Höhe von sechs- bis siebenstelligen Summen ist eine Firmenhaftpflicht trotz fehlender Firmenhaftpflichtversicherung Pflicht aber zu empfehlen. Solche Forderungen können schnell zum finanziellen Ruin fĂŒhren, deshalb bleibt die Frage âIst die Firmenhaftpflicht Pflicht?â damit zu beantworten, dass eine Absicherung des Risikos durch einen erfahrenen Versicherer sehr zu empfehlen ist.Â
Der Vergleich vor dem Vertragsabschluss
Der wichtigste Tipp vor dem Abschluss einer Firmenhaftpflichtversicherung lautet sicher, die besten Anbieter miteinander zu vergleichen. ZunĂ€chst sollte man sich Gedanken machen, in welcher Höhe eine Absicherung des Betriebs erforderlich ist. Trotz der fehlenden Firmenhaftpflichtversicherung Pflicht sollten die Leistungen der Versicherung und die Versicherungssumme bei Personen-, Sach- und VermögensschĂ€den so gewĂ€hlt sein, dass ein fundierter Schutz des Unternehmens gewĂ€hrleistet ist. Ist der erforderliche Versicherungsschutz identifiziert, empfiehlt sich ein Blick auf die aktuellen Testergebnisse und auf einen Online-Vergleichsrechner, um die passende Versicherung zu gĂŒnstigen Preisen zu finden. So bleiben Unternehmen auch bei fehlender Firmenhaftpflichtversicherung Pflicht stets optimal abgesichert. Der Tarifvergleich wird mit dem blauen Feld âZum Versicherungsvergleichâ aufgerufen.