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Gewerbehaftpflichtversicherung für das Kleingewerbe

Auch wenn nur wenig Umsatz erzielt oder ein Nebengewerbe betrieben wird ist eine Gewerbehaftpflicht für Kleingewerbe wichtig. Diese Versicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, denn im Schadensfall wird nicht danach unterschieden, wie groß das Unternehmen ist. Der Geschädigte kann den Inhaber des Kleingewerbes in voller Höhe für den erlittenen Schaden haftbar machen.

Die Gewerbehaftpflicht

  • prüft, ob Ansprüche des Geschädigten gerechtfertigt sind
  • wehrt unberechtigte Forderungen ab
  • übernimmt im Streitfall Gerichts-, Prozess- und Anwaltskosten
  • erstattet Schadenersatz

Tarifgestaltung

  • Tarife orientieren sich an Branche und Risiko
  • Einstiegskosten ab 120 Euro/Jahr
  • Selbstbehalte berücksichtigen

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Auch bei der Gewerbehaftpflicht beim Kleingewerbe ist es nicht einfach, die passende Versicherung zu finden. Die individuellen Sachverhalte fließen in die Vertragsgestaltung ein. Unser Tarifrechner stellt die wichtigsten Details zusammen und sucht die passenden Angebote. Starten Sie die Suche mit einem Klick auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.

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Ein Unternehmer, der mit seiner Tätigkeit nur geringe Umsätze realisiert, betreibt ein sogenanntes Kleingewerbe. Steuerlich oder rechtlich definiert ist der Begriff „Kleingewerbe“ jedoch nicht. Für die Abführung der Umsatzsteuer können die Unternehmer eine Behandlung als Kleinunternehmen beantragen. Aber hinsichtlich Rechten und Pflichten eines Unternehmens sowie in Bezug auf Haftung für ihre Produkte oder Dienstleistungen gibt es keine Unterschiede. Auch ein Inhaber eines Kleingewerbes haftet für alle Schäden, die er dritten Personen oder Parteien zufügt.

Schutz durch eine Gewerbehaftpflicht für das Kleingewerbe

Erst mit Abschluss einer Gewerbehaftpflichtversicherung ist das Kleingewerbe vor Ansprüchen fremder Personen geschützt. Sie ersetzt im Gewerbe entstandene Schäden. Das können Schäden am fremden Eigentum, also Sachschäden, Verletzungen von Personen oder Schaden am fremden Vermögen sein. Eine Pflicht für eine Gewerbehaftpflicht gibt es jedoch nicht. Im Ernstfall kann der zu ersetzende Schaden aber schnell die finanziellen Möglichkeiten des kleinen Gewerbetreibenden überschreiten, gerade wenn man an die immensen Summen denkt, die durch medizinische Behandlungs- oder Rehabilitationskosten entstehen können. Der Gewerbetreibende sollte daher prüfen, ob auftretende Risiken durch seine private Haftpflicht mit abgedeckt werden. Wenn nicht, sollte eine gewerbliche Haftpflichtversicherung für das Kleingewerbe unbedingt abgeschlossen werden.

Mögliche Risiken des Kleingewerbes

Welche Gefahren im Kleingewerbe auftreten können, hängt natürlich von der jeweiligen Branche ab. Zu beachten ist aber, dass auf gewerblichen Grundstücken Unfälle passieren können, die zu Verletzungen von Personen oder zu Beschädigungen an Kleidung, Fahrzeugen oder anderen Gegenständen führen können. Auch Geräte oder Werkzeuge, die im Gewerbe benutzt werden, können Schäden herbeiführen. Werden selbst Produkte hergestellt, ist eine Produkthaftung zu übernehmen. Ein nebenberuflicher IT-Dienstleister könnte für Softwarefehler oder Ausfall von Hard- und Software verantwortlich gemacht werden. Auch Beratungs- oder Behandlungsfehler werden durch die Gewerbehaftpflicht des Kleingewerbes abgedeckt. Bei Abschluss der Gewerbehaftpflicht müssen daher immer die individuellen Voraussetzungen und Risiken geprüft werden.

Leistungen der Gewerbehaftpflicht 

Wie jede Haftpflichtversicherung übernimmt auch die Gewerbehaftpflicht für das Kleingewerbe mehrere wichtige Aufgaben. Werden nach einen Schadensfall Ersatzansprüche angemeldet, so prüft sie diese zuerst und weist sie zurück, wenn sie nicht berechtigt sind. Kann keine Einigung mit dem Geschädigten erzielt werden, müssen die Gerichte den Streit klären. Die gewerbliche Haftpflichtversicherung des Kleingewerbes erstattet dann Gerichts- und Prozesskosten sowie Gutachter- und Anwaltsauslagen. Im Schadensfall übernimmt sie die Regulierung der Ersatzansprüche bis zur Höhe des angemeldeten Schadens, höchsten jedoch bis zu den vereinbarten Deckungssummen.

Deckungssummen

Je nach Art des Kleingewerbes sollten die Deckungssummen der Gewerbehaftpflichtversicherung des Kleingewerbes mindestens bei jeweils zwei Million Euro für Sachschäden und Personenschäden und bei 100.000 Euro für Vermögensschäden liegen. Eine jährliche Überprüfung hilft, einer Unterdeckung vorzubeugen.

Beiträge der Gewerbehaftpflicht

Die jährliche Beitragshöhe für die Gewerbehaftpflicht orientiert sich an Art der gewerblichen Tätigkeit und den dort auftretenden Risiken. Die Tarife beginnen schon ab 120 Euro im Jahr. Selbstbehalte können dabei berücksichtigt werden.

Tarifvergleich

Eine günstige Versicherung sollte sich der kleine Gewerbetreibende gleich am Beginn seiner Tätigkeit suchen. Dabei kann unser interner Tarifrechner helfen. Wünschen Sie mehr Informationen zum Thema Gewerbehaftpflicht bei Kleingewerbe, starten Sie mit einem Klick auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ die Suche.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich