Auch wenn nur wenig Umsatz erzielt oder ein Nebengewerbe betrieben wird ist eine Gewerbehaftpflicht für Kleingewerbe wichtig. Diese Versicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, denn im Schadensfall wird nicht danach unterschieden, wie groß das Unternehmen ist. Der Geschädigte kann den Inhaber des Kleingewerbes in voller Höhe für den erlittenen Schaden haftbar machen.
Die Gewerbehaftpflicht
- prüft, ob Ansprüche des Geschädigten gerechtfertigt sind
- wehrt unberechtigte Forderungen ab
- übernimmt im Streitfall Gerichts-, Prozess- und Anwaltskosten
- erstattet Schadenersatz
Tarifgestaltung
- Tarife orientieren sich an Branche und Risiko
- Einstiegskosten ab 120 Euro/Jahr
- Selbstbehalte berücksichtigen
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Auch bei der Gewerbehaftpflicht beim Kleingewerbe ist es nicht einfach, die passende Versicherung zu finden. Die individuellen Sachverhalte fließen in die Vertragsgestaltung ein. Unser Tarifrechner stellt die wichtigsten Details zusammen und sucht die passenden Angebote. Starten Sie die Suche mit einem Klick auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.
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Ein Unternehmer, der mit seiner Tätigkeit nur geringe Umsätze realisiert, betreibt ein sogenanntes Kleingewerbe. Steuerlich oder rechtlich definiert ist der Begriff „Kleingewerbe“ jedoch nicht. Für die Abführung der Umsatzsteuer können die Unternehmer eine Behandlung als Kleinunternehmen beantragen. Aber hinsichtlich Rechten und Pflichten eines Unternehmens sowie in Bezug auf Haftung für ihre Produkte oder Dienstleistungen gibt es keine Unterschiede. Auch ein Inhaber eines Kleingewerbes haftet für alle Schäden, die er dritten Personen oder Parteien zufügt.
Schutz durch eine Gewerbehaftpflicht für das Kleingewerbe
Erst mit Abschluss einer Gewerbehaftpflichtversicherung ist das Kleingewerbe vor Ansprüchen fremder Personen geschützt. Sie ersetzt im Gewerbe entstandene Schäden. Das können Schäden am fremden Eigentum, also Sachschäden, Verletzungen von Personen oder Schaden am fremden Vermögen sein. Eine Pflicht für eine Gewerbehaftpflicht gibt es jedoch nicht. Im Ernstfall kann der zu ersetzende Schaden aber schnell die finanziellen Möglichkeiten des kleinen Gewerbetreibenden überschreiten, gerade wenn man an die immensen Summen denkt, die durch medizinische Behandlungs- oder Rehabilitationskosten entstehen können. Der Gewerbetreibende sollte daher prüfen, ob auftretende Risiken durch seine private Haftpflicht mit abgedeckt werden. Wenn nicht, sollte eine gewerbliche Haftpflichtversicherung für das Kleingewerbe unbedingt abgeschlossen werden.
Mögliche Risiken des Kleingewerbes
Welche Gefahren im Kleingewerbe auftreten können, hängt natürlich von der jeweiligen Branche ab. Zu beachten ist aber, dass auf gewerblichen Grundstücken Unfälle passieren können, die zu Verletzungen von Personen oder zu Beschädigungen an Kleidung, Fahrzeugen oder anderen Gegenständen führen können. Auch Geräte oder Werkzeuge, die im Gewerbe benutzt werden, können Schäden herbeiführen. Werden selbst Produkte hergestellt, ist eine Produkthaftung zu übernehmen. Ein nebenberuflicher IT-Dienstleister könnte für Softwarefehler oder Ausfall von Hard- und Software verantwortlich gemacht werden. Auch Beratungs- oder Behandlungsfehler werden durch die Gewerbehaftpflicht des Kleingewerbes abgedeckt. Bei Abschluss der Gewerbehaftpflicht müssen daher immer die individuellen Voraussetzungen und Risiken geprüft werden.
Leistungen der Gewerbehaftpflicht
Wie jede Haftpflichtversicherung übernimmt auch die Gewerbehaftpflicht für das Kleingewerbe mehrere wichtige Aufgaben. Werden nach einen Schadensfall Ersatzansprüche angemeldet, so prüft sie diese zuerst und weist sie zurück, wenn sie nicht berechtigt sind. Kann keine Einigung mit dem Geschädigten erzielt werden, müssen die Gerichte den Streit klären. Die gewerbliche Haftpflichtversicherung des Kleingewerbes erstattet dann Gerichts- und Prozesskosten sowie Gutachter- und Anwaltsauslagen. Im Schadensfall übernimmt sie die Regulierung der Ersatzansprüche bis zur Höhe des angemeldeten Schadens, höchsten jedoch bis zu den vereinbarten Deckungssummen.
Deckungssummen
Je nach Art des Kleingewerbes sollten die Deckungssummen der Gewerbehaftpflichtversicherung des Kleingewerbes mindestens bei jeweils zwei Million Euro für Sachschäden und Personenschäden und bei 100.000 Euro für Vermögensschäden liegen. Eine jährliche Überprüfung hilft, einer Unterdeckung vorzubeugen.
Beiträge der Gewerbehaftpflicht
Die jährliche Beitragshöhe für die Gewerbehaftpflicht orientiert sich an Art der gewerblichen Tätigkeit und den dort auftretenden Risiken. Die Tarife beginnen schon ab 120 Euro im Jahr. Selbstbehalte können dabei berücksichtigt werden.
Tarifvergleich
Eine günstige Versicherung sollte sich der kleine Gewerbetreibende gleich am Beginn seiner Tätigkeit suchen. Dabei kann unser interner Tarifrechner helfen. Wünschen Sie mehr Informationen zum Thema Gewerbehaftpflicht bei Kleingewerbe, starten Sie mit einem Klick auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ die Suche.