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Gewerbehaftpflicht für Kleinunternehmer

Kleinunternehmen erzielen nur wenig Umsatz und Gewinn. Daher gelten für sie steuerliche Vergünstigungen. Hinsichtlich Haftung bei Schäden, die durch ihre unternehmerische Tätigkeit dritten Personen zugefügt werden, gibt es jedoch keine Unterschiede gegenüber großen Firmen. Eine Gewerbehaftpflicht für Kleinunternehmer ersetzt Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dabei sollten einzelne Bausteine der Haftpflicht gezielt ausgewählt werden, wie zum Beispiel eine Umwelt- oder eine Produkthaftpflicht. 

Leistungen der Gewerbehaftpflicht

  • Prüfung der Schadenersatzansprüche auf Rechtmäßigkeit 
  • Erstattung von Schadenersatz
  • Leisten von Schmerzensgeld, Übernahme von Behandlungs- und Heilkosten
  • Erstattung von Gerichts- und Prozesskosten sowie Gutachterauslagen
  • Erstattungshöhe bis zur Schadenssumme, jedoch höchstens bis zu den versicherten Deckungssummen

Versicherte Risiken

  • Sach- und Personenschäden, die durch die unternehmerische Tätigkeit entstanden sind
  • Vermögensschutz für Umsatz- oder Verdienstausfall der Auftraggeber

Policebeiträge

  • Jahresbeiträge richten sich nach der Art des Gewerbes und dem Risiko
  • Tarife beginnen ab 120 Euro
  • Selbstbehalte verringern die Beiträge

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Die Voraussetzungen der Kleinunternehmer sind sehr unterschiedlich, daher ist vor Abschluss einer Gewerbehaftpflicht ein umfangreicher Versicherungsvergleich notwendig. Zu achten ist vor allem auf einer ausreichende Absicherung aller auftretenden Risiken und die Auswahl der entsprechend hohen Deckungssummen. Unser Tarifrechner hilft den Kleinunternehmern und hat die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Starten Sie die Suche mit einem Klick auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ und finden Sie die passende Gewerbehaftpflicht.

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Viele kleinere Gewerbetreibende, deren Tätigkeit keinen eigenen Betrieb erfordert und die auch keine Angestellten beschäftigen, lassen sich steuerlich als Kleinunternehmen einstufen. Damit gelten für sie gesonderte Regelungen bezüglich der Umsatzsteuer. Obwohl diese Unternehmen nur geringen Umsatz und kleine Gewinne erzielen, müssen sie für Ihre Produkte und für Ihre geschäftliche Tätigkeit ebenso haften wie größere Firmen. Daher ist eine Gewerbehaftpflicht für Kleinunternehmer sehr wichtig. Eine Pflicht gibt es aber dafür nicht.

Versicherungsfall

Die Gewerbehaftpflicht der Kleinunternehmer, bei einigen Versicherungen auch Betriebshaftpflicht genannt, tritt dann ein, wenn durch die unternehmerische Tätigkeit einer dritten Partei Schaden zugefügt wird. Dazu zählen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Risiken, die zu versichern sind, richten sich nach der Art des Gewerbes und können sehr unterschiedlich sein. Daher müssen die einzelnen Bausteine der Gewerbehaftpflicht für Kleinunternehmer gezielt ausgewählt werden. Zu überprüfen ist, ob eine Produkt- oder eine Umwelthaftpflicht benötigt wird. Für Unternehmen der IT-Branche gibt es spezielle Versicherungen. Fehlt der richtige Versicherungsschutz, dann kann sich ein Schadenersatzanspruch sehr schnell auf mehrere Tausend Euro summieren. 

Leistungen der Gewerbehaftpflichtversicherung.

Mit einer Gewerbehaftpflicht erwirbt das Kleinunternehmen einen passiven Rechtschutz, denn sie überprüft zuerst, ob die gestellten Schadensersatzansprüche auch gerechtfertigt sind. Wenn es notwendig ist, werden sie zurückgewiesen. Kommt es dabei zu Auseinandersetzungen vor Gericht, übernimmt die Gewerbehaftpflicht der Kleinunternehmer die Gerichts- und die Anwaltskosten, erstattet auch Gutachterauslagen. Berechtigt Ansprüche auf Schadenersatz werden von der Versicherung ausgeglichen. 

Benötigte Deckungssummen

Die Versicherungen leisten im Schadenfall Ersatz bis zur beanspruchten Schadenshöhe, höchstens jedoch bis zur versicherten Deckungssumme. Auch wenn die Gewerbehaftpflicht für Kleinunternehmer ist, müssen die gewählten Deckungssummen ausreichend hoch sein. Üblicherweise werden bei Gewerbehaftpflichtversicherungen Policen mit jeweils zwei Millionen Euro für Sach- und für Personenschäden und mit 100.000 Euro für Vermögensschäden abgeschlossen. 

Kosten der Betriebshaftpflicht

Die Versicherungsbeiträge für die Gewebehaftpflicht der Kleinunternehmer werden nach der Tätigkeitsbranche sowie des zu versichernden Risikos berechnet. Einstiegstarife beginnen ab 
120,00 € Jahrestarif. Durch Selbstbehalte können die Tarife aktiv beeinflusst werden.

Tarifvergleich

Eine günstige und passende Versicherung finden Kleinunternehmer durch einen umfassenden Vergleich der Policen und Tarife. Unser interner Tarifrechner gibt dazu wertvolle Hinweise und Tipps. Dorthin gelangen Interessierte über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich