Der Begriff des Kleinunternehmers ist im Paragrafen 19 des Umsatzsteuergesetzes geregelt. Danach gilt als Kleinunternehmer, wer einen jährlichen Bruttojahresumsatz in Höhe von 17.500 Euro nicht überschreitet. Allein aus der Höhe des Bruttoumsatzes, welcher die anwendbare Mehrwertsteuer bereits enthält, wird ersichtlich, dass ein Kleinunternehmer ein eher überschaubares Einkommen erzielt. Deshalb bleibt sorgfältig zu prüfen, ob eine Gewerbehaftpflichtversicherung tatsächlich erforderlich ist.
Besonderheiten für Kleinunternehmer
- Auch ein Kleinunternehmer unterliegt in vollem Umfang der gesetzlichen Haftpflicht bei Schadensersatzforderung
- Dank der überschaubaren Umsätze könnte eine Betriebshaftpflicht allerdings entbehrlich sein
- Für Kleinunternehmer ist eine sorgfältige Bedarfsanalyse deshalb unerlässlich
- Sie stellt Kosten und Nutzen der Betriebshaftpflicht in Abhängigkeit von der spezifischen Tätigkeit gegenüber
- Ist eine Betriebshaftpflicht tatsächlich notwendig, ist ein Tarifvergleich dringend empfehlenswert
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Insbesondere Kleinunternehmer stellen auf einen günstigen Versicherungsschutz ab. Ein Direktversicherer mag deshalb im Versicherungsvergleich die erste Wahl für einen Vertragsabschluss sein. Ein letzter Blick gilt den Leistungsausschlüssen in den Versicherungsbedingungen, damit der Versicherungsschutz trotz seiner Preiswürdigkeit alle erforderlichen Leistungen enthält. Der Tarifvergleich ist unter dem blauen Feld „Zum Versicherungsvergleich“ zu finden.
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Der Begriff des Kleinunternehmers ist im Paragrafen 19 des Umsatzsteuergesetzes geregelt. Danach ist ein Kleinunternehmer, welcher im vergangenen Jahr einen Bruttojahresumsatz von unter 17.500 Euro erzielt hat und wer im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten wird. Der Kleinunternehmer ist dann von der Umsatzsteuerpflicht befreit, im Gegenzug darf er allerdings auch keine Vorsteuer geltend machen. Im Zusammenhang mit der Gewerbehaftpflichtversicherung für Kleinunternehmer ist vorrangig von Bedeutung, dass ein Bruttojahresumsatz von 17.500 Euro eine recht geringe Größenordnung ausmacht, welcher auf eine betriebliche Tätigkeit von überschaubarem Umfang schließen lässt.
Zum Begriff des Kleinunternehmers
Der Kleinunternehmer-Begriff stammt aus dem Umsatzsteuergesetz, er regelt die Umsatzsteuerpflicht von Unternehmen. Wer unter die Kleinunternehmer-Regelung fällt, muss keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen. Mit einem jährlichen Umsatz von 17.500 Euro einschließlich der geltenden Mehrwertsteuer wird allerdings deutlich, dass es sich hier um ein Unternehmen handelt, welches noch am Anfang seiner Entwicklung steht. Auch ein Existenzgründer kann unter die Kleinunternehmerregelung fallen, Gleiches gilt für einen Gewerbetreibenden in den Anfängen seiner selbständigen Tätigkeit.
Gesetzliche Haftpflicht gilt uneingeschränkt
Ungeachtet des geringen Umsatzes für Kleinunternehmer gilt die gesetzliche Haftpflicht mit der Gewerbehaftpflicht Kleinunternehmer uneingeschränkt. Damit hat auch ein Kleinunternehmer einen Schaden zu ersetzen, welcher bei der Ausübung der betrieblichen Aufgabe verursacht wurde. In Anbetracht der geringen Einkommensverhältnisse kann eine Gewerbehaftpflichtversicherung für den Kleinunternehmer also durchaus erforderlich sein. Die überschaubare Größenordnung der betrieblichen Tätigkeit könnte wiederum dagegen sprechen. Deshalb ist vor jedem Vertragsabschluss eine genaue Bedarfsanalyse erforderlich, welchen Umfang die Gewerbehaftpflicht für den Kleinunternehmer annehmen sollte.
Bedarfsanalyse erforderlich
Die Bedarfsanalyse muss identifizieren, wie groß die Gefahr ist, dass die Gewerbehaftpflicht Kleinunternehmer tatsächlich greift. Ein Selbständiger, der überwiegend in seinem Büro als Berater tätig ist und keinen Kundenbesuch empfängt, mag ein niedriges Risiko haben, dass der Versicherungsfall für die Gewerbehaftpflichtversicherung Kleinunternehmer tatsächlich eintritt. Eine sorgfältige Analyse des Versicherungsbedarfs ist deshalb unerlässlich, sie muss identifizieren, ob und in welcher Größenordnung eine Gewerbehaftpflichtversicherung erforderlich ist. Besteht allerdings ein Versicherungsbedarf, sollten die Versicherungsprämien für eine Gewerbehaftpflichtversicherung Kleinunternehmer überschaubar bleiben. Eine vergleichsweise geringe Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mag ausreichen. Sie kombiniert den Anspruch des Versicherten, bei Schadenersatzforderungen ausreichend abgesichert zu sein, mit seinem Wunsch, auf hohe Versicherungsprämien zu verzichten. Gleichzeitig stellt auch eine günstige Gewerbehaftpflichtversicherung den Kleinunternehmer von den Kosten eines Rechtsstreits bei einer unberechtigten Forderung frei. So hat der Selbständige schon zu Beginn seiner Tätigkeit die Sicherheit, der Gewerbehaftpflicht für Kleinunternehmer in ausreichendem Maß Genüge zu tun.
Die Gewerbehaftpflicht im Test
Eine Gewerbehaftpflicht für Kleinunternehmer soll günstig sein. Gerade deshalb ist der Vergleich im Test vor dem Vertragsabschluss wichtig. Ein Online-Rechner wird zeigen, welcher Anbieter durch preiswerte Versicherungsbeiträge überzeugt. Insbesondere Direktversicherer mögen sich für eine preisgünstige Basis-Versicherung empfehlen. Aus dem Online-Tarifrechner ist der günstigste Tarif schnell zu entnehmen. Trotzdem gilt ein letzter Blick möglichen Leistungsausschlüssen, damit der Versicherungsschutz bei aller Preiswürdigkeit die erforderlichen Leistungen erbringt. Der Tarifrechner mit Online-Abschluss ist unter dem blauen Feld „Zum Versicherungsvergleich“ zugänglich.