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Gewerbehaftpflicht – Allgemeine Informationen

Eine Gewerbehaftpflichtversicherung schützt vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen aus betrieblicher Tätigkeit.

Versicherungsnehmer

  • Freiberufler, Handwerker, Gewerbetreibende, Industrieunternehmen

Geltungsbereich

  • Ausgleich berechtigter gesetzlicher Haftpflichtansprüche Dritter
  • Prüfung der Begründetheit von Ansprüchen
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

Versicherungsausschlüsse

  • Risiken aufgrund von Vertragsregelungen
  • Umtauschkosten
  • Reparaturkosten
  • Auskunftsansprüche
  • Unterlassungsforderungen
  • privates Handeln
  • Freizeithandlungen
  • Tätigkeit eines Subunternehmers oder Freiberuflers
  •  Arbeitsunfälle

Individuelle Versicherungsregelungen

  • Schäden im Ausland 
  • Schäden an Gegenständen im Gewahrsam des Versicherungsnehmers 
  • Tätigkeitsschäden
  • „übergesetzliche Haftungszusagen“ (z. B. bei an Zulieferer delegierter Warenkontrolle)

Alternative zur Betriebshaftpflichtversicherung

  • Vorsorgeversicherung
    • Absicherung nur vertraglich angegebener Risiken
    • Ausschlüsse: während des Geschäftsbetriebs hinzukommende Risiken
  • Produkthaftpflichtversicherung
    • Absicherung bei fehlerhaften Produkten

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Die Absicherung gewerblicher Risiken erfordert individuelle Ausgestaltung der Betriebshaftpflichtversicherung. Gerade angesichts der Komplexität dieser Versicherung ist ein Versicherungsvergleich über einen Tarifrechner von großer Bedeutung. Zu unserem Tarifrechner, der Ihnen die Zusammenstellung einer umfassenden und preisgünstigen Gewerbehaftpflichtversicherung ermöglicht, gelangen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.

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Eine Gewerbehaftpflichtversicherung schützt vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen, die aus der betrieblichen Tätigkeit eines Unternehmens entstehen.

Gesetzliche und vertragliche Haftungsverpflichtungen

Die Gewerbehaftpflichtversicherung Definition beschreibt ein „Einstehen-Müssen“ im Sinne gesetzlicher Haftungsnormen, die die Voraussetzungen der Haftung exakt festlegen. Neben dieser gesetzlichen Haftpflicht können sich Ersatzpflichten auch aus den Regelungen eines Vertrags ergeben und damit über die gesetzliche Haftungsverpflichtung hinausgehen. In der Regel sind per Gewerbehaftpflichtversicherung Definition solche vertraglichen Ersatzverpflichtungen nicht von einer Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen. Auch nicht vertragsgemäße Leistungen, Kosten für einen Umtausch oder Reparaturen fallen nicht in den Geltungsbereich der Gewerbe Haftpflicht, da sie nicht gesetzlich geschuldet sind.

Geltungsbereich 

Eine Gewerbehaftpflichtversicherung schützt Freiberufler, Handwerker, Gewerbetreibende und Industrieunternehmen bei berechtigten, gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter, prüft die Begründetheit von Ansprüchen und übernimmt die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Somit kommt der Versicherung laut Gewerbehaftpflichtversicherung Wiki die Funktion einer passiven Rechtsschutzversicherung zu, die für den Aufwand der rechtlichen Prüfung und für die Rechtsschutzkosten aufkommt. Durch die Gewerbe Haftpflichtversicherung werden sowohl Risiken abgesichert, die von einem Unternehmen als juristischer Person ausgehen, als auch Haftungsansprüche, die auf einem Handeln oder Unterlassen von Mitarbeitern des Betriebs ausgelöst werden. Gesetze sehen zum Teil eine Verpflichtung zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung vor. Die Gewerbehaftpflicht greift nicht bei Ansprüchen aufgrund privaten Handelns, die von einer Privathaftpflichtversicherung abzudecken sind. Ferner sind von der Gewerbe Haftpflichtversicherung nur Schadensersatzansprüche versichert, nicht aber vertragliche Erfüllungsansprüche, Auskunftsansprüche oder Unterlassungsforderungen. Die Leistung der Versicherung erfolgt gemäß Gewerbehaftpflichtversicherung Wiki gewöhnlich unmittelbar an den geschädigten Anspruchsteller und nicht an den Versicherungsnehmer, der gemäß § 156 I Versicherungsvertragsgesetz auch kein Verfügungsrecht über seine Forderung gegenüber der Versicherung auf Freistellung von der Schadensersatzpflicht besitzt. Neben der Unternehmens- bzw. Betriebsleitung sind laut Gewerbehaftpflichtversicherung Wikipedia auch alle anderen Betriebsangehörigen während ihrer beruflichen Tätigkeit für den versicherten Arbeitgeber mitversichert. Dagegen fallen Ersatzpflichten auslösende Tätigkeiten in der Freizeit in den Bereich der Privathaftpflichtsicherung. Auch Ansprüche gegen Mitversicherte sind durch die Gewerbe Haftpflicht gewöhnlich nicht versichert. Arbeitsunfälle werden nicht von der Betriebshaftpflicht, sondern von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Sind Freiberufler oder Subunternehmer für einen Versicherungsnehmer tätig, so führt deren schadensauslösendes Handeln oder Unterlassen gemäß entsprechender Regelungen in den Versicherungsbedingungen und laut Gewerbehaftpflichtversicherung Wikipedia regelmäßig nicht zu einer Leistungspflicht der Versicherung.

Grundsatz der Spezialität und Vorsorgeversicherung

Nach dem Grundsatz der Spezialität kommt die Gewerbehaftpflicht nur für realisierte Haftungsrisiken auf, die durch den Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss ausdrücklich angegeben wurden. Allerdings können sich aus der versicherungsvertraglich niedergelegten Betriebsbeschreibung laut gewerbliche Haftpflichtversicherung Wiki Hinweise auf unerkannte Gefahren ergeben, die nicht zulasten des Versicherungsnehmers gehen. Kommen neue Risiken während des laufenden Geschäftsbetriebs hinzu, so sind sie gemäß Gewerbehaftpflicht Wikipedia im Rahmen der sog. „Vorsorgeversicherung“ vorläufig (mit oft nur geringen Versicherungssummen) abgesichert, müssen aber nachträglich dauerhaft in den Versicherungsvertrag einbezogen werden. Die Vorsorgeversicherung beruht auf dem Grundgedanken, dass sich das versicherte Risiko in einem Betrieb durch Wegfall alter und Hinzutreten neuer Risiken im Zeitablauf verändert, ohne dass dem Versicherungsnehmer der erforderliche Versicherungsschutz dadurch abhandenkommen darf. Daher sind sowohl quantitative als auch qualitative Veränderungen grundsätzlich bekannter Risiken mitversichert. Tritt ein den bisherigen Risiken nicht vergleichbares Risiko hinzu, so führt die Vorsorgeversicherung gemäß gewerbliche Haftpflichtversicherung Wiki meistens nur zu einem Versicherungsschutz mit deutlich herabgesetzten Deckungssummen. Bis zur nächsten Prämienzahlung wird das veränderte bzw. neu hinzukommende Risiko beitragsfrei mitversichert. Bei verspäteter Meldung des veränderten Risikos entfällt gemäß Gewerbehaftpflicht Wikipedia allerdings der Versicherungsschutz rückwirkend zum Zeitpunkt der Risikoveränderung. Vorsorgeversicherungen können allerdings (z. B. bei gewerblichen Umweltrisiken) durch ausdrückliche Vertragsbestimmung ausgeschlossen werden.

Individuelle Versicherungsausschlüsse und -einschlüsse

Neben den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) gelten „Besondere Bedingungen“ für die gewerbliche Haftpflichtversicherung. Festgeschrieben werden hier z. B. Regelungen zu Schäden, die im Ausland auftreten, zu Bearbeitungsschäden (Tätigkeitsschäden) oder zu im Gewahrsam eines Versicherungsnehmers befindlichen Gegenständen. Bei einer vom Versicherungsnehmer auf seinen Zulieferer vertraglich verlagerten Obliegenheit zur Kontrolle eingehender Waren können sich daraus ergebende Haftungsrisiken ebenfalls als „übergesetzliche Haftungszusage“ in die Versicherung eingeschlossen werden. 

Betriebs- und Produkthaftungsversicherung

Werden Waren nicht direkt an Endverbraucher ausgeliefert, sondern innerhalb eines komplexen Arbeitsprozesses zur Herstellung einer Gesamtleistung verwendet, genügt eine gewöhnliche Betriebshaftpflichtversicherung in der Regel nicht, um die aufgrund fehlerhafter Komponenten vergeblich aufgewandten Kosten für Weiterverarbeitung, Herstellung, Austausch oder Rückruf abzusichern. Rohproduktlieferanten und Zwischenproduzenten müssen sich daher mit einer zusätzlichen Produkthaftpflichtversicherung schützen. Eine Produkthaftpflichtversicherung ersetzt reine Vermögensschäden, die aufgrund nicht vorhandener zugesicherter Eigenschaften von Waren, im Rahmen von Weiterbearbeitung oder Weiterverarbeitung, durch Vermischung oder Verbindung mit anderen Gegenständen, durch Ausbau eigener mangelhafter Produkte und Einbau mangelfreier Produkte sowie durch mangelhafte Produktherstellung aufgrund mangelhafter Maschinen entstanden sind.

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Die Absicherung gewerblicher Risiken erfordert eine individuelle Ausgestaltung der gewerblichen Haftpflichtversicherung unter Vereinbarung ausreichender Deckungssummen. Gerade angesichts der Komplexität dieser Versicherung ist ein Versicherungsvergleich über einen Tarifrechner von großer Bedeutung. Zu unserem Tarifrechner, der ihnen die Zusammenstellung einer umfassenden und preisgünstigen Gewerbehaftpflichtversicherung ermöglicht, gelangen Sie über den auf dieser Seite integrierten blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

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