Für Sicherheitsdienste ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Versicherungspflicht
- für selbständige Gewerbebetriebe (§ 6 Bewachungsverordnung)
- Bewachungsunternehmen
- Objekt- und Werkschutz
- Veranstaltungsschutz
- bewaffneter und unbewaffneter Personenschutz
- Kaufhausdetektive und sonstige Detektive
- Bewachungsunternehmen
- Abdeckung von Ansprüchen aus gesetzlichen Haftpflichtttatbeständen
- zu versichernder Personenkreis
- alle im Betrieb beschäftigten Personen
- Mindestdeckungssummen je Schadenfall
- Personenschäden: 1.000.000 Euro
- Sachschäden: 250.000 Euro
- Abhandenkommende Sachen: 15.000 Euro
- Vermögensschäden: 12.500 Euro
- jeweils doppelte Versicherungssummen je Versicherungsjahr
Versicherungsleistungen
- Prüfung der Berechtigung erhobener Ersatzansprüche
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Ausgleich berechtigter Ansprüche Dritter
Versicherungsausschlüsse
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- wissentlich mangelhafte Leistungserbringung
- über die gesetzlichen Haftungsansprüche hinausgehende Ansprüche
Versicherungsprämien
- Bemessungsgrundlagen
- Umsatzgröße
- Jahresbruttolohngröße
- Mitarbeiteranzahl
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Versicherungsleistungen, Deckungssummen und Versicherungsprämien der verfügbaren Versicherungsangebote unterscheiden sich deutlich. Daher sollte ein neutraler Vergleich mit einem Tarifrechner vorgenommen werden. Unser Tarifrechner, zu dem Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen, führt sie zu einer Ihren Versicherungsbedürfnissen entsprechenden und kostengünstigen Versicherung.
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Für Sicherheits- und Bewachungsdienste ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Versicherungspflicht nach § 6 BewV
Die Haftpflichtversicherungspflicht für Sicherheitsdienste ergibt sich aus § 6 der Bewachungsverordnung (BewV). Danach müssen Gewerbetreibende, die nach § 34a Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung ein selbständiges Bewachungsgewerbe betreiben wollen, nicht nur für sich selbst, sondern für alle im Gewerbebetrieb tätigen Personen eine Haftpflichtversicherung für Schäden abschließen, die sie ihren Auftraggebern oder Dritten zufügen. Als Mindestdeckungssummen je Schadensereignis sind in der Firmenhaftpflicht Sicherheitsdienst 1 Million € bei Personenschäden, 250.000 € bei Sachschäden, 15.000 € für Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 € für Vermögensschäden vorgesehen. Die Deckungssummen eines Versicherungsjahres müssen mindestens das Doppelte dieser Beträge erreichen. Die Versicherungspflicht für das Abhandenkommen von Sachen und für Vermögensschäden entfällt bei nachgewiesenem Einverständnis eines Auftraggebers. Personen- und Sachschäden müssen durch eine Firmenhaftpflicht Sicherheitsdienst nicht versichert sein, wenn für einen Auftraggeber ausschließlich Landfahrzeuge einschließlich Zubehör bewacht werden.
Geltungsbereich
Die Firmenhaftpflicht Sicherheitsdienst deckt Haftungsansprüche aus gesetzlichen Haftpflichttatbeständen ab. Abzuschließen ist eine Firmenhaftpflicht Sicherheitsdienst von Bewachungsunternehmen/Security-Diensten (Objekt- und Werkschutz, bewaffneter und unbewaffneter Personenschutz, Geldtransporte, Brandschutz, Revierdienste und Veranstaltungsschutz) sowie von Kaufhaus- und sonstigen Detektiven. Die Firmenhaftpflicht Sicherheitsdienst schützt den Versicherungsnehmer, dessen gesetzlichen Vertreter, Angehörige des Sicherheitsdienstes, im Betrieb aufsichtführende Personen und mitarbeitende Familienangehörige.
Versicherungsleistungen
Die Firmenhaftpflicht Sicherheitsdienst prüft die Berechtigung erhobener Ersatzansprüche, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und gleicht berechtigte Ansprüche Dritter aus. Zu den versicherten Risiken gehören z. B. die Teilnahme des Sicherheitsdienstes an Märkten, Messen, Kongressen und Ausstellungen, erlaubter Schusswaffenbesitz, aus Datenschutzverletzungen resultierende Vermögensschäden, Mietsachschäden, Entlade- und Beladeschäden und Tätigkeitsschäden anlässlich der Bewachung.
Versicherungsausschlüsse
Die Firmenhaftpflicht Sicherheitsdienst leistet regelmäßig nicht bei vorsätzlicher Herbeiführung eines Schadens, bei Schäden aufgrund wissentlich mangelhafter Leistungserbringung, bei Ansprüchen, die über die gesetzlichen Haftungsverpflichtungen hinausgehen, bei Schädigung von in demselben Haushalt lebenden Angehörigen und bei Sachschäden (und daraus folgenden Vermögensschäden) an geliehenen, gepachteten, gemieteten oder verwahrten Gegenständen. Keine Versicherungsleistung erfolgt gewöhnlich ferner bei Schäden an fremden Gegenständen, die der Ausübung des Sicherheitsdienstes dienen, bei im Ausland entstehenden Schäden und bei Schadensersatzansprüchen aus Umweltschutzgesetzen.
Versicherungsprämien
Die Versicherungsprämien bestimmen sich nach der Umsatzgröße, der Jahresbruttolohnsumme oder nach der Mitarbeiteranzahl. Die Versicherungsverträge können mit und ohne Selbstbeteiligung (z. B. 250 oder 500 € je Schadenfall) abgeschlossen werden.
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Versicherungsleistungen, Deckungssummen und Versicherungsprämien der verfügbaren Versicherungsangebote unterscheiden sich deutlich. Daher sollte ein neutraler Vergleich mit einem Tarifrechner vorgenommen werden. Unser Tarifrechner, zu dem Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen, führt sie zu einer Ihren Versicherungsbedürfnissen entsprechenden und kostengünstigen Versicherung.