Eine Betriebshaftpflicht ist für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen jeder Art und Größe zur Absicherung im Schadensfall unbedingt notwendig. Auch in Branchen, in denen eine Betriebshaftpflicht nicht zwingend vorgeschrieben ist, sollte auf den Versicherungsschutz nicht verzichtet werden.
Betriebshaftpflichtversicherung – Leistungen und Versicherungsschutz
- Überprüfung der Haftungsfrage
- Übernahme der Kosten bei berechtigten Schadensforderungen
- Abwehr zu hoher oder unberechtigter Schadensforderungen (passiver Rechtsschutz)
- Versicherungsschutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufgrund vorausgegangener Personen- oder Sachschäden
Betriebshaftpflicht – Pflicht oder freiwillig?
- keine Pflicht zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
- je nach Branche kann aber eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben sein
- generelle Versicherungspflicht: Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sind möglich
generelle Versicherungspflicht durch eine Haftplichtversicherung
- ist in den branchenspezifischen Verordnungen und Gesetzesvorlagen festgelegt
- kann durch eine Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht oder Vermögenshaftpflicht erfüllt werden
Berufsbeispiele mit Versicherungspflicht
- Unternehmen des Motorfahrzeuggewerbes
- Anwälte
- Steuerberater
- Notare
- Architekten
- Ingenieure
- Sachverständige
- Ärzte
- Apotheker
Berufs- oder Betriebshaftpflicht
- die Entscheidung hängt vom individuellen Einzelfall ab
- allgemein: Gewerbe mit einen erhöhten Risiko bei Vermögensschäden wählen häufig eine Berufshaftpflichtversicherung
- im Zweifelsfall ist eine Beratung durch Experten sinnvoll
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Eine Betriebshaftpflicht ist für Betriebe aus jeder Branche sinnvoll und notwendig. Doch Leistungen und Beitragshöhe können je nach Tarif und Anbieter unterschiedlich ausfallen. Mit unserem seiteninternen Tarifrechner ermitteln Sie die besten und preisgünstigsten Angebote zur Betriebshaftpflichtversicherung. Anschließend haben Sie Gelegenheit, eine Betriebshaftpflichtversicherung direkt online abzuschließen. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ leitet Sie automatisch auf den seiteninternen Tarifrechner.
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Freiberufler, Selbstständige und die Inhaber eines eigenen Unternehmens unterliegen immer einem großen Haftungsrisiko. Kommt es durch die betriebliche Arbeit zu einem Schaden, haften sie mit ihrem gesamten Vermögen für den entstandenen Schaden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt das Vermögen des Unternehmers und unter Umständen auch die Existenz des Unternehmens. Daher ist für nahezu alle Branchen und Berufszweige eine Betriebshaftpflicht zwingend notwendig. Dennoch gibt es nicht in allen Berufen eine Pflicht zur Betriebshaftpflichtversicherung.
Leistungen und Schutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung
Allgemein schützt eine Betriebshaftpflichtversicherung in dreifacher Weise. Bei der Vorlage von Ansprüchen gegen den versicherten Betrieb, prüft die Versicherung zunächst, ob die Ansprüche berechtigt sind. Ist der versicherte Betrieb in vollem Umfang für den entstandenen Schaden haftbar, übernimmt die Versicherung im Rahmen der vertraglich festgelegten Deckungssummen für alle entstandenen Kosten. Zu hohe oder unberechtigte Schadensforderungen werden von der Betriebshaftpflichtversicherung abgewehrt. Notfalls geschieht dies auch vor Gericht, wobei die Versicherung auch die anfallenden Kosten für den Rechtsstreit übernimmt. Insofern beinhaltet eine Betriebshaftpflichtversicherung automatisch auch einen passiven Rechtsschutz. Allgemein übernimmt eine Betriebshaftpflichtversicherung die Kosten im Falle von Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensschäden. Grundsätzlich setzen sich die Versicherungsleistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung nach dem Grundsatz der Spezialisierung zusammen. Das bedeutet, die versicherten Risiken im Vertrag richten sich immer nach den branchenspezifischen und individuellen Bedürfnissen des Versicherten. Insofern ist eine Betriebshaftpflichtversicherung obligatorisch für jeden Betriebsinhaber, der seine private und geschäftliche Existenzgrundlage nicht gefährden möchte.
Ist eine betriebliche Haftpflichtversicherung Pflicht?
Auch wenn eine Betriebshaftpflicht für Freiberufler, Selbstständige und Betriebseigentümer aus allen Berufszweigen und Branchen absolut notwendig ist, gibt es keine direkte Pflicht zum Abschluss einer Betriebshaftpflicht. In keiner Branche der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, denn die generelle Versicherungspflicht kann auch durch den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung erfüllt werden. Dennoch gibt es einige Berufe, in denen zur Gewerbeausübung der Nachweis über einen bestehenden Haftpflichtschutz erbracht werden muss. Jedoch muss dazu eine Betriebshaftpflicht nicht obligatorisch nachgewiesen werden. Auch eine Berufshaftpflicht- oder Vermögenshaftpflichtversicherung kann als Nachweis anerkannt werden. Branchen- und berufsspezifische Regelungen über einen notwendigen Versicherungsnachweis oder eine Betriebshaftpflicht als Pflichtversicherung sind in den branchenspezifischen Verordnungen und Gesetzesvorlagen festgelegt. Auskunft, inwieweit eine Betriebshaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung zwingend notwendig ist, gibt es bei den jeweiligen Berufsverbänden, Handwerkerinnungen oder zur Gewerbeanmeldung auch beim Gewerbeamt.
Pflicht zur Betriebshaftpflichtversicherung – Berufsbeispiele
Für einige Berufe besteht durch den Gesetzgeber tatsächlich eine generelle Versicherungspflicht im Haftpflichtbereich. Dazu gehören beispielsweise Unternehmen des Motorfahrzeuggewerbes. Auch Anwälte, Steuerberater, Notare, Architekten, Ingenieure und Sachverständige sowie Ärzte und Apotheker müssen eine bestehende Haftpflichtversicherung zur Ausübung ihres Gewerbes nachweisen. Dabei ist entweder der Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung Pflicht oder alternativ über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung. Im Einzelfall kann es auch sinnvoll sein, beide Versicherungen abzuschließen.
Beruf- oder Betriebshaftpflicht?
Nicht nur wenn eine generelle Versicherungspflicht besteht, ist eine Absicherung im Schadenfall sinnvoll und notwendig. Das Risiko hoher und unter Umständen existenzbedrohender Forderungen im Schadensfall ist auch in Branchen ohne Versicherungspflicht nicht geringer als in Berufen, in denen der Nachweise über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflicht Pflicht ist. Welche der beiden Versicherungsarten die passende ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Beide Versicherungen schützen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Während in der Betriebshaftpflichtversicherung Vermögensschäden in der Regel nur infolge von vorausgegangenen Personen- oder Sachschäden versichert sind, bietet eine Berufshaftpflichtversicherung auch bei direkten Vermögensschäden Versicherungsschutz. Daher wird in Branchen mit einem erhöhten Risiko von Vermögensschäden häufiger eine Berufshaftpflicht abgeschlossen. Vor der Entscheidung für eine spezielle Versicherung ist deshalb im Zweifel eine umfassende Beratung sinnvoll.
Angebote vergleichen und Prämien berechnen
Eine Betriebshaftpflichtversicherung muss nicht zwingend vorhanden sein, in manchen Fällen ist auch eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll. Dennoch sollte jeder Freiberufler, Selbständige und Unternehmer sein privates Vermögen und die Existenz seines Betriebes durch eine Versicherung in Schadensfall absichern. Doch die Angebote zur Betriebshaftpflicht können sich in ihren Leistungen und Beiträgen unterscheiden. Daher ist ein Versicherungsvergleich mit unserem Tarifrechner sinnvoll. Er ermittelt die besten und günstigsten Versicherungsangebote für Sie. Nutzen Sie daher das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um auf unseren Tarifrechner zu gelangen.