Eine betriebliche Haftpflichtversicherung ersetzt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch die gewerbliche Tätigkeit entstehen. Diese Versicherung ist auch für Kleingewerbetreibende wichtig, da ein Schadensfall nicht danach unterscheidet, wie groß das Unternehmen ist.
Leistungen der Betriebshaftpflicht
- Prüfen, ob der Schadenersatzanspruch gerechtfertigt ist
- Erstatten von Schadenersatz
- Übernehmen von Gerichts-, Prozess- und Gutachterkosten
Versicherte Risiken
- Sach- und Personenschäden, die durch gewerbliche Tätigkeit entstehen
- Schäden, die in den gewerblichen Räumen verursacht werden
- Schäden durch Betriebsmittel
- Behandlungs- oder Beratungsfehler
- Vermögensschutz für Umsatz- oder Verdienstausfall der Auftraggeber
Beitragskosten
- Tarife richten sich nach der Branche und dem Risiko
- Jahreskosten ab 120 Euro
- Selbstbehalte beachten
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Die passende Versicherung zu finden, ist bei der Betriebshaftpflicht bei Kleingewerbe nicht einfach, da die Tätigkeitsfelder und Voraussetzungen der Kleinunternehmer sehr unterschiedlich sind. Unser Tarifrechner hat die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Klicken Sie auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ und starten damit die Suche.
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Eine Betriebshaftpflichtversicherung tritt für Schäden ein, die während der betrieblichen Tätigkeit dritten Personen zugefügt werden. Das können Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sein. Eine Pflicht für diese Versicherung gibt es für Unternehmen oder Gewerbetreibende jedoch nicht. Im Ernstfall haftet der Unternehmer für den entstandenen Schaden, daher ist der Abschluss einer Betriebshaftpflicht auch bei Kleingewerbe unbedingt zu empfehlen.
Der Begriff Kleingewerbe
Rechtlich und auch steuerlich ist der Begriff „Kleingewerbe“ in Deutschland nicht definiert. Umgangssprachlich versteht man darunter kleine Gewerbetreibende, die wenig Umsatz und kaum Gewinn erzielen und oft nebenberuflich arbeiten. Häufig sind keine eigenen Gewerberäume notwendig, Mitarbeiter sind selten. Steuerlich gesehen fallen diese Unternehmer häufig unter die Kleinunternehmenregelung, für die die Befreiung von der Pflicht des Umsatzsteuerausweises gilt. Hier beläuft sich die Umsatzgrenze auf 17.500 € jährlich.
Risiken im Kleingewerbe
Auch der Unternehmer im Kleingewerbe ist zur Haftung verpflichtet, wenn er durch seine Tätigkeit fremde Dritte schädigt. Das gilt für Sachschaden ebenso wie für Personen- und Vermögensschaden. Die möglichen Risiken orientieren sich an der Branche, in der der Kleingewerbetreibende tätig ist. Da gibt es keinen Unterschied, ob kleines oder großes Gewerbe. So können bei Verkaufsständen auf Wochenmärkten Kunden zu Schaden kommen, selbst hergestellte Produkte können schadhaft sein oder auf einem Grundstück können sich Personen verletzten. Bei einem nebenberuflichen Programmierer können Schäden an der Software des Kunden entstehen, die zu einem Vermögensschaden beim ihm führen. Die Betriebshaftpflichtversicherung im Kleingewerbe muss daher immer an die genauen Bedingungen angepasst werden!
Leistungen der Betriebshaftpflicht bei Kleingewerbe
Die Betriebshaftpflicht übernimmt mehrere Funktionen. Zuerst prüft sie die Schadensersatzansprüche des Geschädigten und weist sie, wenn notwendig, zurück. Im Schadensfall übernimmt sie deren Regulierung. Sie erstattet aber auch Gerichts-, Gutachter- und Prozesskosten, wenn ein Streitfall vor Gericht geklärt wird. Auch die Betriebshaftpflichtversicherung im Kleingewerbe leistet Schadenersatz für alle Gefahren, die von Betriebsmitteln, Personen oder in Gebäuden des Versicherten ausgehen.
Deckungssummen
Die Deckungssummen liegen bei Betriebshaftpflichtversicherungen bei 1 Million Euro für Sachschäden, bei 2 Millionen Euro für Personenschäden und für Vermögensschäden bei 100.000 Euro. Um eine Unterdeckung zu vermeiden, sollten die gewählten Deckungssummer regelmäßig geprüft werden.
Kosten der Betriebshaftpflicht
Die Kosten für die Betriebshaftpflichtversicherung im Kleingewerbe richten sich nach der Branche und den zu versichernden Risiken des Versicherungsnehmers. Diese können sehr unterschiedlich sein. Einstiegstarife bewegen sich ab 120,00 € Jahrestarif. Hierbei ist die Höhe der Selbstbehalte zu beachten.
Tarifvergleich
Vor Aufnahme des Kleingewerbes gilt es, eine günstige Versicherung zu finden. Unser interner Tarifrechner kann dabei helfen. Wenn Sie mehr Informationen wünschen, gelangen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ zur Tarifübersicht.