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Betriebshaftpflichtversicherung für´s Kleingewerbe

Eine betriebliche Haftpflichtversicherung ersetzt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch die gewerbliche Tätigkeit entstehen. Diese Versicherung ist auch für Kleingewerbetreibende wichtig, da ein Schadensfall nicht danach unterscheidet, wie groß das Unternehmen ist.

Leistungen der Betriebshaftpflicht

  • Prüfen, ob der Schadenersatzanspruch gerechtfertigt ist
  • Erstatten von Schadenersatz
  • Übernehmen von Gerichts-, Prozess- und Gutachterkosten

Versicherte Risiken

  • Sach- und Personenschäden, die durch gewerbliche Tätigkeit entstehen
  • Schäden, die in den gewerblichen Räumen verursacht werden
  • Schäden durch Betriebsmittel
  • Behandlungs- oder Beratungsfehler
  • Vermögensschutz für Umsatz- oder Verdienstausfall der Auftraggeber

Beitragskosten

  • Tarife richten sich nach der Branche und dem Risiko
  • Jahreskosten ab 120 Euro
  • Selbstbehalte beachten

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Die passende Versicherung zu finden, ist bei der Betriebshaftpflicht bei Kleingewerbe nicht einfach, da die Tätigkeitsfelder und Voraussetzungen der Kleinunternehmer sehr unterschiedlich sind. Unser Tarifrechner hat die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Klicken Sie auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ und starten damit die Suche.

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Eine Betriebshaftpflichtversicherung tritt für Schäden ein, die während der betrieblichen Tätigkeit dritten Personen zugefügt werden. Das können Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sein. Eine Pflicht für diese Versicherung gibt es für Unternehmen oder Gewerbetreibende jedoch nicht. Im Ernstfall haftet der Unternehmer für den entstandenen Schaden, daher ist der Abschluss einer Betriebshaftpflicht auch bei Kleingewerbe unbedingt zu empfehlen. 

Der Begriff Kleingewerbe

Rechtlich und auch steuerlich ist der Begriff „Kleingewerbe“ in Deutschland nicht definiert. Umgangssprachlich versteht man darunter kleine Gewerbetreibende, die wenig Umsatz und kaum Gewinn erzielen und oft nebenberuflich arbeiten. Häufig sind keine eigenen Gewerberäume notwendig, Mitarbeiter sind selten. Steuerlich gesehen fallen diese Unternehmer häufig unter die Kleinunternehmenregelung, für die die Befreiung von der Pflicht des Umsatzsteuerausweises gilt. Hier beläuft sich die Umsatzgrenze auf 17.500 € jährlich.

Risiken im Kleingewerbe

Auch der Unternehmer im Kleingewerbe ist zur Haftung verpflichtet, wenn er durch seine Tätigkeit fremde Dritte schädigt. Das gilt für Sachschaden ebenso wie für Personen- und Vermögensschaden. Die möglichen Risiken orientieren sich an der Branche, in der der Kleingewerbetreibende tätig ist. Da gibt es keinen Unterschied, ob kleines oder großes Gewerbe. So können bei Verkaufsständen auf Wochenmärkten Kunden zu Schaden kommen, selbst hergestellte Produkte können schadhaft sein oder auf einem Grundstück können sich Personen verletzten. Bei einem nebenberuflichen Programmierer können Schäden an der Software des Kunden entstehen, die zu einem Vermögensschaden beim ihm führen. Die Betriebshaftpflichtversicherung im Kleingewerbe muss daher immer an die genauen Bedingungen angepasst werden!

Leistungen der Betriebshaftpflicht bei Kleingewerbe

Die Betriebshaftpflicht übernimmt mehrere Funktionen. Zuerst prüft sie die Schadensersatzansprüche des Geschädigten und weist sie, wenn notwendig, zurück. Im Schadensfall übernimmt sie deren Regulierung. Sie erstattet aber auch Gerichts-, Gutachter- und Prozesskosten, wenn ein Streitfall vor Gericht geklärt wird. Auch die Betriebshaftpflichtversicherung im Kleingewerbe leistet Schadenersatz für alle Gefahren, die von Betriebsmitteln, Personen oder in Gebäuden des Versicherten ausgehen. 

Deckungssummen

Die Deckungssummen liegen bei Betriebshaftpflichtversicherungen bei 1 Million Euro für Sachschäden, bei 2 Millionen Euro für Personenschäden und für Vermögensschäden bei 100.000 Euro. Um eine Unterdeckung zu vermeiden, sollten die gewählten Deckungssummer regelmäßig geprüft werden.

Kosten der Betriebshaftpflicht

Die Kosten für die Betriebshaftpflichtversicherung im Kleingewerbe richten sich nach der Branche und den zu versichernden Risiken des Versicherungsnehmers. Diese können sehr unterschiedlich sein. Einstiegstarife bewegen sich ab 120,00 € Jahrestarif. Hierbei ist die Höhe der Selbstbehalte zu beachten.

Tarifvergleich

Vor Aufnahme des Kleingewerbes gilt es, eine günstige Versicherung zu finden. Unser interner Tarifrechner kann dabei helfen. Wenn Sie mehr Informationen wünschen, gelangen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ zur Tarifübersicht.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich