Trotz sorgfĂ€ltigster und bester Arbeit ist das Schadensrisiko fĂŒr einen selbststĂ€ndigen Zahnarzt sehr hoch. Daher ist fĂŒr ZahnĂ€rzte mit eigener Praxis eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht nur sinnvoll. Je nach Schadensumfang kann sie sogar existenzrettend sein.
Betriebshaftpflicht Zahnarzt
- ĂberprĂŒfung der Haftungsfrage
- KostenĂŒbernahme bei berechtigten Schadensforderungen
- Kostenabwehr bei zu hohen oder unberechtigten Schadensforderungen
zahnĂ€rztliche Behandlungen – Risikoabdeckung
- alle Behandlungen, die in der Praxis durchgefĂŒhrt werden
- Verordnung und Verwendung aller notwendigen Medikamente und Narkosemittel
- Röntgenuntersuchungen
- Kosten fĂŒr gerichtliche Auseinandersetzungen sollten mitversichert sein
Versicherungsschutz fĂŒr medizinische GerĂ€te
- bei SchÀden, die durch die Verwendung entstehen
- bei Diebstahl
- bei SchÀden oder Diebstahl an gemieteten GerÀten
Versicherungsschutz fĂŒr gemietete GebĂ€ude und RĂ€ume
- sollte zum Versicherungsumfang gehören
- SchlĂŒsselverlust sollte mitversichert sein
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist fĂŒr ZahnĂ€rzte unbedingt notwendig. Doch die Angebote können sich in ihrem Leistungsumfang und der Höhe der VersicherungsprĂ€mie unterscheiden. Nutzen Sie daher den seiteninternen Vergleichsrechner fĂŒr einen Tarifvergleich. Nach der Berechnung der besten und gĂŒnstigsten Angebote kann ein Onlinevertrag abgeschlossen werden. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ fĂŒhrt Sie direkt auf den Tarifrechner.
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Die beruflichen TĂ€tigkeiten eines Zahnarztes erfordern einen guten Versicherungsschutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung fĂŒr ZahnĂ€rzte. Trotz eines langen Studiums, viel Berufserfahrung und sorgfĂ€ltiger und konzentrierter Arbeit kann es bei Patientenbehandlungen oder dem Umgang mit teuren medizinischen GerĂ€ten jederzeit zu Fehlern und SchĂ€den kommen. Eine Betriebshaftpflicht fĂŒr ZahnĂ€rzte schĂŒtzt zuverlĂ€ssig und umfassend.
SchadenĂŒbernahme und Schadenabwehr
Die Arbeit in einer Zahnarztpraxis kann jederzeit zu SchĂ€den fĂŒhren, die hĂ€ufig zu nicht unerheblichen Kosten fĂŒr den praktizierenden Arzt fĂŒhren. Medizinische Behandlungen können trotz gröĂter Sorgfalt misslingen und weitere teure Behandlungen notwendig machen. Bei Umgang mit teuren medizinischen GerĂ€ten kann schon eine kleine Unachtsamkeit groĂe SchĂ€den verursachen. Patienten können sich beim Besuch der Praxis verletzen oder die angemieteten PraxisrĂ€ume können beschĂ€digt werden. Dies sind nur einige wenige Beispiele fĂŒr SchĂ€den, die im Rahmen der beruflichen TĂ€tigkeit eines Zahnarztes eintreten können. Daher ist ein zuverlĂ€ssiger Versicherungsschutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung fĂŒr den Zahnarzt unverzichtbar, denn er ist als selbststĂ€ndig praktizierender Zahnarzt fĂŒr alle SchĂ€den haftbar, die im Rahmen seiner beruflichen TĂ€tigkeit durch ihn selber oder durch einen seiner Mitarbeiter entstehen. Ohne Versicherungsschutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung fĂŒr ZahnĂ€rzte haftet der Praxisinhaber notfalls mit seinem Privatvermögen. Eine Betriebshaftpflicht Zahnarzt schĂŒtzt in dreifacher Hinsicht. Im Schadenfall prĂŒft sie zunĂ€chst die Haftpflichtfrage. Berechtigte Schadensforderungen werden im Rahmen der Deckungssummen von der Versicherung ĂŒbernommen. Doch nicht alle Schadensforderungen sind berechtigt. Auch kann eine Schadensforderung viel zu hoch sein. In solchen FĂ€llen wehrt eine Betriebshaftpflicht fĂŒr ZahnĂ€rzte die Forderungen notfalls auch vor Gericht ab.
SchÀden durch zahnÀrztliche Behandlungen
In einer Betriebshaftpflicht Zahnarzt mĂŒssen alle betrieblichen TĂ€tigkeiten mit in den Versicherungsumfang aufgenommen werden. Dazu gehören alle Behandlungen, die in der Praxis durchgefĂŒhrt werden sowie die Verordnung und Verwendung aller notwendigen Medikamente und Narkosemittel. Auch Röntgenuntersuchungen gehören unbedingt mit zu den zu versichernden Risiken. Die Gefahr von PersonenschĂ€den ist aufgrund der beruflichen TĂ€tigkeit eines Zahnarztes besonders hoch. Nicht selten kommt nach PersonenschĂ€den zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Schadenverursacher und GeschĂ€digtem. Daher ist es wichtig, dass die Berufshaftpflichtversicherung fĂŒr ZahnĂ€rzte auch die Kosten fĂŒr gerichtliche Auseinandersetzungen ĂŒbernimmt.
SchÀden an teuren GerÀten
Keine Zahnarztpraxis kommt ohne die Verwendung teurer medizinischer Apparate und GerĂ€te aus. Daher sollten diese ebenfalls in der Betriebshaftpflichtversicherung Zahnarzt versichert sein. Sofern in der Praxis gemietete GerĂ€te verwendet werden, sollte der Einschluss von MietgerĂ€ten im gewĂ€hlten Tarif möglich sein. Medizinische GerĂ€te sind nicht nur im Falle von BeschĂ€digung oder Zerstörung versichert, auch ein möglicher Diebstahl muss unbedingt durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert sein. Die private Haftpflicht des Zahnarztes ĂŒbernimmt einen solchen Schaden nicht.
SchÀden an gemieteten GebÀuden und RÀumen
Meist sind PraxisrĂ€ume angemietet. Daher sollten MietschĂ€den vollumfĂ€nglich mit zum Versicherungsumfang einer Betriebshaftpflicht fĂŒr ZahnĂ€rzte gehören. Wichtig ist dabei auch der Einschluss eines möglichen SchlĂŒsselverlustes. Befindet sich die Zahnarztpraxis in einem Ărztehaus oder sonstigem gröĂeren GebĂ€ude kann ein SchlĂŒsselverlust aufgrund der meist vorhandenen SchlieĂanlagen teuer werden.
Angebote vergleichen und BeitrÀge berechnen
ZahnĂ€rzte benötigen unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Absicherung aller möglichen SchadensfĂ€lle. Doch die Angebote beinhalten unterschiedliche Versicherungsleistungen und auch die VersicherungsbeitrĂ€ge können unterschiedlich ausfallen. Daher ist ein Versicherungsvergleich mit unserem seiteninternen Tarifrechner sinnvoll. Er berechnet alle Tarife mit den besten Leistungen und gĂŒnstigsten BeitrĂ€gen, die Ihrem individuellen Bedarf entsprechen. Mit einem Klick auf das blaue Feld âZum Versicherungsvergleichâ gelangen Sie automatisch auf den Vergleichsrechner.