Die Betriebshaftpflicht von Vereinen wird oft über die verantwortlichen Träger oder Verbände geregelt. Diese decken die Risiken ab, die in der üblichen, durch die Satzung festgelegte Vereinstätigkeit auftreten können. Damit übernimmt die Betriebshaftpflicht für den Verein die Haftung in Schadensfällen, wenn dritte Personen in ihrem Eigentum, ihrer Gesundheit oder ihrem Vermögen geschädigt werden.
Besondere Risiken eines Vereins
- Mieterhaftpflicht bei Nutzung angemieteter Räume
- Veranstaltungshaftpflicht bei über den normalen Umfang hinausgehenden Veranstaltungen wie öffentliche Turniere, Leistungsschauen, Vereinstreffen
- Haftpflicht bei Jugendfreizeiten
Leistungen der Betriebshaftpflicht
- prüft, ob Forderungen auf Schadensersatz gerechtfertigt sind, lehnt sie sonst ab
- setzt die Interessen des Vereins gerichtlich durch, erstattet Anwalts-und Gerichtskosten
- erstattet Kosten für entstandenen Schaden und Schmerzensgeld in deren Höhe, höchstens jedoch bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen
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Verantwortliche in den Vereinen sollten die bestehenden Versicherungsverträge genau kennen und prüfen, auch wenn eine Betriebshaftpflicht über den Träger oder Verband bereits abgeschlossen wurde. Für besondere Risiken oder Veranstaltungen ist der Versicherungsschutz zu ergänzen.
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Die deutschen Bürger verbringen einen Großteil ihrer Freizeit in Vereinen. Ob Sport-, Kultur- oder Gesangsverein, hier trifft man Gleichgesinnte, tauscht sich aus, feiert zusammen. Trotzdem sind die Finanzen der Vereine oft knapp bemessen, da wird jede Ausgabe genau überlegt. Auf eine Betriebshaftpflichtversicherung für Vereine sollte dennoch nicht verzichtet werden. Der Verein haftet im Schadensfall für alle daraus entstandenen Kosten. Das betrifft Schäden an der Gesundheit, am Eigentum und am Vermögen dritter Parteien. Denkt man an die Übernahme von Behandlungs- oder Rehabilitationskosten, dann kann sich jeder ausrechnen, dass die finanziellen Möglichkeiten eines Vereins schnell erschöpft sind. Dann kann der Geschädigte auch Schadensersatz vom Vereinsvorstand fordern.
Risiken im Vereinsleben
Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Vereine deckt die grundsätzlichen Risiken ab, die im üblichen, durch die Satzung beschlossenen Vereinszweck auftreten können. Oft sind hierbei die Betriebshaftpflichtversicherungen der Verbände Grundlage für die Verträge. Es muss jedoch kritisch überprüft werden, ob weitere Risiken vorliegen. Viele deutsche Vereine betreiben einen Vereinstreffpunkt oder sogar eine Vereinskneipe. Die Betriebshaftpflicht dieser Vereine sollte daher die Risiken, die von einem Grundstück oder Gebäude für Dritte ausgehen können, mit abdecken. Außerdem können vorhandene Geräte oder Maschinen können Sportler oder Besucher verletzen oder Gegenstände beschädigen. Besonderen Versicherungsschutz benötigen Schützenvereine, weil der Umgang mit Waffen das Risiko erhöht. Vereine, die oft Jugendfreizeiten durchführen, benötigen eine Haftpflicht, die auch außerhalb des Vereinsgeländes Risiken abdeckt. Auch Veranstaltungen, die über den üblichen Rahmen hinausgehen, müssen mit einer Veranstalterhaftpflicht gesondert abgesichert werden.
Versicherungsleistungen
Die Betriebshaftpflicht der Vereins überprüft bei einem Schadensersatzanspruch in einem ersten Schritt, ob die Forderungen der dritten Partei berechtigt sind. Wird das verneint, dann werden die Ansprüche abgelehnt. Notfalls wird auch eine gerichtliche Auseinandersetzung geführt. Bei berechtigten Forderungen übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung der Vereine die Kosten des Schadensersatzes bis zur Schadenshöhe, höchstens jedoch bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Auch Schmerzensgeld wird an die Betroffenen ausgezahlt. Die Versicherung erstattet außerdem Anwalts- und Gerichtskosten. Um einen umfangreichen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen ausreichend hohe Deckungssummen vereinbart werden.
Versicherungsbeiträge
Die Beitragshöhe bei Betriebshaftpflichtversicherungen für Vereine beginnt schon ab 100 Euro Jahresbeitrag. Für weitere zusätzliche Bausteine der Vertragspolicen müssen unterschiedliche Zusatzbeiträge einkalkuliert werden. Da die Anforderungen der Vereine sehr verschieden sind, lassen sich pauschale Aussagen nicht treffen.
Tarifvergleich
Über die notwendige Betriebshaftpflicht des Vereins sollten sich die verantwortlichen Vorstände genau informieren. Gerade wenn eine Versicherung über einen Verband abgeschlossen wurde, sollte die genau überprüft werden, ob alle Risiken des eigenen Vereins abgedeckt sind. Unser interner Tarifrechner kann Verantwortlichen interessante Anregungen geben, gestartet wird die Seite mit nur einem Mausklick auf den Button „Zum Versicherungsvergleich“.