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Betriebshaftpflichtversicherung für Vereine

Die Betriebshaftpflicht von Vereinen wird oft über die verantwortlichen Träger oder Verbände geregelt. Diese decken die Risiken ab, die in der üblichen, durch die Satzung festgelegte Vereinstätigkeit auftreten können. Damit übernimmt die Betriebshaftpflicht für den Verein die Haftung in Schadensfällen, wenn dritte Personen in ihrem Eigentum, ihrer Gesundheit oder ihrem Vermögen geschädigt werden.

Besondere Risiken eines Vereins

  • Mieterhaftpflicht bei Nutzung angemieteter Räume
  • Veranstaltungshaftpflicht bei über den normalen Umfang hinausgehenden Veranstaltungen wie öffentliche Turniere, Leistungsschauen, Vereinstreffen
  • Haftpflicht bei Jugendfreizeiten

Leistungen der Betriebshaftpflicht

  • prüft, ob Forderungen auf Schadensersatz gerechtfertigt sind, lehnt sie sonst ab
  • setzt die Interessen des Vereins gerichtlich durch, erstattet Anwalts-und Gerichtskosten 
  • erstattet Kosten für entstandenen Schaden und Schmerzensgeld in deren Höhe, höchstens jedoch bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Verantwortliche in den Vereinen sollten die bestehenden Versicherungsverträge genau kennen und prüfen, auch wenn eine Betriebshaftpflicht über den Träger oder Verband bereits abgeschlossen wurde. Für besondere Risiken oder Veranstaltungen ist der Versicherungsschutz zu ergänzen.
Wissenswertes und Interessantes zu diesem Thema bietet unser Tarifrechner, er sucht die günstigsten Policen unter den vielen Versicherungsangeboten . Mit einem Klick auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ wird die Suche gestartet.

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Die deutschen Bürger verbringen einen Großteil ihrer Freizeit in Vereinen. Ob Sport-, Kultur- oder Gesangsverein, hier trifft man Gleichgesinnte, tauscht sich aus, feiert zusammen. Trotzdem sind die Finanzen der Vereine oft knapp bemessen, da wird jede Ausgabe genau überlegt. Auf eine Betriebshaftpflichtversicherung für Vereine sollte dennoch nicht verzichtet werden. Der Verein haftet im Schadensfall für alle daraus entstandenen Kosten. Das betrifft Schäden an der Gesundheit, am Eigentum und am Vermögen dritter Parteien. Denkt man an die Übernahme von Behandlungs- oder Rehabilitationskosten, dann kann sich jeder ausrechnen, dass die finanziellen Möglichkeiten eines Vereins schnell erschöpft sind. Dann kann der Geschädigte auch Schadensersatz vom Vereinsvorstand fordern. 

Risiken im Vereinsleben

Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Vereine deckt die grundsätzlichen Risiken ab, die im üblichen, durch die Satzung beschlossenen Vereinszweck auftreten können. Oft sind hierbei die Betriebshaftpflichtversicherungen der Verbände Grundlage für die Verträge. Es muss jedoch kritisch überprüft werden, ob weitere Risiken vorliegen. Viele deutsche Vereine betreiben einen Vereinstreffpunkt oder sogar eine Vereinskneipe. Die Betriebshaftpflicht dieser Vereine sollte daher die Risiken, die von einem Grundstück oder Gebäude für Dritte ausgehen können, mit abdecken. Außerdem können vorhandene Geräte oder Maschinen können Sportler oder Besucher verletzen oder Gegenstände beschädigen. Besonderen Versicherungsschutz benötigen Schützenvereine, weil der Umgang mit Waffen das Risiko erhöht. Vereine, die oft Jugendfreizeiten durchführen, benötigen eine Haftpflicht, die auch außerhalb des Vereinsgeländes Risiken abdeckt. Auch Veranstaltungen, die über den üblichen Rahmen hinausgehen, müssen mit einer Veranstalterhaftpflicht gesondert abgesichert werden.

Versicherungsleistungen

Die Betriebshaftpflicht der Vereins überprüft bei einem Schadensersatzanspruch in einem ersten Schritt, ob die Forderungen der dritten Partei berechtigt sind. Wird das verneint, dann werden die Ansprüche abgelehnt. Notfalls wird auch eine gerichtliche Auseinandersetzung geführt. Bei berechtigten Forderungen übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung der Vereine die Kosten des Schadensersatzes bis zur Schadenshöhe, höchstens jedoch bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Auch Schmerzensgeld wird an die Betroffenen ausgezahlt. Die Versicherung erstattet außerdem Anwalts- und Gerichtskosten. Um einen umfangreichen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen ausreichend hohe Deckungssummen vereinbart werden.

Versicherungsbeiträge

Die Beitragshöhe bei Betriebshaftpflichtversicherungen für Vereine beginnt schon ab 100 Euro Jahresbeitrag. Für weitere zusätzliche Bausteine der Vertragspolicen müssen unterschiedliche Zusatzbeiträge einkalkuliert werden. Da die Anforderungen der Vereine sehr verschieden sind, lassen sich pauschale Aussagen nicht treffen. 

Tarifvergleich

Über die notwendige Betriebshaftpflicht des Vereins sollten sich die verantwortlichen Vorstände genau informieren. Gerade wenn eine Versicherung über einen Verband abgeschlossen wurde, sollte die genau überprüft werden, ob alle Risiken des eigenen Vereins abgedeckt sind. Unser interner Tarifrechner kann Verantwortlichen interessante Anregungen geben, gestartet wird die Seite mit nur einem Mausklick auf den Button „Zum Versicherungsvergleich“.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich