Mediengestalter benötigen eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Versicherungsleistungen möglichst umfassend alle Arbeitsrisiken abdecken. Eine spezielle Mediengestalter Betriebshaftpflicht ist daher sinnvoll.
allgemeiner Versicherungsumfang
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
branchenspezifischer Versicherungsumfang
- Verletzungen des Urheber-, Wettbewerbs- oder Datenschutzrechts
- Verletzungen des Namens- und Markenrechts
- Verlust von Datenmaterial
versicherte Personen
- Betriebseigentümer, Geschäftsführer
- Festangestellte
- freie Mitarbeiter
- Praktikanten und Volontäre
Erweiterungsmöglichkeiten je nach Tarif
- Rücktritt von Aufträgen
- Eigenschäden
Deckungssummen
- je nach Tarif unterschiedlich
- Personen- und Sachschäden – Mindestdeckungssummen von 3 Millionen Euro sinnvoll
- Vermögensschäden – Deckungssummen zwischen 250000 Euro und 1 Million Euro
Selbstbeteiligung
- je nach Tarif – Vertrag mit oder ohne Selbstbeteiligung möglich
- Selbstbeteiligungen zwischen 500 Euro und 2500 Euro marktüblich
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Die Angebote zur Betriebshaftpflichtversicherung können unterschiedliche Leistungen und Deckungssummen beinhalten. Auch die Versicherungsbeiträge können unterschiedlich ausfallen. Mit unserem seiteninternen Tarifrechner berechnen Sie die günstigsten Betriebshaftpflichtversicherungen mit den besten Leistungen und Deckungssummen, die Ihrem Bedarf entsprechen. Nach dem Tarifvergleich können Sie die Betriebshaftpflichtversicherung Ihrer Wahl gleich online abschließen. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um mit der Tarifberechnung zu beginnen.
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Selbstständige, Freiberufler und Agenturen im Bereich der Mediengestaltung sollten zur Absicherung im Schadensfall aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit eine Betriebshaftpflichtversicherung für Mediengestalter abschließen. Wird Dritten oder Auftraggebern durch die betriebliche Tätigkeit ein Schaden zugefügt, haftet der Agenturinhaber mit seinem privaten Vermögen für den entstandenen Schaden.
Branchenspezifischer Versicherungsumfang
Allgemein schützt eine Betriebshaftpflichtversicherung Betriebe, Freiberufler und Selbstständige vor Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die Dritten durch die betriebliche Tätigkeit zugefügt werden. Doch ein allgemeiner Versicherungsschutz reicht für eine optimale Absicherung im Schadensfall nicht aus. In jeder Branche gibt es unterschiedliche Risiken, die im Versicherungsumfang einer guten Betriebshaftpflichtversicherung enthalten sein sollten. Eine Betriebshaftpflicht für Mediengestalter beinhaltet deshalb idealerweise branchenspezifische Risiken. Unbedingt mitversichert in der Betriebshaftpflichtversicherung für Mediengestalter
sollten, neben festangestellten Mitarbeitern, alle freiberuflichen Mitarbeiter sowie Volontäre und Praktikanten sein. Auch sollte der Versicherungsumfang einer Betriebshaftpflicht für Mediengestalter Verletzungen des Urheber-, Wettbewerbs- oder Datenschutzrechts beinhalten. Je nach Tarif sind darüber hinaus auch Verletzungen des Namens- und Markenrechts versichert. Der Verlust von Datenmaterial gehört ebenfalls zu den versicherten Risiken einer Betriebshaftpflichtversicherung für Mediengestalter.
Erweiterungsmöglichkeiten Betriebshaftpflicht für Mediengestalter
Je nach Tarif und Anbieter kann eine Betriebshaftpflichtversicherung für Mediengestalter weitere Risiken abdecken. So kann beispielsweise ein Rücktritt von einem Auftrag in manchen Tarifen zur Betriebshaftpflicht Mediengestalter eingeschlossen werden. Dabei sind vergebliche Aufwendungen bei einem Rücktritt des Auftraggebers auch dann versichert, wenn der Rücktritt berechtigt ist. Des Weiteren können auch Eigenschäden mit in den Versicherungsumfang einer Betriebshaftpflicht Mediengestalter eingeschlossen werden. Ein Eigenschaden kann beispielsweise entstehen, wenn der Mediengestalter eine bereits von ihm erbrachte Arbeitsleistung in Eigenverschulden zerstört oder unbrauchbar macht.
Deckungssummen und Selbstbehalte
In der Betriebshaftpflichtversicherung für Mediengestalter können die Deckungssummen je nach Anbieter und Tarif variieren. Für Personen- und Sachschäden sind Mindestdeckungssummen von 3 Millionen Euro empfehlenswert. Für Vermögensschäden variiert die Deckungssumme in vielen Angeboten zwischen 250000 Euro und 1 Million Euro. Viele Versicherungen werden wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung angeboten. Ein Selbstbehalt im Schadensfall führt zu einer geringeren Versicherungsprämie, dennoch sollte bedacht werden, dass die Selbstbeteiligung bei jedem Schadensfall zu zahlen ist. Eine Selbstbeteiligung kann je nach Anbieter in unterschiedlicher Höhe vereinbart werden. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann zwischen 500 Euro und 2500 Euro liegen. Wenn ein Vertrag mit Selbstbeteiligung abgeschlossen werden soll, ist es jedoch sinnvoll, diese möglichst gering zu halten.
Leistungen und Preise vergleichen
Mediengestalter benötigen zur Absicherung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit speziell auf ihre berufliche Tätigkeit abgestimmten Versicherungsleistungen. Doch Leistungsumfang, Deckungssummen und Versicherungsbeiträge können in den Angeboten zur Betriebshaftpflichtversicherung unterschiedlich ausfallen. Ein Versicherungsvergleich mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner ist deshalb sinnvoll. Nutzen Sie daher den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“, um den Tarifvergleich zu starten.