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Betriebshaftpflichtversicherung für Makler

Als Makler ist man stets einem enormen Haftungsrisiko ausgesetzt. Hinter jeder Ecke, in jedem Vertrag kann eine potentielle Schadenersatzklage lauern. Damit Sie sich stets auf der sicheren Seite befinden, ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Makler von großer Bedeutung. 

Pflichtverletzungen lauern überall

  • Haupt- und Nebenpflichten der Makler sind überaus umfangreich
  • Die Gesetzeslage ändert sich ständig
  • Die gesamte Rechtsprechung ist sehr verbraucherorientiert

Die Schadenhöhe

  • Die Schadenhöhe variiert enorm
  • Schadenersatzzahlungen sind für einen Einzelnen nicht zu bezahlen
  • Die Schadenhöhe wird von einem Gericht festgelegt

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Da die Kosten für Betriebshaftpflichtversicherungen bei den verschiedenen Anbietern sehr stark variieren können, sollte man sich auf jeden Fall genau informieren, bevor man sich für einen bestimmten Anbieter entscheidet. Da es sehr aufwendig ist, einen solchen Vergleich in Eigenregie zu erstellen, empfiehlt es sich, auf unseren Betriebshaftpflichtversicherungen Preisvergleich zurückzugreifen, den Sie hier finden. Ein Klick auf den blauen Button genügt und Sie werden direkt weitergeleitet.

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Gerade für Makler besteht während des gesamten Geschäftsalltags ein beständiges und nicht zu vernachlässigendes Haftungsrisiko. Egal ob man als Makler im Immobilienbereich, im Bereich Finanzen oder für etwaige andere Güter oder Dienstleistungen unterwegs ist – man muss stets befürchten, schon „mit einem Bein im Knast“ zu stehen. Genau aus diesem Grund ist eine gute und leistungsstarke Betriebshaftpflichtversicherung für Makler ein unerlässlicher Begleiter.

Der Finanzmakler

Die größte Gefahr in Regress genommen zu werden besteht gemeinhin für Finanzmakler. Egal ob Versicherungen, Geldanlagen oder Finanzierungen, alles was mit Finanzen zu tun hat birgt ein enormes Haftungsrisiko. Wie schnell ist eine Versicherungsbedingung nicht erwähnt, wie schnell werden irgendwelche Fakten durcheinandergebracht – all dies sind für einen guten Anwalt Angriffspunkte, die er im Fall der Fälle dazu nutzt, für seinen Mandanten eine möglichst hohe Schadenersatzzahlung herauszuholen. Gerade im Bereich der Geldanlage können sehr viele Fehler geschehen. Sehr häufig werden die Kunden nicht richtig über etwaige Risiken aufgeklärt oder aber der Makler entscheidet sich für eine falsche Anlagestrategie. Jeder Kunde muss mit dem Makler seine individuellen Anlageziele durchgehen und etliche Angebote erhalten. Erst nach einer ausführlichen Beratung darf der Makler dem Kunden Produkte anbieten. Sehr oft geschehen hier Fehler – und wenn man ehrlich ist, kann man als Makler auch kaum alle möglichen Probleme umschiffen.

Der Immobilienmakler

Auch für einen Immobilienmakler ergeben sich diverse Haftungsrisiken. Die verbraucherorientierte Rechtsprechung sieht heute diverse Haftungsaspekte, die sich aus Verletzungen der Haupt- und Nebenpflichten ergeben können. Wenn ein Makler sich z.B. in einem qualifizierten Alleinauftrag verpflichtet ist eine Hauptverpflichtung gegeben. Wenn der Makler nun dieser Tätigkeitsverpflichtung nicht oder nur in unzureichendem Maße nachkommt, kann aus Sicht des Kunden ein Schadenersatzanspruch gegen den Makler vorliegen. So sind z.B. Urteile des Bundesgerichtshofes bekannt, bei denen dem Kunden Schadenersatz zugesprochen wurde, weil der Makler seine Tätigkeitspflicht nicht in ausreichendem Maße erfüllt hat und so der günstige Verkauf eines Grundstücks nicht abgewickelt werden konnte. Die weitaus größere Zahl der Schadenersatzansprüche gegenüber Immobilienmaklern ergibt sich allerdings aus der Verletzung der so genannten Nebenpflichten, wobei insbesondere die Treuepflicht eine große Zahl von Einzelpflichten hervorbringen kann. Als besonders wichtig gelten in diesem Zusammenhang die Nachprüfungs-, Erkundigungs- und Beratungspflichten des Maklers. Der Makler muss im Rahmen des Zumutbaren alles Mögliche tun, um die Interessen seines Kunden zu vertreten und zu schützen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung für Makler

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist letztlich nichts anderes als eine ganz normale Haftpflichtversicherung, wie die Privathaftpflicht, nur eben für den betrieblichen Bereich. Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung dient einzig und alleine dem Zweck, die versicherte Person oder auch die versicherten Personen vor Schadenersatzansprüchen Dritter zu schützen. Ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche werden dabei ebenso abgewehrt, wie auch berechtigte Schadenersatzansprüche beglichen werden. Gerade bei den ungerechtfertigten Schadenersatzansprüchen übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung für Makler also in gewissen Punkten sogar die Funktion einer Rechtschutzversicherung für Makler. 

Wo bekomme ich den besten Preis?

Gerade im Bereich der Betriebshaftpflichtversicherungen tummelt sich eine schier unglaubliche Zahl von Anbietern auf dem Markt. Nahezu jedes Unternehmen, das sein Geld mit Versicherungen verdient, hat auch ein Angebot aus dem Bereich Betriebshaftpflichtversicherung am Start. Wie soll man da den besten Preis finden?
Nun, für Privatpersonen gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten, den besten Preis zu finden: 1. Man läuft von einer Versicherung zur nächsten und holt sich individuelle Angebote ein oder 2. Man benutzt einen kostenlosen Vergleichsrechner für Makler Betriebshaftpflichtversicherungen, wie wir ihn hier zusammengestellt haben.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich