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Betriebshaftpflichtversicherung für Hundetrainer

Auch als Betreiber einer Hundeschule oder als Hundetrainer ist eine Betriebshaftpflicht notwendig. Sie sind zum Ersatz der Kosten verpflichtet, wenn durch Ihr Unternehmen Personen oder Gegenstände zu Schaden kommen. Diese können erheblich sein.

Leistungen der Betriebshaftpflicht

  • Kostenerstattung bei Schäden Dritter in Ihrem Betriebsgebäude
  • Schadenübernahme bei Veranstaltungen, Ausstellungen, Ausflügen
  • Eingeschlossen sind Betriebsangehörige, 4 Helfer und 1 Hunderausbilder
  • Ersatz von Aufwendungen für Schäden am auszubildenden Hund
  • Bei Hüterhaftpflicht Kostenerstattung für das Abhandenkommen des Pensionshundes oder für Fütterungsfehler
  • Vermögenshaftpflicht mit eingeschlossen
  • Deckungssummen: 15 Millionen € für Personen-, Sach-, Vermögensschäden

Kosten

  • Tarife sind günstiger, wenn der Hundetrainer ausgebildet ist
  • Jahresbeitrag ab 150,00 Euro
  • Mehrjahresverträge möglich

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

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Als Besitzer einer Hundeschule und auch als Hundetrainer sind Sie unternehmerisch tätig und daher gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Denn wenn bei Ihrer betrieblichen Tätigkeit Personen zu Schaden kommen oder Gegenstände zerstört oder beschädigt werden, dann sind Sie zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Die Arbeit mit Tieren, die in ihrem Verhalten nicht immer berechenbar sind, macht diese Versicherung besonders wichtig. Hundehalter, deren Vierbeiner in der Hundeschule betreut werden, sollten aber immer auch eine Hundehaftpflichtversicherung für ihr Tier abgeschlossen haben.

Leistung Betriebshaftpflicht Hundeschule

In der Betriebshaftpflicht für Hundeschulen ist das Risiko für das Betriebsgebäude mit versichert. Das gilt für Eigentümer und auch für Mieter. Damit sind Schäden abgedeckt, die Dritte durch das Nutzen oder das Begehen Ihres Gebäudes erleiden könnten (wie bei Treppenstürzen etwa). Die Versicherung haftet für Betriebsangehörige sowie für zusätzliche Hilfskräfte, wenn sie ausschließlich unterstützend tätig werden. Eingeschlossen ist auch die Tätigkeit eines Hundetrainers. Die Versicherung übernimmt Deckung für Schäden im normalen betrieblichen Ablauf und auch bei Veranstaltungen, wie zum Beispiel Ausstellungen, Gruppentreffen oder Wettkämpfen. Die Versicherungsgesellschaft erstattet Kosten auch bei Schäden am auszubildenden Hund, wenn sie durch ein Verschulden des Hundeausbilders eintreten. Hier gibt es jedoch Obergrenzen. Bei Hundeschulen sollte auch die Hüterhaftpflicht eingeschlossen werden. Diese tritt bei ein, wenn ein Pensionstier abhandenkommt oder durch falsche Fütterung Schäden erleidet. Die Betriebshaftpflicht der Hundeschulen tritt auch für Vermögensschäden ein, etwa wenn durch die Tätigkeit der Hundeschule ein Zuchtbetrieb geschädigt wird und so Vermögensausfälle auftreten können. 

Leistung Betriebshaftpflichtversicherung Hundetrainer

Ähnliche Leistungen übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung eines Hundetrainers, ob er freiberuflich oder angestellt tätig ist, spielt keine Rolle. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Schäden bei Veranstaltungen und Ausflügen sowie die Übungsgeräte während des Trainings. Schäden am auszubildenden Hund werden bis zu einer Obergrenze erstattet. Nicht notwendig ist natürlich die Versicherung eines Betriebsgebäudes oder eine Hüterhaftpflicht.

Preise

Die Tätigkeit als Hundeausbilder unterliegt keiner gesetzlichen Regelung oder Anforderung. Daher sind die Versicherungstarife günstiger, wenn der Hundeausbilder einen Nachweis für seine Ausbildung vorweisen kann, z. B. als Hundefachwirt IHK oder Hundeerzieher und Verhaltensberater IHK/BHV. Dann kostet die Betriebshaftpflichtversicherung für Hundetrainer einen Jahresbeitrag ab 50 Euro, sonst ist sie etwas teurer. Ähnliche Voraussetzungen gibt es bei der Betriebshaftpflicht der Hundeschulen. Kann der Trainer einen Ausbildungsnachweis vorlegen, belaufen sich die Kosten auf ca. 150 Euro, ansonsten liegen sie etwas darüber. 

Deckungssummen

Die Haftpflichtversicherung deckt für Hundeschulen und für Hundeausbilder eine Schadenssumme von 15 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Schäden an Pensionstiere sind jedoch begrenzt.

Angebote und Kosten vergleichen

Die Betriebshaftpflicht für Hundeschulen und –trainer wird nicht von allen Versicherungsgesellschaften angeboten. Einen Vergleich der unterschiedlichen Angebote und Kosten mit einer ausführlichen Darstellung aller Tarife finden Sie mit Hilfe unseres Vergleichsrechners. Unseren Tarifrechner erreichen Sie mit einem Klick auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

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