Forstwirtschaftliche Betriebe sollten sich durch eine Betriebshaftpflichtversicherung für Land- und Forstwirtschaft gegen hohe Forderungen im Schadensfall absichern. Eine Betriebshaftpflicht bietet einen umfassenden Versicherungsschutz und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Betriebshaftpflicht für Land- und Forstwirtschaft – Grundabsicherung
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden infolge eines vorausgegangenen Personen- oder Sachschadens
- versichert sind: Haus- und Grundbesitz, Betriebsinhaber und alle Mitarbeiter und Hilfskräfte
spezielle Risikoabsicherung für die Forstwirtschaft
- Arbeitsmaschinen, nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge
- Umweltschäden
- Nutztier- und Pferdehaltung
Leistungen
- Haftungsprüfung
- Haftungsübernahme bei berechtigten Forderungen
- Haftungsabwehr bei zu hohen oder unberechtigten Forderungen
Prämienhöhe hängt ab von
- Tarif (Leistungsumfang)
- Höhe der Deckungssummen
- Größe des versicherten Betriebes (Mitarbeiteranzahl, Größe des betriebseigenen Geländes)
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Die Angebote zur Betriebshaftpflicht können unterschiedlich ausfallen. Daher ist ein Versicherungsvergleich mit dem seiteninternen Vergleichsrechner zur Berechnung der besten und günstigsten Betriebshaftpflichtversicherungen sinnvoll. Anschließend kann eine Versicherung online abgeschlossen werden. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt automatisch auf den Vergleichsrechner.
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Forstwirtschaftliche Betriebe benötigen als Grundabsicherung eine Betriebshaftpflichtversicherung. Ohne Versicherungsschutz können im Schadenfall hohe Forderungen auf den Betrieb und dessen Inhaber zukommen, die schlimmstenfalls die Existenz des Unternehmens und sogar das Privatvermögen des Inhabers bedrohen können. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Land- und Forstwirtschaft ist deshalb unerlässlich.
Grundsicherung und spezielle Risikoabdeckung
Wie bei jeder Betriebshaftpflichtversicherung ist es auch bei einer Betriebshaftpflicht für Land- und Forstwirtschaft wichtig, dass im Versicherungsumfang eine allgemeine Grundabsicherung und eine, auf den einzelnen Betrieb abgestimmte spezielle Risikoabdeckung enthalten ist. Zur Grundabsicherung einer Betriebshaftpflichtversicherung gehört die Übernahme der Haftung bei Personen- und Sachschäden. Vermögensschäden sind ebenfalls abgedeckt, jedoch nur, wenn sie aus einem vorausgegangenen Personen- oder Sachschaden heraus entstehen. Der allgemeine Versicherungsumfang schließt den gesamt Haus- und Grundbesitzt des versicherten Betriebes sowie alle Mitarbeiter und Hilfskräfte ein. In jedem Betrieb gibt es individuelle Risiken, die unbedingt durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden müssen. Für Betriebe aus der Forstwirtschaft ist beispielsweise wichtig, dass die Betriebshaftpflichtversicherung für Land- und Forstwirtschaft Versicherungsschutz für alle Arbeitsmaschinen und nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge gewährt. Ebenso müssen Umweltschäden durch die Betriebshaftpflicht für Land- und Forstwirtschaft abgesichert sein. Im Einzelfall kann auch der Einschluss von Nutztier- und Pferdehaltung in der Betriebshaftpflichtversicherung für Land- und Forstwirtschaft für forstwirtschaftliche Betriebe notwendig sein.
Leistungen einer Betriebshaftpflicht für Land- und Forstwirtschaft
Kommt ein Dritter durch Fehler, Irrtümer oder eine Unachtsamkeit bei der betrieblichen Arbeit eines forstwirtschaftlichen Betriebes zu Schaden, ist die Schuld des Betriebes nicht immer eindeutig. Deshalb übernimmt eine Betriebshaftpflicht für Land- und Forstwirtschaft nicht nur die Kosten im Schadensfall. Sie prüft zunächst einmal die Haftungsfrage, um festzustellen, ob der versicherte Betrieb tatsächlich für tatsächlich haftbar ist. Zu hohe oder unberechtigte Schadensforderungen werden im Sinne des Versicherten von der Betriebshaftpflicht für Land- und Forstwirtschaft abgewehrt. Dies geschieht notfalls auch vor Gericht, wobei die Versicherung alle anfallenden Kosten für den Rechtsstreit übernimmt. Diese Versicherungsleistung wird auch passiver Rechtsschutz genannt. Berechtigte Schadensforderungen übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung für Land- und Forstwirtschaft im Rahmen der vertraglich festgelegten Deckungssummen.
Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung für Land- und Forstwirtschaft
Betriebshaftpflichtversicherungen für Land- und Forstwirtschaft gibt es schon für Jahresprämien unter 100 Euro. Jedoch richtet sich die Höhe der Versicherungsprämie immer nach dem gewählten Tarif, den Deckungssummen und der Größe des zu versichernden Betriebes. Die Tarife zur Betriebshaftpflicht für Land- und Forstwirtschaft können unterschiedliche Leistungen beinhalten. Je umfangreicher der Versicherungsschutz, desto höher wird in der Regel auch die Prämie ausfallen. Die Deckungssummen können in vielen frei vereinbart werden. Je geringer die Deckungssummen, desto geringer wird der Versicherungsbeitrag ausfallen. Allerdings sollten möglichst die Deckungssummen für Personen- und Sachschäden nicht unter 2 Millionen Euro liegen, denn vermeintlich kleine Fehler können manchmal zu großen Schäden führen. Ein weiteres Kriterium zur Prämienbestimmung ist die Größe des Unternehmens. Dabei spielt die Anzahl der Mitarbeiter, bei forstwirtschaftlichen Betrieben vornehmlich jedoch auch die Größe des zu versichernden Geländes eine wichtige Rolle. Um eine genaue Kostenberechnung für eine Betriebshaftpflicht für Land- und Forstwirtschaft für den eigenen Betrieb vorzunehmen, ist daher ein Versicherungsvergleich sinnvoll.
Angebote vergleichen und Kosten berechnen
Aufgrund der Vielzahl von unterschiedlichen Angeboten zur Betriebshaftpflichtversicherung für Land- und Forstwirtschaft ist ein Versicherungsvergleich mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner ratsam. Er berechnet die besten und günstigsten Tarife Ihrem Bedarf entsprechend. Um auf unseren Tarifrechner zu gelangen, genügt ein Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.