Die Betriebshaftpflichtversicherung ĂŒbernimmt in der Regel alle wesentlichen Kosten, die einem Unternehmen im Schadensfall entstehen können. Der Haftungsumfang variiert jedoch je nach Art des Betriebes.
Abgesichert sind
- Personen- und SachschÀden
- VermögensschÀden, sofern sie aus Personen- oder SachschÀden entstanden sind
Leistungen
- PrĂŒfung von Schadensersatzforderungen
- Gerichtskosten
- Schadensersatzzahlungen
- 24 h Hotline fĂŒr NotfĂ€lle und Schadenmeldungen
- Erstattung des Zeitwertes bei SachschÀden
- Erstattung des Neuwertes auf Kulanz bei Objekten, die nicht Àlter als sechs Monate sind
Kosten
- abhÀngig von Deckungssumme
- abhÀngig von Mitarbeiterzahl und Höhe der Jahreslöhne
- bei GroĂunternehmen spielt der Jahresumsatz abzĂŒglich der Mehrwertsteuer eine Rolle
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Die Beitragsberechnung fĂŒr die Betriebshaftpflicht basiert unter anderem auf der GröĂe des Unternehmens und der gewĂ€hlten Deckungssumme. Tarife und Leistungen der gewĂ€hlten Betriebshaftpflicht können auch in Bezug zu anderen Versicherungen dieser Art gesetzt werden. Der seiteninterne Tarifrechner ermöglicht einen online Versicherungsvergleich zur Berechnung des persönlichen Tarifs. Ăber den blauen Button âZum Versicherungsvergleichâ gelangt man zum Tarifrechner. Die Versicherung kann online abgeschlossen werden.
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FĂŒr Unternehmer und Freiberufler ist der Abschluss einer geeigneten Betriebshaftpflichtversicherung unerlĂ€sslich, da im beruflichen Alltag jederzeit UnfĂ€lle oder sonstige Missgeschicke passieren können, die zu kostspieligen Personen- oder SachschĂ€den fĂŒhren. Wird ein Dritter durch eine Unachtsamkeit des Unternehmers oder seiner Mitarbeiter versehentlich geschĂ€digt, kann es je nach Art und Schwere des Schadens zu hohen Schadensersatzforderungen kommen. Besteht keine Betriebshaftpflichtversicherung, die im Ernstfall fĂŒr Personen-, Sach- und VermögensschĂ€den aufkommt, kann dies fĂŒr den betroffenen Unternehmer sehr teuer werden und im schlimmsten Fall sogar zum völligen wirtschaftlichen Ruin fĂŒhren. Da je nach Betriebsart unterschiedliche AnsprĂŒche an eine Betriebshaftpflichtversicherung gestellt werden, variieren Haftungsumfang, Tarife und Leistungen der Anbieter in der Regel erheblich. Einen Ăberblick verschafft man sich am besten mit einem âonline Versicherungsvergleichâ ĂŒber den âTarifrechnerâ der Betreiber dieser Internetseite. Mit dem âonline Tarifrechnerâ, der stets mit aktuellen Daten versorgt wird und so immer auf dem neuesten Stand ist, können Sie den âVersicherungsvergleichâ durchfĂŒhren, indem Sie auf das blaue Feld âZum Versicherungsvergleichâ klicken.
Leistungen
Kommt es zu einer Schadensersatzforderung durch einen Dritten, prĂŒft die Versicherung des betroffenen Unternehmers, ob oder in welchem Umfang diese Forderung ĂŒberhaupt berechtigt ist. Die Betriebshaftpflichtversicherung ĂŒbernimmt dabei die Kosten fĂŒr notwendige Gutachten oder im Falle eines erforderlichen Gerichtsverfahrens auch die Kosten fĂŒr den Rechtsanwalt und den eigentlichen Prozess. Besteht ein Recht auf Schadensersatz, zahlt die Versicherung die entsprechende Summe an den GeschĂ€digten aus. FĂŒr die ausgezahlte Summe gilt die vereinbarte Deckungssumme als Höchstgrenze. Da gerade PersonenschĂ€den leicht in die Millionen gehen können, sollte man nicht an der Deckungssumme sparen. Einige Versicherer bieten zur Deckung von PersonenschĂ€den sogar eine Betriebshaftpflicht bis 10 mio Euro an. Da der Schadensverursacher die Differenzsumme an den GeschĂ€digten selbst zahlen muss, wenn die gewĂ€hlte Deckungssumme fĂŒr den vollstĂ€ndigen Schadensausgleich nicht ausreicht, ist es gerade im Bereich der PersonenschĂ€den sicherer, dafĂŒr mehrere Millionen Euro festzulegen. Die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt auch fĂŒr VermögensschĂ€den, sofern diese aus Personen- oder SachschĂ€den entstanden sind. Viele Versicherer bieten fĂŒr eine vereinfachte und zĂŒgige Schadenmeldung eine Betriebshaftpflicht mit 24 h Hotline an. Die Betriebshaftpflicht mit 24 h Hotline steht in der Regel an allen Tagen 24 Stunden rund um die Uhr fĂŒr NotfĂ€lle und Schadenmeldungen zur VerfĂŒgung.
Versicherungsausschluss
Nicht automatisch mitversichert sind VermögensschĂ€den, die nicht aus Personen- oder SachschĂ€den resultieren sowie EigenschĂ€den, vorsĂ€tzlich verursachte SchĂ€den, Strafen und BuĂgelder. Auch SchĂ€den, die auf GeschĂ€ftsreisen entstehen sowie MietschĂ€den an Immobilien oder UmweltschĂ€den sind je nach vertraglicher Vereinbarung nicht grundsĂ€tzlich im Leistungsumfang enthalten. Sieht der abgeschlossene Vertrag die Ăbernahme solcher SchĂ€den nicht vor, sollte der Unternehmer ĂŒber eine Erweiterung seines Versicherungsschutzes nachdenken. Die mitversicherten Risiken unterscheiden sich je nach Branche, so dass jeder Unternehmer den vertraglich festgelegten Haftungsumfang seiner Versicherung unbedingt genau ĂŒberprĂŒfen sollte. So sollte beispielsweise ein Zulieferer von Produkten sicherstellen, dass seine Betriebshaftpflichtversicherung eine Produkthaftpflichtversicherung beinhaltet.
Kosten
Der Beitrag fĂŒr die Betriebshaftpflichtversicherung errechnet sich aus verschiedenen Faktoren wie Höhe der Deckungssumme, Mitarbeiteranzahl und Höhe der Jahreslöhne sowie Anzahl der AuĂendienstmitarbeiter. Bei sehr groĂen Betrieben wird der Versicherungsbeitrag unter anderem auch nach dem Jahresumsatz abzĂŒglich der fĂ€lligen Mehrwertsteuer berechnet, wĂ€hrend bei landwirtschaftlichen Betrieben die GröĂe der AnbauflĂ€che eine Rolle spielt. Die Deckungssummen liegen standardmĂ€Ăig bei etwa 2 Millionen Euro fĂŒr PersonenschĂ€den, 1 Million Euro fĂŒr SachschĂ€den und 100.000 Euro fĂŒr VermögensschĂ€den. FĂŒr PersonenschĂ€den ist jedoch die Wahl einer Betriebshaftpflicht bis 10 mio Euro Deckungssumme empfehlenswert, da diese Schadensart immense Summen verschlingen kann, die oftmals weit ĂŒber den Standardbetrag von 2 Millionen Euro hinausgehen.
Zu beachten
Bei der Regulierung eines Sachschadens ist zu beachten, dass die Betriebshaftpflichtversicherung den Zeitwert des beschĂ€digten Objektes ersetzt. Das heiĂt, sie ersetzt weder den Neuwert noch den Wiederbeschaffungswert des jeweiligen Gegenstandes, sondern nur den Wert, den er zum Zeitpunkt des Schadens noch hat. Ermitteln kann die Betriebshaftpflichtversicherung den Zeitwert, indem sie den Neuwert als Ausgangspunkt nimmt und eine mittlere Nutzungsdauer fĂŒr die Wertminderung zugrunde legt. Dies ist vom Prinzip her mit der Abschreibung von AnlagegegenstĂ€nden im Bereich der SteuererklĂ€rung vergleichbar. Ist ein beschĂ€digtes oder zerstörtes Objekt nachweislich nicht Ă€lter als sechs Monate, lassen die Versicherer sich in der Regel auf eine Erstattung zum Neuwert ein. Es besteht fĂŒr die Versicherer allerdings keinerlei Verpflichtung, den einstigen Neupreis des entsprechenden Gegenstandes in voller Höhe zu zahlen, so dass die Erstattung zum Neuwert fĂŒr Objekte, die nicht Ă€lter als sechs Monate alt sind, grundsĂ€tzlich eine Ermessensfrage darstellt.