Die Betriebshaftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen, die ein Selbständiger für seinen Betrieb abzuschließen hat. Sie greift bei Schadenersatzansprüchen eines geschädigten Dritten, welche durch die Ausübung der betrieblichen Tätigkeit entstanden sind. Damit führt die Betriebshaftpflicht zu einer betrieblichen Ausgabe, welche sich auf die Steuerzahlungen des Selbständigen auswirkt.
Das Wichtigste im Überblick
- Jede Betriebsausgabe mindert den steuerpflichtigen Gewinn und damit die Einkommenssteuer
- Für die Betriebshaftpflicht fällt eine Versicherungssteuer an, welche die Umsatzsteuerlast reduziert
- Als Betriebsausgabe reduziert die Betriebshaftpflicht außerdem die Gewerbesteuer
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Wie alle Kosten spielen auch die Ausgaben für die Betriebshaftpflicht bei der Steuer eine erhebliche Rolle. Jeder Betrieb, der die Betriebshaftpflicht in der Steuererklärung geltend macht, reduziert damit seinen Gewinn und folglich das zu versteuernde Einkommen mit der Steuerlast. Darüber hinaus hat die Betriebshaftpflicht auf die Umsatzsteuer einen maßgeblichen steuersenkenden Einfluss. In Anbetracht der Komplexität des deutschen Steuersystems, welche insbesondere auch im Bereich der Einnahmenüberschussrechnung und der gewerblichen Steuererklärung gilt, darf die Auswirkung der Betriebshaftpflichtversicherung auf die Erklärung des Steuerpflichtigen also niemals unterschätzt werden.
Versicherungen als Betriebsausgaben
Eine Versicherung wird von einem Selbständigen abgeschlossen, um damit ein betriebliches Risiko abzusichern. Wie im privaten Bereich kommen unterschiedliche Versicherungen zur Anwendung. So kann eine Kraftfahrzeugversicherung erforderlich sein, wenn der Betrieb eigene Fahrzeuge zugelassen hat. Für eine Büroausstattung mag eine Inventarversicherung oder eine Elektronikversicherung zur Anwendung kommen. In Abhängigkeit von der betrieblichen Aufgabe sind unterschiedlichste Versicherungen erforderlich. Für viele Freiberufler oder Gewerbetreibende gehört eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den wichtigsten Formen der Absicherung gegen betriebliche Risiken. Die Betriebshaftpflicht stellt den Unternehmer von der gesetzlichen Haftpflicht frei, wenn einem Dritten bei der Ausübung der Betriebstätigkeit ein Schaden entsteht. Sie greift außerdem, falls ein Dritter sich im Betrieb des Versicherten verletzt, und schließlich übernimmt sie die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung, sofern ein Anspruch unberechtigt ist und gerichtlich abgewehrt werden muss. Die Betriebshaftpflicht ist somit eine der wichtigsten Versicherungen für den Betrieb. Damit ist die betriebliche Haftpflichtversicherung absetzbar als Betriebsausgabe. Mit der Absetzbarkeit reduziert die Betriebshaftpflicht die Steuer, sie senkt den steuerpflichtigen Gewinn. Somit muss der Steuerpflichtige wissen, bei welcher Steuer die Betriebshaftpflicht absetzbar ist.
Relevante Steuern für jeden Betrieb
Wenn die betriebliche Haftpflichtversicherung absetzbar von der Steuer ist, stellt sich die Frage, welche Steuern zur Anwendung kommen. Üblicherweise greift zunächst die Umsatzsteuer, sofern ein Unternehmen keine betrieblichen Leistungen erbringt, welche nach dem Umsatzsteuergesetz steuerbefreit sind. Übt ein Selbständiger ein Gewerbe aus, kommt außerdem die Gewerbesteuer zum Ansatz. Sowohl die Umsatzsteuer als auch die Gewerbesteuer erfordern eine eigene jährliche Steuererklärung. Und schließlich haben Selbständige ihr Einkommen im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung zu berücksichtigen. Hier fallen üblicherweise Steuervorauszahlungen an, welche im Folgejahr in Abhängigkeit von dem erzielten Gewinn korrigiert werden. Als Basis der Steuererklärung haben insbesondere Gewerbetreibende eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zu erstellen. Hier werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüberstellt, der Saldo ergibt den zu versteuernden Gewinn oder einen abzugsfähigen Verlust. Freiberufler genießen steuerliche Erleichterungen bei ihrer Buchhaltung, eine Einnahmenüberschussrechnung kann erstellt werden. Als Betriebsausgabe ist die Betriebshaftpflicht in der EÜR erfasst. Die Betriebshaftpflicht ist in der EÜR eines jeden Jahres als Ausgabe angegeben. Somit greift die Betriebshaftpflicht in der EÜR 2010 ebenso wie in der Einnahmenüberschussrechnung vorhergehender oder nachfolgender Jahre.
Die Betriebshaftpflicht in der Steuererklärung
Den wichtigsten Einfluss hat die Betriebshaftpflichtversicherung in der Erklärung der Einkommenssteuer. Die Einkommenssteuererklärung wird bei Gewerbetreibenden auf der Basis der Einnahmenüberschussrechnung erstellt, hier findet sich eine Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Freiberufler genießen eine Erleichterung der Buchhaltung, hier ist meist keine Einnahmenüberschussrechnung erforderlich, eine Einkommenssteuererklärung genügt. Wer die Betriebshaftpflichtversicherung von der Steuer absetzen will, reduziert damit den Gewinn und somit das zu versteuernde Einkommen. Letztlich entsteht jeder Gewinn durch den Saldo aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, gleichzeitig entspricht der Gewinn dem zu versteuernden Einkommen in der Einkommenssteuer. Wer also seine Betriebshaftpflichtversicherung von der Steuer absetzen will, reduziert den Gewinn und damit das zu versteuernde Einkommen sowie die Einkommenssteuer.
Betriebshaftflicht und Umsatzsteuer
Die Betriebshaftpflicht hat darüber hinaus einen Einfluss auf die Umsatzsteuer. Jedes Unternehmen, welches nach dem Umsatzsteuergesetz eine umsatzsteuerpflichtige Leistung erbringt, hat auf seine Ausgangsrechnungen für eine erbrachte Tätigkeit die geltende Umsatzsteuer anzusetzen, welche von dem Endkunden bezahlt wird. Von der Umsatzsteuer ausgenommen sind bei umsatzsteuerpflichtigen Betrieben nur die Kleinunternehmer, welche einen Umsatz von maximal 17.500 Euro pro Jahr generieren. Der Umsatzsteuer des steuerpflichtigen Unternehmens steht die Vorsteuer entgegen, welche jeder Betrieb für eingehende Rechnungen zu zahlen hat. Somit muss jedes umsatzsteuerpflichtige Unternehmen die Umsatzsteuer erklären. In der Umsatzsteuererklärung werden Umsatzsteuer und Vorsteuer miteinander verrechnet, die verbleibende Umsatzsteuer ist von dem Unternehmen an das Finanzamt abzuführen. Da ein Unternehmen für die Betriebshaftpflicht Vorsteuer zahlt, ist diese steuermindernd anzusetzen. Somit wirkt sich eine Betriebshaftpflichtversicherung auf die Umsatzsteuerlast ebenso positiv aus wie auf die Einkommenssteuer.
Versicherungen und Gewerbesteuer
Ein Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer, sofern der Gewinn eine Größenordnung von 24.500 Euro pro Jahr überschreitet. Der Gewinn aus einem Gewerbe ergibt sich wiederum aus der Gegenüberstellung der Einnahmen und der Ausgaben aus der betrieblichen Tätigkeit. Auf jede Versicherungsprämie wird eine Versicherungssteuer aufgeschlagen. Die Versicherungssteuer Gewerbehaftpflicht wird mit der Versicherungsprämie als Betriebsausgabe angesetzt und reduziert den Gewinn aus Gewerbebetrieb. Somit greift die Gewerbehaftpflicht bei der Steuer auch, wenn die Gewerbesteuer berechnet wird.
Minderung bei allen Steuern
Letztlich hat die Gewerbehaftpflicht bei der Steuer in der Regel einen positiven und steuersenkenden Effekt. Schon aus steuerlicher Sicht ist die Betriebshaftpflicht deshalb als Betriebsausgabe zu empfehlen. Darüber hinaus schützt sie den Firmeninhaber auch vor der gesetzlichen Haftpflicht, wenn ein Dritter geschädigt wird. Das macht die Betriebshaftpflicht zu einer ebenso sinnvollen wie steuerwirksamen Ausgabe für fast alle Selbständigen. Ungeachtet dessen muss jede Betriebshaftpflicht zur Branche und zur Größe des Unternehmens passen, damit sich ein insgesamt stimmiger Versicherungsschutz ergibt. Trotz des steuersenkenden Effekts darf bei der Wahl der passenden Betriebshaftpflicht aber nicht nur der finanzielle Aspekt im Vordergrund stehen. Ebenso wichtig ist eine fundierte Absicherung im Schadensfall. Ein Versicherungsvergleich sorgt für Klarheit und identifiziert die passende Versicherung. Zum Online-Vergleich geht es unter dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.