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Betriebshaftpflicht für Yogalehrer

Die Auswahl einer geeigneten Betriebshaftpflichtversicherung der Yogalehrer ist nicht einfach. Die Angebote sollten genau auf sie zugeschnitten sein, denn auch die selbständigen Yogalehrer haften für alle Personen- und Sachschäden, die während ihrer Tätigkeit entstehen.

Leistungen der Betriebshaftpflicht

  • prüft die Schadenersatzforderungen, ob sie rechtmäßig sind
  • übernimmt bei Personenverletzungen Kosten für medizinische Behandlung, Rehabilitation und Renten
  • erstattet Sachschäden bis zum Zeitwert
  • übernimmt Gerichts- und Anwaltskosten sowie Gutachterauslagen

Deckungssummen und Kosten

  • Deckungssummen von jeweils drei Millionen Euro für Personen- oder Sachschäden, 100.000 Euro für Vermögensschäden werden empfohlen
  • Selbstbehalte mindern die Prämien
  • Kosten für eine Jahresprämie beginnen ab Euro

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Nur wenige Versicherungsgesellschaften bieten in ihrem Portfolio spezielle Betriebshaftpflichtversicherungen für Yogalehrer an. Ein umfangreicher Vergleich hilft Interessierten, die passenden Angebote für sich zu finden. Wenn Sie mehr Informationen wünschen, starten Sie mit einem Klick auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ unseren Tarifrechner.

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Yoga fördert die Bewegung von Menschen, trägt gleichzeitig zur Entspannung bei und liegt damit im Trend unserer Zeit. Yogalehrer vermitteln den Interessierten die komplizierten Bewegungsabläufe. Sie unterrichten in Sportvereinen, Fitnessstudios und Gesundheitszentren. Dabei sind sie häufig freiberuflich tätig. Über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Yogalehrer sollten die Trainer trotzdem nachdenken.

Risiken des Yogatrainers

Wie jeder Unternehmer ist der Yogalehrer zur Haftung gegenüber seinen Schützlingen verpflichtet, wenn diese durch seine Tätigkeit beeinträchtigt werden. Das betrifft Sachschäden ebenso wie Personenschäden. Verletzungen können im Yogatraining geschehen, wenn bestimmte Bewegungsabläufe nicht korrekt ausgeführt werden, wenn der Trainer falsche gesundheitsschädigende Anweisungen gibt oder wenn er seine Schützlinge überfordert. Durch Unfälle droht oft auch eine Arbeitsunfähigkeit des Yogaschützlings, verbunden mit Verdienstausfällen. Die Betriebshaftpflicht des Yogalehrers sollte daher auch eine Vermögensschadenshaftpflicht einschließen. Auch Geräte der Schüler, wie Brillen oder Zahnersatz, können bei Unfällen beschädigt werden. Die Teilnehmer der Yogakurse können sich auch in angemieteten Räumen verletzen. Eine Betriebshaftpflicht des Yogalehrers übernimmt aber auch einen Schlüsselverlust bei Mieträumen.

Leistungen der Versicherung

Die ausgewählte Betriebshaftpflicht des Yogas sollte genau auf den Lehrer abgestimmt sein. Viele Versicherungsgesellschaften bieten Haftpflichtversicherungen für Fitnesstrainer an, nur wenige haben sich auf eine Betriebshaftpflicht für Yoga spezialisiert. Versichern können sie Interessierte auch über den Bund der Yogalehrenden in Deutschland, diese berücksichtigt aber zu wenig die individuellen Bedingungen. 

Die Betriebshaftpflichtversicherung des Yogalehrers übernimmt mehrere Aufgaben. Werden Schadensersatzforderungen angemeldet, prüft die Versicherung sofort, ob sie überhaupt berechtigt sind, notfalls wehrt sie diese ab. Ist der Yogalehrer zur Haftung verpflichtet, übernimmt die Versicherung die Zahlung des Schadensersatz und gegebenenfalls auch des Schmerzensgeldes. Bei Personenschäden können für die medizinische Behandlung, für Rehabilitationsmaßnahmen und sogar für lebenslang zu zahlende Renten schnell sehr große Schadenssummen zusammenkommen. Bei Beschädigungen am Eigentum Dritter übernimmt die Versicherungen den Ausgleich in Höhe des Zeitwertes. Muss die Haftungsfrage vor Gericht geklärt werden, dann kommt eine Betriebshaftpflichtversicherung für Yoga auch für Gerichts- und Anwaltskosten auf. Auch Gutachterauslagen werden von ihr bezahlt. 

Deckungssummen

Versicherungen zahlen bis zur angezeigten Schadenshöhe, höchstens jedoch bis zu den im Vertrag vereinbarten Deckungssummen. Bei der Betriebshaftpflicht für Yogalehrer werden bei Personenschäden Deckungssummen von drei Millionen Euro empfohlen. Überprüft werden muss, ob auch alle Bevölkerungsgruppen, die Yoga lernen möchten, auch in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind, also auch Kinder oder Schwangere. Für den Teil der Vermögensschadensabsicherung wird eine Deckungssumme von mindestens 100.000 Euro als angemessen eingeschätzt.

Tarifvergleich

Selbständige Yogalehrer sollten die unterschiedlichen Angebote der Versicherungsgesellschaften genau vergleichen und eine speziell auf ihren Bedarf ausgerichtete Betriebshaftpflicht für Yogalehrer auswählen. Unser interner Tarifrechner erleichtert Interessierten die Suche und ermittelt das günstigste Angebot. Wünschen Sie weitere Informationen, gelangen Sie mit einem Klick auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ zur Tarifübersicht.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich