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Betriebshaftpflicht für Werbeagenturen

Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung schützt den Betreiber einer Werbeagentur im Schadensfall vor hohen finanziellen Verlusten, die im schlimmsten Fall eine Insolvenz nach sich ziehen können.

Abgedeckt sind folgende Schadensarten:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden, die aus Personen- und Sachschäden entstanden sind

Versicherte Leistungen

  • Druck- und Farbfehler
  • Verstöße gegen Wettbewerbsvorschriften
  • Verletzungen von Datenschutzgesetzen und Urheberrechten
  • Schadensersatzansprüche
  • Kosten für Gutachten und Gerichtsverhandlungen bei nichtberechtigten Schadensersatzforderungen

Kosten

  • abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter eines Unternehmens
  • abhängig von den Deckungssummen, die für die jeweiligen Schadensarten festgelegt werden

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Die Beitragsberechnung für die an Werbeagenturen angepasste betriebliche Haftpflichtversicherung basiert unter anderem auf der Anzahl der Beschäftigten eines Unternehmens und der Deckungssumme, die für die jeweilige Schadensart gewählt wird. Tarife und Leistungen der gewählten Betriebshaftpflicht können auch in Bezug zu anderen Versicherungen dieser Art gesetzt werden. Der seiteninterne Tarifrechner ermöglicht einen online Versicherungsvergleich zur Berechnung des persönlichen Tarifs. Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangt man zum Tarifrechner. Die Versicherung kann online abgeschlossen werden.

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Für jeden Unternehmer oder Freiberufler ist der Abschluss einer geeigneten Betriebshaftpflichtversicherung sehr wichtig, da es gerade im Berufsalltag zu zahlreichen Unfällen oder Missgeschicken kommen kann, bei denen der Unternehmer selbst oder seine Mitarbeiter einem Dritten versehentlich einen Schaden zufügen. Besonders Personenschäden sind meist schwerwiegend und können zu hohen Schadensersatzforderungen führen. Aber auch im Bereich der Sach- und Vermögensschäden kann es für den Unternehmer ohne entsprechenden Versicherungsschutz sehr teuer werden. Dies gilt für alle Berufsbranchen, wobei die zu versichernden Risiken je nach Art des Unternehmens variieren können. Daher bieten viele Versicherer branchenspezifische Betriebshaftpflichtversicherungen an, die an den Haftungsumfang der jeweiligen Unternehmen angepasst sind. So kann es beispielsweise passieren, dass eine Werbeagentur einen wichtigen Druckauftrag nicht korrekt ausführt oder diesen nicht zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt ausliefert, was je nach Auftragsgröße immense Kosten für den Unternehmer nach sich ziehen oder im schlimmsten Fall sogar seinen wirtschaftlichen Ruin bedeuten kann. Um dies zu verhindern, sollte der Unternehmer über einen „online Versicherungsvergleich“ eine geeignete und möglichst günstige Betriebshaftpflichtversicherung für seine Werbeagentur suchen. Der „Versicherungsvergleich“ für die Betriebshaftpflichtversicherung der Werbeagentur kann mit dem internen „Tarifrechner“ der Betreiber dieser Internetseite ohne großen Aufwand durchgeführt werden. Den „Versicherungsvergleich“ mit dem „Tarifrechner“ können Sie mit einem einfachen Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ starten. 

Leistungen

Die Betriebshaftpflicht für die werbeagentur deckt zahlreiche Kosten, die im Rahmen von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen, ab und schützt den selbständigen Werbefachmann so vor den finanziellen Folgen von Druck- und Farbfehlern, Fehlern beim Aufsetzen von wichtigen Inseraten oder auch bei fehlerhaftem Druck von mehreren tausend Werbeflyern für Großkunden. Durch die Betriebshaftpflicht der werbeagentur sind in der Regel auch Verstöße gegen die Wettbewerbsvorschriften oder Verletzungen von Datenschutzgesetzen und Urheberrechten, die beispielsweise bei der Gestaltung von Werbemitteln vorkommen können, abgedeckt. Kommt es in den Geschäftsräumen des Unternehmens durch Unfälle oder Fehlverhalten von Mitarbeitern zu Personenschäden, übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung der Werbeagentur die bei Arztbesuchen oder Krankenhausaufenthalten anfallenden Behandlungskosten sowie auch Schadensersatzzahlungen. Erhebt der Geschädigte Anspruch auf Schadensersatz, wird die Berechtigung der Forderung in der Regel geprüft und auch in diesem Fall kommt die Betriebshaftpflicht der werbeagentur für die Kosten auf, die für Gutachten oder Gerichtsverhandlungen anfallen können. Vermögensschäden wie beispielsweise Verdienstausfälle werden dann von der Betriebshaftpflichtversicherung der Werbeagentur übernommen, wenn sie aus Personen- oder Sachschäden hervorgehen. Tarifabhängig können zusätzlich auch Mietsachschäden, Schäden durch Internetnutzung und elektronischen Datenaustausch oder der Verlust von Schlüsseln und Codekarten mitversichert werden. 

Geschäftsrisiko und Kosten

Die Kosten der Betriebshaftpflicht für die werbeagentur ergeben sich aus der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen und den Deckungssummen, die jeweils für Personen-, Sach- und Vermögenschäden festgelegt werden. Da vor allem Personenschäden, die oftmals zu Schadensersatzforderungen führen, extrem hohe Kosten verursachen können, setzt man hierfür in der Regel eine Deckungssumme von mehreren Millionen Euro an. Bei Sachschäden liegt die Deckungssumme meist bei einem Standardwert von einer Million Euro, während für mitversicherte Vermögensschäden etwa 100.000 €uro festgelegt werden. Allerdings gibt es keine pauschale Regelung für die Wahl der Deckungssumme, da diese vom Risikoumfang der zu versichernden Betriebsart abhängt. Wichtig ist hierbei, dass die vertraglich festgelegte Deckungssumme alle möglichen Risiken abdeckt, die für das versicherte Unternehmen denkbar sind. Ändern sich die Risiken nachträglich, sollte die bestehende Betriebshaftpflicht für die werbeagentur entsprechend angepasst werden.

Test

Die Zurich-Versicherung, die vom TÜV mit gut bewertet wurde, zeichnet sich besonders durch ihr spezielles Versicherungskonzept für Werbeagenturen aus, das eine Absicherung gegen alle branchenspezifischen Risiken bietet.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich