Selbstständig arbeitende Veranstaltungstechniker oder Betriebe für Veranstaltungstechnik sollten auf die Absicherung durch eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht verzichten, denn im Schadenfall haften sie vollumfänglich für die entstandenen Kosten. Vor der Entscheidung für eine Betriebshaftpflichtversicherung Veranstaltungstechnik ist ein Vergleich der Tarife jedoch sinnvoll, denn diese können unterschiedliche Leistungen zu unterschiedlichen Prämien beinhalten.
Leistungen
- Prüfung der Haftung
- Übernahme der Kosten bei berechtigten Forderungen
- Kostenabwehr bei zu hohen oder unberechtigten Forderungen
Risikoabdeckung
- alle betriebsrelevanten Risiken müssen abgedeckt sein
- der versicherte Betrieb ist für die vollständige Auflistung aller Risiken verantwortlich
Deckungssummen
- für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Millionen Euro ratsam
- für Vermögensschäden 100000 Euro
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Die Angebote zur Betriebshaftpflichtversicherung unterscheiden sich im Leistungsumfang, der Höhe der Deckungssummen sowie in den Versicherungsbeiträgen. Ein Versicherungsvergleich mit unserem Vergleichsrechner ist daher sinnvoll. Er berechnet die besten und günstigsten Betriebshaftpflichtversicherungen für Sie. Anschließend können Sie die Betriebshaftpflichtversicherung Ihrer Wahl gleich online abschließen. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt Sie direkt auf den Vergleichsrechner.
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Ohne gute Technik ist kaum eine Veranstaltung möglich. Betriebe aus dem Bereich der Veranstaltungstechnik sorgen für die Installation und einen reibungslosen Auf- und Abbau aller notwendigen technischen Einrichtungen. Da können schon kleinste Fehler zu großen Schäden führen. Eine Betriebshaftpflicht für Veranstaltungstechnik schützt den Betrieb zuverlässig und umfassend. Doch vor dem Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung Veranstaltungstechnik ist ein Vergleich der Tarife sinnvoll, denn die Angebote können unterschiedlich ausfallen.
Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Veranstaltungstechnik
Eine Betriebshaftpflicht Veranstaltungstechnik schützt das versicherte Unternehmen im Schadensfall in dreifacher Hinsicht. Bei einer bestehenden Schadensforderung gegenüber der versicherten Fima prüft die Betriebshaftpflichtversicherung für Veranstaltungstechnik zunächst einmal die Haftung. Jedes Unternehmen ist in vollem Umfang für einen Schaden haftbar, der im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit verursacht wird. Jedoch sind nicht alle Schadensforderungen berechtigt. Nicht selten ist der gestellte Schadensanspruch viel zu hoch oder sogar völlig unberechtigt. Daher dient die Haftungsprüfung durch die Versicherung dem Schutz des versicherten Betriebes. Ist eine Schadensforderung nicht berechtigt, wehrt die Betriebshaftpflicht Veranstaltungstechnik die Schadensforderung ab. Notfalls geschieht dies auch auf gerichtlichem Wege. Alle anfallenden Kosten werden von der Betriebshaftpflichtversicherung für Veranstaltungstechnik übernommen. Die Leistungen zur Schadensabwehr werden auch als passiver Rechtsschutz bezeichnet. Für berechtigte Schadensersatzforderungen übernimmt die Versicherung die Haftung und übernimmt die Kosten im Rahmen der vereinbarten Deckung.
Alle Risiken müssen abgedeckt sein
Allgemein gilt für alle Betriebshaftpflichtversicherungen, dass der Versicherungsschutz nur dann vollständig und lückenlos gegeben ist, wenn alle betriebseigenen Risiken im Versicherungsumfang enthalten sind. Für die vollständige Auflistung aller Risiken immer der versicherte Betrieb verantwortlich. Sollten sich während eines laufenden Vertrages Änderungen ergeben, müssen diese umgehend bei der Betriebshaftpflicht für Veranstaltungstechnik angezeigt werden. Gerade im Bereich der Risikoabdeckung gibt es Unterschiede in den einzelnen Angeboten zur Betriebshaftpflichtversicherung Veranstaltungstechnik. Es ist daher sinnvoll, vor der Entscheidung für eine Betriebshaftpflichtversicherung Veranstaltungstechnik einen Vergleich der Tarife durchzuführen, um die passende Versicherung für den individuellen Bedarf zu finden.
Die Höhe der Deckungssummen
In einer Betriebshaftpflicht Veranstaltungstechnik werden separate Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden festgelegt. Auch in Bezug auf die Deckungssummen gibt es zwischen den einzelnen Tarifen große Unterschiede. Teilweise kann die Höhe der Deckungssummen individuell vereinbart werden, bei anderen Tarifen kann zwischen verschiedenen Höhen ausgewählt werden. Vor dem Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung Veranstaltungstechnik ist ein Vergleich der Deckungssummen auf jeden Fall sinnvoll. Experten raten dazu, für Personen- und Sachschäden mindestens eine Deckung von 3 Millionen Euro zu wählen. Für Vermögensschäden sollte die Deckungssumme mindestens 100000 Euro betragen.
Angebote vergleichen und Kosten berechnen
Die Angebote zur Betriebshaftpflichtversicherung für Veranstaltungstechnik können sich in ihrem Leistungsumfang und den Versicherungsbeiträgen unterscheiden. Vor der Entscheidung für ein spezielles Angebot zur Betriebshaftpflichtversicherung Veranstaltungstechnik ist ein Vergleich der Tarife daher sinnvoll. Unser seiteninterner Vergleichsrechner berechnet die besten und günstigsten Versicherungen für Sie. Nutzen Sie das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um auf den Vergleichsrechner