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Betriebshaftpflicht fĂŒr Schornsteinfeger

Vor berufsspezifischen Haftungsrisiken schĂŒtzt eine Betriebshaftpflichtversicherung fĂŒr Schornsteinfeger.

Geltungsbereich

  • Schutz vor HaftungsansprĂŒchen aufgrund betrieblich verursachter Personen-, Sach- oder VermögensschĂ€den 
  • Absicherung des Betriebsinhabers und seiner BeschĂ€ftigten

Deckungssummen-Empfehlung

  • Personen- und SachschĂ€den: nicht unter 5.000.000 Euro
    • PersonenschĂ€den: z. B. notwendige Heilbehandlungskosten, Schmerzensgelder, entgangene RentenansprĂŒche
    • SachschĂ€den: z. B. BearbeitungsschĂ€den an fremden Sachen (Beladungs- und EntladungsschĂ€den, SchĂ€den am Haus/an der Wohnungseinrichtung, LeitungsschĂ€den und auch ProdukthaftungsschĂ€den) sowie MietsachschĂ€den
  • VermögensschĂ€den: 500.000 Euro
    • Versicherungsleistung oft begrenzt auf „VermögensfolgeschĂ€den“ (z. B: Verdienstausfallausgleich nur bei vorangegangenem Sach- oder Personenschaden)
    • teilweise auch Versicherungsleistung bei „isoliertem Vermögensschaden“ (ohne vorausgegangenen Sachschaden) 
      • Einbeziehung eines Umwelthaftpflichtschutzes und einer Umweltschadenversicherung
      • Energieberater-TĂ€tigkeit
  • Abschluss einer zusĂ€tzlichen speziellen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Versicherungsleistungen

  • PrĂŒfung der Berechtigung von ErsatzansprĂŒchen Dritter
    • nach Anspruchsgrund und Anspruchshöhe
  • ZurĂŒckweisung unberechtigter AnsprĂŒche
    • Übernahme anfallender Gerichtskosten
    • „passiver Rechtsschutz“
  • Ausgleich berechtigter SchadensersatzansprĂŒche Dritter

VersicherungsprÀmien

  • Bemessungsgrundlagen
    • Mitarbeiterzahl
    • Bruttojahresgehaltssumme
    • Jahresumsatz

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Wegen der existenzsichernden Bedeutung einer Betriebshaftpflichtversicherung Schornsteinfeger muss bei der Auswahl eines geeigneten Versicherungsangebotes sehr sorgfĂ€ltig vorgegangen werden. Ein Tarifrechner gewĂ€hrleistet einen zuverlĂ€ssigen Überblick ĂŒber die am Markt verfĂŒgbaren Versicherungsangebote. Zu unserem Tarifrechner gelangen Sie durch BetĂ€tigung des blauen Buttons „Zum Versicherungsvergleich“.

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Vor berufsspezifischen Haftungsrisiken schĂŒtzt eine Betriebshaftpflichtversicherung fĂŒr Schornsteinfeger.

Geltungsbereich

Die Betriebshaftpflichtversicherung Schornsteinfeger sichert den Betriebsinhaber und seine BeschĂ€ftigten vor möglicherweise existenzgefĂ€hrdenden SchadensersatzansprĂŒchen. Die Betriebshaftpflichtversicherung Schornsteinfeger deckt Sach-, Personen- und VermögensschĂ€den ab. 

Vereinbarung eines ausreichenden Versicherungsumfangs

Wegen der nach dem BĂŒrgerlichen Gesetzbuch bestehenden unbegrenzten Haftung sollte die Deckungssumme fĂŒr Personen und SachschĂ€den bei Betriebshaftpflichtversicherungen fĂŒr Schornsteinfeger nicht unter 5.000.000 Euro je Versicherungsfall liegen (verdoppelt fĂŒr ein gesamtes Versicherungsjahr), doch besteht auch die Möglichkeit, Deckungssummen von z. B. 3 oder 10 Millionen Euro zu wĂ€hlen. Das Vermögensschadensrisiko wird in einer Betriebshaftpflichtversicherung Schornsteinfeger oft mit 500.000 Euro abgesichert. In die Betriebshaftpflichtversicherung Schornsteinfeger sollte ferner eine ausreichende Umwelthaftpflicht- sowie eine Umweltschadensversicherung eingeschlossen werden. FĂŒhrt der Schornsteinfeger auch Energieberatungen durch, so sollte er in seiner Betriebshaftpflichtversicherung Schornsteinfeger zusĂ€tzlich ĂŒber eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung fĂŒr Energieberater verfĂŒgen. Fehler bei der Erstellung von EnergiepĂ€ssen fĂŒr öffentliche, gewerbliche oder zu Wohnzwecken genutzte RĂ€ume oder fehlerhafte Gutachten anlĂ€sslich der Beantragung von Kreditmitteln der KfW können leicht zu ErsatzansprĂŒchen fĂŒhren.

Versicherungsleistungen 

Die Betriebshaftpflichtversicherung Schornsteinfeger gleicht SchadensersatzansprĂŒche Dritter aus. Zuvor prĂŒft die Versicherung die Berechtigung der AnsprĂŒche nach Anspruchsgrund und Anspruchshöhe. Die Versicherung gewĂ€hrleistet einen sogenannten „passiven Rechtsschutz“, indem sie ungerechtfertigte AnsprĂŒche abweist und hierfĂŒr die ggf. anfallenden Gerichtskosten ĂŒbernimmt. Zu den PersonenschĂ€den zĂ€hlen u. a. notwendige Heilbehandlungskosten, Schmerzensgelder und entgangene RentenansprĂŒche. Unter die SachschĂ€den fallen z. B. BearbeitungsschĂ€den, die durch eine berufliche TĂ€tigkeit an fremden Sachen entstanden sind, wie z. B. Beladungs- und EntladungsschĂ€den, SchĂ€den am Haus oder an der Wohnungseinrichtung eines Kunden, LeitungsschĂ€den und auch ProdukthaftungsschĂ€den. Wahlweise kann zudem die Absicherung von MietsachschĂ€den in die Versicherung aufgenommen werden. RegelmĂ€ĂŸig bestimmen die Versicherungsbedingungen, dass VermögensschĂ€den nur dann durch die Versicherung ersetzt werden, wenn sie auf einem vorangegangenen Sach- oder PersonenschĂ€den beruhen („Vermögensfolgeschaden“). Einige Betriebshaftpflichtversicherungen fĂŒr Schornsteinfeger ersetzen jedoch auch ohne vorausgegangenen Sachschaden entstandene VermögensschĂ€den („isolierter Vermögensschaden“). Dies kann z. B. von Bedeutung sein, wenn die Heizung nach einer ÜberprĂŒfung durch den Schornsteinfeger nicht mehr abschaltet und dadurch Kosten durch unnötigen Verbrauch von Heizmaterial entstehen. Zu den VermögensschĂ€den, die sich aus einem Personen- oder Sachschaden ergeben können, werden u. a. VerdienstausfĂ€lle gerechnet. 

VersicherungsprÀmien

Die VersicherungsprĂ€mien fĂŒr eine Betriebshaftpflichtversicherung Schornsteinfeger wird nach den Kriterien Mitarbeiteranzahl, Bruttojahresgehaltssumme und/oder Jahresumsatz des Schornsteinfegerbetriebs berechnet.

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Wegen der existenzsichernden Bedeutung einer Betriebshaftpflichtversicherung Schornsteinfeger muss bei der Auswahl eines geeigneten Versicherungsangebotes sehr sorgfĂ€ltig vorgegangen werden. Ein Tarifrechner gewĂ€hrleistet einen schnellen und zuverlĂ€ssigen Überblick ĂŒber die am Markt verfĂŒgbaren Versicherungsangebote. Zu unserem Tarifrechner, der Ihnen die Auswahl einer gĂŒnstigen Betriebshaftpflichtversicherung ermöglicht, gelangen Sie durch BetĂ€tigung des blauen Buttons „Zum Versicherungsvergleich“.

HĂ€ufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann fĂŒr verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher GrĂ¶ĂŸenordnung abgeschlossen werden und deckt AnsprĂŒche von Dritten gegenĂŒber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und VermögensschĂ€den, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufĂŒgen. Bei PersonenschĂ€den tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei SchĂ€den, die den Tod, die Verletzung oder eine GesundheitsschĂ€digung von Menschen zur Folge haben, ein. SachschĂ€den umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder BeschĂ€digung von GegenstĂ€nden wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen fĂŒhrt. Die Betriebshaftpflicht ĂŒbernimmt hier sowohl die Kosten fĂŒr anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt fĂŒr die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen FĂ€llen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, ĂŒbernommen. SchĂ€den, die nicht als Personen- oder SachschĂ€den einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schĂ€digen, zĂ€hlen zu den VermögensschĂ€den.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist fĂŒr Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung fĂŒr Personen, da man auch als Unternehmen fĂŒr Fehler, die zu SchĂ€den fĂŒhren, haftet. Bei der AusĂŒbung einer gewerblichen TĂ€tigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall SchadensersatzansprĂŒche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen FĂ€llen fĂŒr die durch das Unternehmen verursachten SchĂ€den aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach GrĂ¶ĂŸe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus fĂŒr den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also fĂŒr jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch SchadensersatzansprĂŒche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich fĂŒr eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-VerhĂ€ltnis der verschiedenen Versicherer ĂŒberprĂŒfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklĂ€rt werden, ob MietschĂ€den die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an RĂ€umen und GebĂ€uden entstehen können, abgedeckt sind. MietschĂ€den an Arbeitsmaschinen, die auch TransportschĂ€den einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung ĂŒbernommen werden. DarĂŒber hinaus ist zu prĂŒfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt fĂŒr SchĂ€den in einem Betrieb, der hĂ€ufig umgebaut, vergrĂ¶ĂŸert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten TĂ€tigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewĂ€hrt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen prĂ€sent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene SchĂ€den ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die hĂ€ufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass SchĂ€den, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich