Inhaber von Reisebüros können sich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung gegen Schadensersatzansprüche schützen.
Geltungsbereich
- Schadensersatzansprüche aus gesetzlicher Haftpflicht
- gegen den Inhaber und die Mitarbeiter eines Reisebüros
- bei Fehlern während der beruflichen Tätigkeit
- innerhalb der Räumlichkeiten des Reisebüros sowie auf Reisen, Messen und Ausstellungen
- bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Personen- und Sachschäden
- Schäden aufgrund Nichterfüllung der Verkehrssicherungspflichten
- Schäden in angemieteten Reisebüroräumlichkeiten
- Schäden in Messe- und Hotelräumlichkeiten
- Abhandenkommen von Schlüsseln
Vermögensschäden
- Schäden aufgrund von Fehlern während der Reisevermittlungstätigkeit
- Verstoß gegen Informationspflichten
- Gesundheitsbestimmungen
- Devisen-, Pass- und Visabestimmungen
- unzutreffende Informationen über Reiseleistungen
- Benennung eines falschen Abflugtermins
- Verstoß gegen Sorgfaltspflichten
- z. B. Nichtabschluss einer gewünschten Reiserücktrittsversicherung
- fehlerhafte Weiterleitung von Geldzahlungen oder Reiseunterlagen
- Verstoß gegen Beratungspflichten
- z. B. fehlender Hinweis auf Kreditkarteneinsatz bei der Zahlung, um eine enthaltene Reiseversicherung zu aktivieren
- Verstoß gegen Informationspflichten
Versicherungsprämien
- Berechnungskriterien für die Versicherungsprämie
- Umsatzgröße
- Lohnsumme
- Mitarbeiteranzahl
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Eine Betriebshaftpflichtversicherung lässt sich mit individuellen Versicherungsleistungen und Deckungssummen ausgestalten. Die verfügbaren Angebote einer Betriebshaftpflichtversicherung sollten unbedingt mit einem Tarifrechner verglichen werden, um einen vollständigen Überblick über Gestaltungsmöglichkeiten und Versicherungsprämien zu erhalten. Unser Tarifrechner, den Sie mittels Betätigung des blauen Buttons „Zum Versicherungsvergleich“ aktivieren können, führt Sie zur günstigsten Betriebshaftpflichtversicherung.
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Inhaber von Reisebüros können sich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung gegen Schadensersatzansprüche schützen.
Geltungsbereich
Die Betriebshaftpflichtversicherung Reisebüro deckt schadensverursachende Fehler des Inhabers und der Mitarbeiter eines Reisebüros ab. Versichert sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus gesetzlichen Haftpflichttatbeständen sowohl bei beruflichen Tätigkeiten innerhalb der Reisebüroräumlichkeiten als auch bei Dienstreisen sowie bei Ausstellungs- und Messeteilnahmen. Eine Betriebshaftpflicht Reisebüro umfasst sog. Tätigkeitsschäden, Schäden in angemieteten Betriebsräumen durch Leitungswasser, Explosion oder Feuer sowie das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und von Gegenständen, die Besuchern oder Mitarbeitern des Reisebüros gehören. Eine Betriebshaftpflichtversicherung Reisebüro gleicht Schäden aus, die durch Fehler z. B. bei der Beratung entstanden sind. Aber auch bei Rechtsverletzungen, die zu Sach- oder Personenschäden führen, greift die Betriebshaftpflicht Reisebüro ein.
Personen- und Sachschäden
Wenn aufgrund einer Nichterfüllung von Verkehrssicherungspflichten Personen- oder Sachschäden entstehen (z. B. bei Körperverletzung eines Passanten infolge mangelnder Schneeräumung im Winter vor dem Reisebüro), so ersetzt die Betriebshaftpflichtversicherung Reisebüro die Heilbehandlungskosten. Bei Mietsachschäden, die z. B. in Messe- oder dienstlich genutzten Hotelräumlichkeiten verursacht werden, tritt ebenso die Betriebshaftpflicht Reisebüro ein wie beim Abhandenkommen von Sachen (etwa bei Entwendung von Gegenständen aus Kleiderspinden, die Mitarbeitern durch den Reisebüroinhaber zur Verfügung gestellt werden). Auch beim Verlust von Eingangsschlüsseln eines in angemieteten Räumlichkeiten befindlichen Reisebüros gleicht die Betriebshaftpflichtversicherung Reisebüro die Aufwendungen für den Austausch einer zentralen Schließanlage aus.
Vermögensschäden
In einem Reisebüro sind viele Reisedaten zu verarbeiten, Fristen einzuhalten und zahlreiche Bestimmungen zu beachten. Bei Fehlern während der Reisevermittlungstätigkeit haften der Reisebüroinhaber und seine Mitarbeiter entsprechend dem jeweiligen Verschulden. Vermögensschäden können sich durch fehlerhafte Hinweise zu Gesundheits-, Einreise-, Devisen-, Visa- und Passbestimmungen, aus mangelhafter Beratung zu Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung, unzutreffenden Informationen über Reiseleistungen sowie aus fehlerhaften Weiterleitungen von Geldzahlungen an Reiseveranstalter oder von Reiseunterlagen an Reiseteilnehmer ergeben.
Schadenbeispiele
Die Vermögensschadenversicherung umfasst Schäden aufgrund der Verletzung gesetzlich bestehender Sorgfalts-, Beratungs- und Informationspflichten. Wenn ein Reisebüromitarbeiter eine Reiserücktrittsversicherung, die von einem Kunden ausdrücklich gewünscht war, versehentlich nicht abschließt, so ersetzt die Betriebshaftpflicht Reisebüro möglicherweise entstehende Folgeschäden. Greift die mit einer Kreditkarte verbundene Reiseversicherung nicht, weil es der Reisebüromitarbeiter versäumt hat, auf die Notwendigkeit des Kreditkarteneinsatzes bei der Reisezahlung hinzuweisen, dann haftet das Reisebüro bei entstehenden Schadenersatzansprüchen. Gleichermaßen kommt die Betriebshaftpflichtversicherung Reisebüro für Schäden auf, die infolge der Mitteilung eines falschen Abflugtermins und einem deshalb nicht mehr wahrnehmbaren Geschäftstermin entstehen. Hohe Kosten können auch entstehen, wenn ein Reisender nicht auf ein vor der Abreise einzuholendes Visum hingewiesen wird und die Einreise im Zielland daraufhin verweigert wird.
Versicherungsprämien
Die Versicherungsprämien für eine Betriebshaftpflicht Reisebüro werden nach Umsatzgröße, Lohnsumme und/oder Mitarbeiteranzahl berechnet.
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Eine Betriebshaftpflichtversicherung lässt sich mit individuellen Versicherungsleistungen und Deckungssummen ausgestalten. Die verfügbaren Angebote einer Betriebshaftpflichtversicherung sollten unbedingt mit einem Tarifrechner verglichen werden, um einen vollständigen Überblick über Gestaltungsmöglichkeiten und Versicherungsprämien zu erhalten. Unser Tarifrechner, den Sie mit Betätigung des blauen Buttons „Zum Versicherungsvergleich“ aktivieren können, führt Sie zur günstigsten Betriebshaftpflichtversicherung.