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Betriebshaftpflicht für Reisebüros

Inhaber von Reisebüros können sich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung gegen Schadensersatzansprüche schützen.

Geltungsbereich

  • Schadensersatzansprüche aus gesetzlicher Haftpflicht
  • gegen den Inhaber und die Mitarbeiter eines Reisebüros
  • bei Fehlern während der beruflichen Tätigkeit
    • innerhalb der Räumlichkeiten des Reisebüros sowie auf Reisen, Messen und Ausstellungen
  • bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Personen- und Sachschäden

  • Schäden aufgrund Nichterfüllung der Verkehrssicherungspflichten
  • Schäden in angemieteten Reisebüroräumlichkeiten
  • Schäden in Messe- und Hotelräumlichkeiten
  • Abhandenkommen von Schlüsseln

Vermögensschäden

  • Schäden aufgrund von Fehlern während der Reisevermittlungstätigkeit
    • Verstoß gegen Informationspflichten
      • Gesundheitsbestimmungen
      • Devisen-, Pass- und Visabestimmungen
      • unzutreffende Informationen über Reiseleistungen
      • Benennung eines falschen Abflugtermins
    • Verstoß gegen Sorgfaltspflichten
      • z. B. Nichtabschluss einer gewünschten Reiserücktrittsversicherung
      • fehlerhafte Weiterleitung von Geldzahlungen oder Reiseunterlagen
    • Verstoß gegen Beratungspflichten
      • z. B. fehlender Hinweis auf Kreditkarteneinsatz bei der Zahlung, um eine enthaltene Reiseversicherung zu aktivieren

Versicherungsprämien

  • Berechnungskriterien für die Versicherungsprämie
    • Umsatzgröße
    • Lohnsumme
    • Mitarbeiteranzahl

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Betriebshaftpflichtversicherung lässt sich mit individuellen Versicherungsleistungen und Deckungssummen ausgestalten. Die verfügbaren Angebote einer Betriebshaftpflichtversicherung sollten unbedingt mit einem Tarifrechner verglichen werden, um einen vollständigen Überblick über Gestaltungsmöglichkeiten und Versicherungsprämien zu erhalten. Unser Tarifrechner, den Sie mittels Betätigung des blauen Buttons „Zum Versicherungsvergleich“ aktivieren können, führt Sie zur günstigsten Betriebshaftpflichtversicherung.

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Inhaber von Reisebüros können sich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung gegen Schadensersatzansprüche schützen.

Geltungsbereich

Die Betriebshaftpflichtversicherung Reisebüro deckt schadensverursachende Fehler des Inhabers und der Mitarbeiter eines Reisebüros ab. Versichert sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus gesetzlichen Haftpflichttatbeständen sowohl bei beruflichen Tätigkeiten innerhalb der Reisebüroräumlichkeiten als auch bei Dienstreisen sowie bei Ausstellungs- und Messeteilnahmen. Eine Betriebshaftpflicht Reisebüro umfasst sog. Tätigkeitsschäden, Schäden in angemieteten Betriebsräumen durch Leitungswasser, Explosion oder Feuer sowie das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und von Gegenständen, die Besuchern oder Mitarbeitern des Reisebüros gehören. Eine Betriebshaftpflichtversicherung Reisebüro gleicht Schäden aus, die durch Fehler z. B. bei der Beratung entstanden sind. Aber auch bei Rechtsverletzungen, die zu Sach- oder Personenschäden führen, greift die Betriebshaftpflicht Reisebüro ein.

Personen- und Sachschäden

Wenn aufgrund einer Nichterfüllung von Verkehrssicherungspflichten Personen- oder Sachschäden entstehen (z. B. bei Körperverletzung eines Passanten infolge mangelnder Schneeräumung im Winter vor dem Reisebüro), so ersetzt die Betriebshaftpflichtversicherung Reisebüro die Heilbehandlungskosten. Bei Mietsachschäden, die z. B. in Messe- oder dienstlich genutzten Hotelräumlichkeiten verursacht werden, tritt ebenso die Betriebshaftpflicht Reisebüro ein wie beim Abhandenkommen von Sachen (etwa bei Entwendung von Gegenständen aus Kleiderspinden, die Mitarbeitern durch den Reisebüroinhaber zur Verfügung gestellt werden). Auch beim Verlust von Eingangsschlüsseln eines in angemieteten Räumlichkeiten befindlichen Reisebüros gleicht die Betriebshaftpflichtversicherung Reisebüro die Aufwendungen für den Austausch einer zentralen Schließanlage aus.

Vermögensschäden

In einem Reisebüro sind viele Reisedaten zu verarbeiten, Fristen einzuhalten und zahlreiche Bestimmungen zu beachten. Bei Fehlern während der Reisevermittlungstätigkeit haften der Reisebüroinhaber und seine Mitarbeiter entsprechend dem jeweiligen Verschulden. Vermögensschäden können sich durch fehlerhafte Hinweise zu Gesundheits-, Einreise-, Devisen-, Visa- und Passbestimmungen, aus mangelhafter Beratung zu Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung, unzutreffenden Informationen über Reiseleistungen sowie aus fehlerhaften Weiterleitungen von Geldzahlungen an Reiseveranstalter oder von Reiseunterlagen an Reiseteilnehmer ergeben.

Schadenbeispiele

Die Vermögensschadenversicherung umfasst Schäden aufgrund der Verletzung gesetzlich bestehender Sorgfalts-, Beratungs- und Informationspflichten. Wenn ein Reisebüromitarbeiter eine Reiserücktrittsversicherung, die von einem Kunden ausdrücklich gewünscht war, versehentlich nicht abschließt, so ersetzt die Betriebshaftpflicht Reisebüro möglicherweise entstehende Folgeschäden. Greift die mit einer Kreditkarte verbundene Reiseversicherung nicht, weil es der Reisebüromitarbeiter versäumt hat, auf die Notwendigkeit des Kreditkarteneinsatzes bei der Reisezahlung hinzuweisen, dann haftet das Reisebüro bei entstehenden Schadenersatzansprüchen. Gleichermaßen kommt die Betriebshaftpflichtversicherung Reisebüro für Schäden auf, die infolge der Mitteilung eines falschen Abflugtermins und einem deshalb nicht mehr wahrnehmbaren Geschäftstermin entstehen. Hohe Kosten können auch entstehen, wenn ein Reisender nicht auf ein vor der Abreise einzuholendes Visum hingewiesen wird und die Einreise im Zielland daraufhin verweigert wird. 

Versicherungsprämien

Die Versicherungsprämien für eine Betriebshaftpflicht Reisebüro werden nach Umsatzgröße, Lohnsumme und/oder Mitarbeiteranzahl berechnet.

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Betriebshaftpflichtversicherung lässt sich mit individuellen Versicherungsleistungen und Deckungssummen ausgestalten. Die verfügbaren Angebote einer Betriebshaftpflichtversicherung sollten unbedingt mit einem Tarifrechner verglichen werden, um einen vollständigen Überblick über Gestaltungsmöglichkeiten und Versicherungsprämien zu erhalten. Unser Tarifrechner, den Sie mit Betätigung des blauen Buttons „Zum Versicherungsvergleich“ aktivieren können, führt Sie zur günstigsten Betriebshaftpflichtversicherung.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

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