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Betriebshaftpflicht für Mitarbeiter

Jeder Unternehmer, der eigene Mitarbeiter beschäftigt, muss in seiner Betriebshaftpflichtversicherung Mitarbeiter berücksichtigen, die bei der Arbeit einen Fehler machen und einer dritten Person einen Schaden verursachen. Die Leistungen der Betriebshaftpflicht decken unzählige Schadenvarianten wie Schlüsselverlust, Computerschäden und ähnliche Schäden ab, doch zu den größten Risiken gehören Vorsatz und Fahrlässigkeit des Mitarbeiters.

Kein Schutz bei Fahrlässigkeit und Vorsatz

  • Die Betriebshaftpflichtversicherung für Mitarbeiter deckt Fehler ab, die unverschuldet verursacht wurden
  • Leichte Fahrlässigkeit ist ebenfalls geschützt, nicht aber grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
  • Hier haftet der Mitarbeiter für seine Fehler, im schlimmsten Fall erhält der Unternehmer keinen Ersatz für einen verursachten Schaden
  • Die Wahl der Betriebshaftpflicht muss deshalb immer auf einen großzügigen Versicherungsschutz abstellen, damit alle Eventualitäten berücksichtigt sind

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Aus dem Tarifvergleich geht hervor, welcher Versicherer hochwertige Kostenerstattungen für Mitarbeiter garantiert. Er wird mit dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.

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Ein Unternehmer haftet für Schäden, die seine Mitarbeiter einem Kunden oder einem Besucher verursachen. Selbst der unverschuldete Schaden eines Angestellten kann für den Unternehmer zur teuren Angelegenheit werden, wenn der Geschädigte Schadenersatz fordert. Deshalb soll die Betriebshaftpflicht Mitarbeiter im Versicherungsschutz ausdrücklich einschließen, der Unternehmer muss also in seiner Betriebshaftpflichtversicherung Mitarbeiter explizit berücksichtigen. Darum wird vor jedem Vertragsabschluss gefragt, wie viele Mitarbeiter ein Betrieb beschäftigt.

Unternehmer haften für ihre Mitarbeiter

Solange ein Arbeitnehmer versehentlich einen Schaden verursacht, wird die Betriebshaftpflicht diesen Mitarbeiter von der Übernahme der Kosten freistellen. Schließlich ist der heimische Teppich eines Kunden schnell mit Farbe versehen, wenn die Wohnung neu zu streichen ist. Sogar ein versehentlich aufgestellter Stuhl im Betrieb kann einen Personenschaden verursachen, wenn ein Besucher unglücklich stürzt. Hier schützt die Betriebshaftpflicht Mitarbeiter und Unternehmen vor horrenden Schadenersatzforderungen aus einem Personenschaden. Somit gilt also die Ansage, dass die Betriebshaftpflicht Mitarbeiter und Unternehmer vor solchen Problemen schützen soll. Dabei ist das Leistungsspektrum der Betriebshaftpflichtversicherung für Mitarbeiter durchaus weit gefasst.

Vielfältige Leistungen für Eventualitäten

Ein beschädigter Teppich verursacht Reparaturkosten, die teure Vase muss ersetzt werden, das Kundenauto hat einen Kratzer erhalten. Der Besucher stürzt im Büro über ein Kabel, vielleicht liegt er viele Wochen im Krankenhaus. Der Mitarbeiter verliert die Firmenschlüssel, durch eine versandte E-Mail erleidet der Top-Kunde einen Datenverlust, weil der Virus nicht erkannt wurde. Vielleicht geht der Wohnungsschlüssel zum Haus des Kunden verloren, vielleicht führt ein Kurzschluss in der Wohnung zu einem nachfolgenden Brandschaden. Die Gründe, warum eine Betriebshaftpflichtversicherung die Mitarbeiter sorgfältig schützen muss, sind unglaublich vielfältig. Damit aber ein Arbeitnehmer nicht durch die Ausübung seiner betrieblichen Aufgabe Haus und Hof verliert, ist die Betriebshaftpflichtversicherung Mitarbeiter elementar wichtig.

Die Risiken des Unternehmers

Solange ein Arbeitnehmer einen Schaden unbeabsichtigt verschuldet, wird die Betriebshaftpflicht den Mitarbeiter schützen und die Kosten übernehmen. Etwas anders sieht es aus, wenn Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Spiel sind. Solche Aspekte gilt es zu berücksichtigen, denn sie gehören zu den größten Risiken des Unternehmers. Handelt es sich um eine leichte Pflichtverletzung, wird der Versicherer bei einer Schadensregulierung aus der Betriebshaftpflichtversicherung für Mitarbeiter leichte Fahrlässigkeit geltend machen. Dann wäre der Versicherungsschutz weiterhin gewährleistet. Sind grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Spiel, schützt die Betriebshaftpflicht den Mitarbeiter nicht. Vielmehr muss der Unternehmer in diesem Fall einen Ausgleich des Schadens von seinem Mitarbeiter verlangen. 

Die Betriebshaftpflicht im Test

Wie jede Versicherung ist die Betriebshaftpflicht für Mitarbeiter im Test und im Vergleich zu betrachten, bevor sich der Unternehmer für einen Anbieter entscheidet. Dabei darf nicht allein der Preis die ausschlaggebende Rolle spielen, vielmehr ist im Interesse der Mitarbeiter darauf zu achten, dass ihnen ein großzügiger Schutz garantiert ist. Ein Blick auf aktuelle Testergebnisse von Stiftung Warentest, Focus Money und Co. ist deshalb zu empfehlen, und auch der Tarifvergleich ist vor dem Vertragsabschluss angesagt. Der Online-Rechner wird mit dem blauen Feld „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich