Freie Journalisten sollten sich während ihrer beruflichen Tätigkeit durch eine Betriebshaftpflichtversicherung absichern. Kommen Dritte im Rahmen der Berufsausübung zu Schaden, schützt sie zuverlässig und umfassend.
Betriebshaftpflichtversicherung für freie Journalisten – Leistungen
- übernimmt die Haftung bei Personen- und Sachschäden
- Vermögensschäden nur als Folgeschaden nach einem Personen- oder Sachschaden versichert
- Überprüfung der Haftungsfrage
- Kostenübernahme bei berechtigten Schadensforderungen
- Abwehr von unberechtigten oder zu hohen Forderungen
diese Risiken sollten abgedeckt sein
- Verletzungen des Persönlichkeits-, Datenschutz-, Namenschutz-, Urheber- und Bildrechtes
- Datenverlust
- „offene Deckung“ – alle betrieblichen Risiken sind automatisch versichert
Deckungssummen
- können je nach Tarif unterschiedlich sein
- 3 Millionen für Personen- und Sachschäden sinnvoll
Selbstbeteiligung
- kann prämiensenkend sein
- muss bei jedem Schadenfall vom Versicherungsnehmer gezahlt werden
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Im Rahmen aller beruflichen oder betrieblichen Tätigkeiten können Dritte geschädigt werden. Auch bei der Tätigkeit als freier Journalist können Schäden verursacht werden, für die der Journalist in vollem Umfang haftbar ist. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Journalisten schützt zuverlässig und umfassend und kann so existenzrettend sein.
Was leistet eine Betriebshaftpflicht für Journalisten?
Eine Berufshaftpflichtversicherung für freie Journalisten bietet für alle Personen- und Sachschäden Versicherungsschutz, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit des Versicherten entstehen. Vermögensschäden sind in der Betriebshaftpflichtversicherung Journalisten nur als Folgeschaden eines vorausgegangenen Personen- oder Sachschadens versichert. Da es durch die journalistische Tätigkeit jedoch leicht zu direkten Vermögensschäden kommen kann, ist es sinnvoll, die Betriebshaftpflichtversicherung für Journalisten durch eine Vermögensschaden-Haftpflicht oder eine Berufshaftpflichtversicherung zu ergänzen. In diesen Versicherungsvarianten sind auch direkte Vermögensschäden versichert. Eine Betriebshaftpflicht Journalist schütz im Schadensfall in dreifacher Weise. Eingehende Schadensforderungen werden von der Versicherung zunächst geprüft. Berechtigte Forderungen werden von der Betriebshaftpflicht für Journalisten im Rahmen der vereinbarten Deckung übernommen. Unberechtigte Forderungen oder zu hohe Ansprüche werden abgewehrt. dies geschieht notfalls auch vor Gericht. Insofern beinhaltet eine Betriebshaftpflicht Journalist automatisch einen passiven Rechtsschutz.
Welche Risiken sollten abgedeckt sein?
Allgemein ist es für jede Betriebshaftpflicht wichtig, dass alle betriebsrelevanten Risiken durch die Versicherung abgedeckt sind. Zur Risikoabdeckung journalistischer Tätigkeiten innerhalb einer Betriebshaftpflicht für freie Journalisten gehören unbedingt Verletzungen des Persönlichkeits-, Datenschutz-, Namenschutz-, Urheber- und Bildrechtes. Auch ist es sinnvoll, wenn eine Betriebshaftpflichtversicherung für Journalisten das Risiko des Datenverlusts absichert. Wichtig ist, dass die Betriebshaftpflicht möglichst alle Tätigkeiten eines freien Journalisten im Schadensfall absichert. Daher bieten einige Tarife eine sogenannte „offene Deckung“ an. Das bedeutet, durch den Vertragsabschluss sind automatisch alle beruflichen Tätigkeiten durch die Betriebshaftpflichtversicherung Journalisten abgedeckt.
Deckungssummen und Selbstbeteiligung
Angebote zur Betriebshaftpflicht für freie Journalisten werden mit unterschiedlich hohen Deckungssummen angeboten. Im Versicherungsvertrag sind für Personen-, Sach- und Vermögensschäden separate Deckungssummen vereinbart. Experten raten dazu, die Deckungssummen für Personen- und Sachschäden auf mindestens 3 Millionen Euro festzulegen. Grundsätzlich können Betriebshaftpflichtversicherungen mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Dabei gilt es zu beachten, dass sich eine Selbstbeteiligung zwar die prämiensenkend auf den Versicherungsbeitrag auswirkt, dafür jedoch bei jedem Schadenfall erneut fällig wird.
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