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Betriebshaftpflicht für Journalisten

Freie Journalisten sollten sich während ihrer beruflichen Tätigkeit durch eine Betriebshaftpflichtversicherung absichern. Kommen Dritte im Rahmen der Berufsausübung zu Schaden, schützt sie zuverlässig und umfassend.

Betriebshaftpflichtversicherung für freie Journalisten – Leistungen

  • übernimmt die Haftung bei Personen- und Sachschäden
  • Vermögensschäden nur als Folgeschaden nach einem Personen- oder Sachschaden versichert
  • Überprüfung der Haftungsfrage
  • Kostenübernahme bei berechtigten Schadensforderungen
  • Abwehr von unberechtigten oder zu hohen Forderungen

diese Risiken sollten abgedeckt sein

  • Verletzungen des Persönlichkeits-, Datenschutz-, Namenschutz-, Urheber- und Bildrechtes
  • Datenverlust
  • „offene Deckung“ – alle betrieblichen Risiken sind automatisch versichert

Deckungssummen

  • können je nach Tarif unterschiedlich sein
  • 3 Millionen für Personen- und Sachschäden sinnvoll

Selbstbeteiligung

  • kann prämiensenkend sein
  • muss bei jedem Schadenfall vom Versicherungsnehmer gezahlt werden

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Die Angebote zur Betriebshaftpflicht können je nach Anbieter und Tarif in ihren Leistungen und Preisen variieren. Mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner finden Sie die besten und preisgünstigsten Angebote zur Betriebshaftpflichtversicherung. Nach der Tarifberechnung haben Sie Gelegenheit, die Betriebshaftpflicht Ihrer Wahl gleich online abzuschließen. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt Sie automatisch auf unseren Vergleichsrechner.

 

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Im Rahmen aller beruflichen oder betrieblichen Tätigkeiten können Dritte geschädigt werden. Auch bei der Tätigkeit als freier Journalist können Schäden verursacht werden, für die der Journalist in vollem Umfang haftbar ist. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Journalisten schützt zuverlässig und umfassend und kann so existenzrettend sein.

Was leistet eine Betriebshaftpflicht für Journalisten?

Eine Berufshaftpflichtversicherung für freie Journalisten bietet für alle Personen- und Sachschäden Versicherungsschutz, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit des Versicherten entstehen. Vermögensschäden sind in der Betriebshaftpflichtversicherung Journalisten nur als Folgeschaden eines vorausgegangenen Personen- oder Sachschadens versichert. Da es durch die journalistische Tätigkeit jedoch leicht zu direkten Vermögensschäden kommen kann, ist es sinnvoll, die Betriebshaftpflichtversicherung für Journalisten durch eine Vermögensschaden-Haftpflicht oder eine Berufshaftpflichtversicherung zu ergänzen. In diesen Versicherungsvarianten sind auch direkte Vermögensschäden versichert. Eine Betriebshaftpflicht Journalist schütz im Schadensfall in dreifacher Weise. Eingehende Schadensforderungen werden von der Versicherung zunächst geprüft. Berechtigte Forderungen werden von der Betriebshaftpflicht für Journalisten im Rahmen der vereinbarten Deckung übernommen. Unberechtigte Forderungen oder zu hohe Ansprüche werden abgewehrt. dies geschieht notfalls auch vor Gericht. Insofern beinhaltet eine Betriebshaftpflicht Journalist automatisch einen passiven Rechtsschutz. 

Welche Risiken sollten abgedeckt sein?

Allgemein ist es für jede Betriebshaftpflicht wichtig, dass alle betriebsrelevanten Risiken durch die Versicherung abgedeckt sind. Zur Risikoabdeckung journalistischer Tätigkeiten innerhalb einer Betriebshaftpflicht für freie Journalisten gehören unbedingt Verletzungen des Persönlichkeits-, Datenschutz-, Namenschutz-, Urheber- und Bildrechtes. Auch ist es sinnvoll, wenn eine Betriebshaftpflichtversicherung für Journalisten das Risiko des Datenverlusts absichert. Wichtig ist, dass die Betriebshaftpflicht möglichst alle Tätigkeiten eines freien Journalisten im Schadensfall absichert. Daher bieten einige Tarife eine sogenannte „offene Deckung“ an. Das bedeutet, durch den Vertragsabschluss sind automatisch alle beruflichen Tätigkeiten durch die Betriebshaftpflichtversicherung Journalisten abgedeckt.

Deckungssummen und Selbstbeteiligung

Angebote zur Betriebshaftpflicht für freie Journalisten werden mit unterschiedlich hohen Deckungssummen angeboten. Im Versicherungsvertrag sind für Personen-, Sach- und Vermögensschäden separate Deckungssummen vereinbart. Experten raten dazu, die Deckungssummen für Personen- und Sachschäden auf mindestens 3 Millionen Euro festzulegen. Grundsätzlich können Betriebshaftpflichtversicherungen mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Dabei gilt es zu beachten, dass sich eine Selbstbeteiligung zwar die prämiensenkend auf den Versicherungsbeitrag auswirkt, dafür jedoch bei jedem Schadenfall erneut fällig wird.

Angebote vergleichen und Kosten berechnen

Die Angebote zur Betriebshaftpflichtversicherung können unterschiedliche Leistungen zu unterschiedlichen Preisen beinhalten. Mit unserem Vergleichsrechner ermitteln Sie die Angebote zur Betriebshaftpflicht mit den besten Leistungen und den günstigsten Preisen. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ leitet Sie direkt auf den Vergleichsrechner.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich