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Betriebshaftpflicht für Grafiker

Eine Betriebshaftpflicht ist für jeden Grafiker sinnvoll und ratsam. Zwar ist sie nicht zwingend zur Gewerbeausübung vorgeschrieben, doch schützt sie bei Schäden, die durch die betriebliche Arbeit entstehen.

Betriebshaftpflicht für Grafiker

  • zur Gewerbeausübung nicht zwingend erforderlich, dennoch dringend ratsam
  • in Frage kommen Betriebshaftpflichtversicherungen aus dem Medienbereich

allgemeine Leistungen

  • passiver Rechtsschutz – Prüfung der Haftungsfrage und Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Kostenübernahme bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden

spezielle Leistungen

  • Kostenübernahme bei Verletzungen des Urheber-, Marken-, Namens-, Wettbewerbs- und Datenschutzsrechts
  • Kostenübernahme bei Verlust von Datenmaterial
  • Einschluss in den Versicherungsschutz von freiberuflichen Mitarbeitern, Volontären und Praktikanten

Deckungssummen

  • sollten nicht zu niedrig gewählt werden
  • marktüblich für Vermögensschäden zwischen 250000 Euro und 1 Million Euro

Selbstbeteiligung

  • Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung verfügbar

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Betriebshaftpflichtversicherungen sollten unbedingt branchenspezifische Versicherungsleistungen enthalten. Doch die Angebote zur Betriebshaftpflicht unterscheiden sich nicht nur in der Höhe der Versicherungbeiträge, sondern auch in ihren Leistungen. Berechnen Sie daher mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner die günstigsten Betriebshaftpflichtversicherungen mit Leistungen, die Ihrem Bedarf entsprechen. Nach dem Tarifvergleich kann ein Versicherungsvertrag online abgeschlossen werden. Um auf den Vergleichsrechner zu gelangen, klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.

 

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Die Begriffe Beruf-, Betriebs- oder auch Gewerbehaftpflichtversicherung sind in dieser Form nicht eindeutig definierbar. Zwar schützen diese Versicherungen allgemein Unternehmen, Betriebe, Selbstständige und Freiberufler falls Dritten durch deren berufliche Tätigkeit ein Schaden zugefügt wird. Dennoch ist es wichtig, dass die Betriebshaftpflichtversicherung die individuell benötigten und branchenspezifischen Risiken optimal absichert. Deshalb sollten für eine Betriebshaftpflicht auch Grafiker die Kosten nicht scheuen und eine spezielle Betriebshaftpflichtversicherung für Grafiker abschließen.

Welche Betriebshaftpflicht für Grafiker?

Grafiker arbeiten häufig als Freiberufler. Damit tragen sie die Verantwortung und sind damit in der Haftung für alle Schäden, die durch ihre berufliche Tätigkeit als Grafiker entstehen. Von etwaigen Schäden betroffen können unbeteiligte Dritte oder auch Auftraggeber des Grafikers sein. Ein passender Versicherungsschutz ist nicht nur sinnvoll, sondern dringend zu empfehlen, denn ohne Versicherungsschutz haftet jeder Grafiker vollumfänglich mit seinem Privatvermögen für jeden verursachten Schaden. Daher sollten für eine Betriebshaftpflicht Grafiker die Kosten zur eigenen Absicherung nicht scheuen. Als Betriebshaftpflicht für Grafiker kommen Betriebshaftpflichtversicherungen aus dem Medienbereich in Frage. Wichtig beim Abschluss ist die Möglichkeit, den Versicherungsumfang individuell gestalten zu können. Nur wenn der Versicherungsumfang dem individuellen Bedarf angepasst ist, lohnen sich bei einer Betriebshaftpflicht für Grafiker die Kosten für die Versicherung. 

Leistungen der Betriebshaftpflicht für Grafiker

Allgemein übernimmt jede Berufshaftpflichtversicherung Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch die betriebliche Tätigkeit des Versicherten Dritten oder Auftraggebern zugefügt werden. Darüber hinaus prüft die Versicherung vor jeder Schadenübernahme die sogenannte Haftungsfrage. Nicht jede Schadensforderung ist berechtigt. Nicht selten ist das beschuldigte Unternehmen für den entstandenen Schaden gar nicht verantwortlich oder aber die gestellte Schadensforderung ist viel zu hoch. Diese Versicherungsleistung wird auch als passiver Rechtsschutz bezeichnet. Daher spart eine Betriebshaftpflicht für Grafiker die Kosten für eine Berufsrechtsschutzversicherung. Außer diesen allgemeinen Versicherungsleistungen ist es jedoch wichtig, dass die Betriebshaftpflichtversicherung für Grafiker branchenspezifische Risiken abdeckt. Dazu gehören beispielsweise der Einschluss von Verletzungen des Urheber-, Marken-, Namens-, Wettbewerbs- und Datenschutzrechts oder der Verlust von Datenmaterial. Auch sollten freiberufliche Mitarbeiten, Praktikanten oder Volontäre mit im Versicherungsschutz eingeschlossen sein. Erst wenn die Versicherung alle notwendigen branchenspezifischen Versicherungsleistungen absichert, sind für die Betriebshaftpflicht für Grafiker die Kosten für die Versicherungsprämien gerechtfertigt und sinnvoll. Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ohne den notwendigen branchenspezifischen Versicherungsschutz rentiert sich dagegen nicht wirklich. Für eine Versicherung mit nur allgemeinem Leistungsumfang stehen für eine Betriebshaftpflicht für Grafiker Kosten und Nutzen in keinem guten Verhältnis, denn die meisten Schäden ereignen sich durch branchenspezifische Tätigkeiten.

Deckungssummen und Selbstbeteiligung

Die Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden können je nach Tarif und Anbieter variieren. Besonders die Deckungssumme für Vermögensschäden sollte ausreichend bemessen sein. Marktüblich sind Deckungssummen zwischen 250000 Euro und 1 Million Euro. Allgemein gilt: Je höher die Deckungssummen gewählt werden, desto höher sind für die Betriebshaftpflicht Grafiker die Kosten für die Versicherungsprämien. Allerdings soll davor gewarnt sein, die Deckungssummen zu gering zu wählen, um bei der Versicherungsprämie für die Betriebshaftpflicht Grafiker Kosten zu sparen. Dies gilt ebenso für die Entscheidung für oder gegen eine Selbstbeteiligung im Schadenfall. Wer sich für den Einschluss einer Selbstbeteiligung im Vertrag entscheidet, um bei der Versicherungsprämie für die Betriebshaftpflicht Grafiker Kosten zu sparen sollte bedenken, dass die Selbstbeteiligung bei jedem Schadenfall fällig wird.

Angebote vergleichen lohnt sich

Für Grafiker ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung nicht zur Gewerbeausübung zwingend erforderlich. Dennoch sollte sie zur eigenen Absicherung unbedingt vorhanden sein. Bei der Suche nach einer passenden Versicherung hat der Grafiker die Auswahl zwischen Tarifen mit unterschiedlichen Leistungen und unterschiedlichen Versicherungsprämien. Daher ist ein Versicherungsvergleich mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner sinnvoll. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um mit dem Vergleichsrechner die besten und günstigsten Betriebshaftpflichtversicherungen für Grafiker zu berechnen.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

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