Kosmetikstudios und selbständige Podologen bieten in Deutschland Leistungen der Fußpflege an. Der Bedarf steigt. Aber trotz aller Vorsicht können auch bei der Fußpflege Situationen eintreten, die die Gesundheit der Patienten beeinträchtigen oder Eigentum dritter Partei schädigen. Dafür haftet der Inhaber der Fußpflege. Eine Versicherung kann vor dem finanziellen Ruin schützen – sorgfältig sollten Angebote für eine Betriebshaftpflicht für die Fußpflege einem Vergleich unterzogen werden.
Leistungen der Betriebshaftpflicht
- übernimmt Ersatz des Schadens bis zu dessen Höhe, maximal jedoch bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme
- empfohlene Deckungssummen: je 3 Millionen Euro jeweils für Sach- und Personenschäden
- überprüft, ob Ersatzansprüche der Patienten gerechtfertigt sind, wehrt sie ansonsten ab
- erstattet Kosten für medizinische Behandlung, Rehabilitation und Schmerzensgeld
- zahlt Anwalts- und Gerichtskosten und Gutachterauslagen
Vertragsgestaltung
- Jahrestarife abhängig von Anzahl der Mitarbeiter und der Behandlungen
- geringe Tarife bei mobilen Fußpflegediensten
- bei Mieträumen Mieterhaftpflicht einschließen
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist Podologen und selbständigen Fußpflegern unbedingt zu empfehlen. Günstige Angebote dazu unterbreiten viele Versicherungsgesellschaften. Unser Tarifrechner bietet umfassende Informationen zu Tarifen und Versicherungsbedingungen. Für Interessierte sucht er mit einem Klick auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ die passenden Angebote.
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Dienstleistungen der Fußpflege werden in Deutschland von immer mehr Menschen in Anspruch genommen. Medizinische Fußpflege wird von Podologen ausgeführt, die regelmäßig eigene Praxisräume unterhalten. Fußpflege wird jedoch auch in vielen Kosmetikstudios angeboten, inzwischen gibt es auch viele mobile Fußpflegerinnen. Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist für den Bereich der Fußpflege nicht Pflicht, trotzdem ist eine Betriebshaftpflicht für die Fußpflege nach einem Vergleich aller Angebote sinnvoll.
Risiken in der Fußpflege
Warum es wichtig ist, eine günstige Betriebshaftpflicht für die Fußpflege zu suchen, wird deutlich, wenn man die Risiken der täglichen Arbeit betrachtet. Während der Behandlung der Patienten werden medizinische Geräte angewendet und verschiedene Pflegechemikalien eingesetzt. Trotz aller Vorsicht können dabei Hautreizungen auftreten oder die Geräte so versagen, dass der Patient geschädigt wird. Gefährlich sind auch nicht sorgfältig genug desinfizierte Gerätschaften, die Fußpilz und andere Nagelkrankheiten übertragen können. Der Inhaber einer Fußpflege ist für alle Schäden, die er oder seine Mitarbeiter dritten Personen zufügen, verantwortlich und muss dafür haften. Dazu zählen Verletzungen oder Beeinträchtigen der Patienten selbst, also Personenschäden, aber auch Schäden am Eigentum der Patienten oder Gäste, also Sachschäden. Seltener können Vermögensschäden eintreten, wenn durch die Behandlung der Fußpflege jemand Verdienstausfall erleidet. Wird das Fußpflege-Gewerbe in gemieteten Räumen ausgeübt, sollte auch eine Mieterhaftpflicht mit eingeschlossen werden.
Leistungen der Versicherung
Vor Abschluss der Betriebshaftpflicht für die Fußpflege ist ein Vergleich der Leistungen der Versicherungsgesellschaften zu empfehlen. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt den Schadensersatz bis zu Höhe des angemeldeten Schadens, höchstens jedoch bis zu den vereinbarten Deckungsbeiträgen. In der Fußpflege sollten für Personen- und für Sachschäden jeweils 3 Millionen Euro Deckungssumme festgelegt werden. Im Schadensfall muss die Versicherung für notwendige Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen und Schmerzensgeld einstehen. Sind die Betroffenen durch den Schaden nicht mehr arbeitsfähig, müssen auch lebenslange Renten übernommen werden. Schnell kommen da hohe Beträge zusammen. Auch eine günstige Betriebshaftpflicht der Fußpfleger überprüft im gemeldeten Versicherungsfall zuerst, ob die Schadensansprüche auch gerechtfertigt sind, ansonsten werden sie abgewehrt. Kommt es zu keiner gütlichen Einigung, müssen Gerichte darüber entscheiden. Auch hier tritt die Versicherung ein und übernimmt Anwalts- und Prozesskosten sowie Auslagen von Gutachtern. Gerade im kosmetischen und medizinischen Bereich werden diese von Patienten und Versicherungen oft eingeschaltet.
Beiträge zur Betriebshaftpflicht
Viele Versicherungsgesellschaften bieten günstige Betriebshaftplichten für die Fußpflege an. Die Jahresbeiträge richten sich nach den vorliegenden Voraussetzungen, der Anzahl der Mitarbeiterinnen der Praxis und die Zahl der Patienten. Auch die Höhe der Deckungssummen wird berücksichtigt. Diese dürfen aber keinesfalls zu niedrig gewählt werden. Ein geschädigter Patient wird keine anderen Forderungen an eine selbständige Fußpflegerin stellen als an eine Podologiepraxis
Vergleich der Versicherungen
Notwendig ist bei der Betriebshaftpflicht für Fußpflege ein Vergleich, der sich auf die eingeschlossenen Leistungen der Versicherung und die Tarife bezieht. Unser Internet-Tarifrechner gibt dazu wertvolle Hinweise und unterbreitet Vorschläge für eine günstige Berufshaftpflicht für Fußpfleger. Er informiert mit einem Klick auf den Button „Zum Versicherungsvergleich“ über alle interessanten Details.