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Betriebshaftpflicht für Fusspflege

Kosmetikstudios und selbständige Podologen bieten in Deutschland Leistungen der Fußpflege an. Der Bedarf steigt. Aber trotz aller Vorsicht können auch bei der Fußpflege Situationen eintreten, die die Gesundheit der Patienten beeinträchtigen oder Eigentum dritter Partei schädigen. Dafür haftet der Inhaber der Fußpflege. Eine Versicherung kann vor dem finanziellen Ruin schützen – sorgfältig sollten Angebote für eine Betriebshaftpflicht für die Fußpflege einem Vergleich unterzogen werden.

Leistungen der Betriebshaftpflicht

  • übernimmt Ersatz des Schadens bis zu dessen Höhe, maximal jedoch bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme
  • empfohlene Deckungssummen: je 3 Millionen Euro jeweils für Sach- und Personenschäden
  • überprüft, ob Ersatzansprüche der Patienten gerechtfertigt sind, wehrt sie ansonsten ab
  • erstattet Kosten für medizinische Behandlung, Rehabilitation und Schmerzensgeld
  • zahlt Anwalts- und Gerichtskosten und Gutachterauslagen

Vertragsgestaltung

  • Jahrestarife abhängig von Anzahl der Mitarbeiter und der Behandlungen
  • geringe Tarife bei mobilen Fußpflegediensten
  • bei Mieträumen Mieterhaftpflicht einschließen

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist Podologen und selbständigen Fußpflegern unbedingt zu empfehlen. Günstige Angebote dazu unterbreiten viele Versicherungsgesellschaften. Unser Tarifrechner bietet umfassende Informationen zu Tarifen und Versicherungsbedingungen. Für Interessierte sucht er mit einem Klick auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ die passenden Angebote.

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Dienstleistungen der Fußpflege werden in Deutschland von immer mehr Menschen in Anspruch genommen. Medizinische Fußpflege wird von Podologen ausgeführt, die regelmäßig eigene Praxisräume unterhalten. Fußpflege wird jedoch auch in vielen Kosmetikstudios angeboten, inzwischen gibt es auch viele mobile Fußpflegerinnen. Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist für den Bereich der Fußpflege nicht Pflicht, trotzdem ist eine Betriebshaftpflicht für die Fußpflege nach einem Vergleich aller Angebote sinnvoll. 

Risiken in der Fußpflege

Warum es wichtig ist, eine günstige Betriebshaftpflicht für die Fußpflege zu suchen, wird deutlich, wenn man die Risiken der täglichen Arbeit betrachtet. Während der Behandlung der Patienten werden medizinische Geräte angewendet und verschiedene Pflegechemikalien eingesetzt. Trotz aller Vorsicht können dabei Hautreizungen auftreten oder die Geräte so versagen, dass der Patient geschädigt wird. Gefährlich sind auch nicht sorgfältig genug desinfizierte Gerätschaften, die Fußpilz und andere Nagelkrankheiten übertragen können. Der Inhaber einer Fußpflege ist für alle Schäden, die er oder seine Mitarbeiter dritten Personen zufügen, verantwortlich und muss dafür haften. Dazu zählen Verletzungen oder Beeinträchtigen der Patienten selbst, also Personenschäden, aber auch Schäden am Eigentum der Patienten oder Gäste, also Sachschäden. Seltener können Vermögensschäden eintreten, wenn durch die Behandlung der Fußpflege jemand Verdienstausfall erleidet. Wird das Fußpflege-Gewerbe in gemieteten Räumen ausgeübt, sollte auch eine Mieterhaftpflicht mit eingeschlossen werden. 

Leistungen der Versicherung

Vor Abschluss der Betriebshaftpflicht für die Fußpflege ist ein Vergleich der Leistungen der Versicherungsgesellschaften zu empfehlen. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt den Schadensersatz bis zu Höhe des angemeldeten Schadens, höchstens jedoch bis zu den vereinbarten Deckungsbeiträgen. In der Fußpflege sollten für Personen- und für Sachschäden jeweils 3 Millionen Euro Deckungssumme festgelegt werden. Im Schadensfall muss die Versicherung für notwendige Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen und Schmerzensgeld einstehen. Sind die Betroffenen durch den Schaden nicht mehr arbeitsfähig, müssen auch lebenslange Renten übernommen werden. Schnell kommen da hohe Beträge zusammen. Auch eine günstige Betriebshaftpflicht der Fußpfleger überprüft im gemeldeten Versicherungsfall zuerst, ob die Schadensansprüche auch gerechtfertigt sind, ansonsten werden sie abgewehrt. Kommt es zu keiner gütlichen Einigung, müssen Gerichte darüber entscheiden. Auch hier tritt die Versicherung ein und übernimmt Anwalts- und Prozesskosten sowie Auslagen von Gutachtern. Gerade im kosmetischen und medizinischen Bereich werden diese von Patienten und Versicherungen oft eingeschaltet.

Beiträge zur Betriebshaftpflicht

Viele Versicherungsgesellschaften bieten günstige Betriebshaftplichten für die Fußpflege an. Die Jahresbeiträge richten sich nach den vorliegenden Voraussetzungen, der Anzahl der Mitarbeiterinnen der Praxis und die Zahl der Patienten. Auch die Höhe der Deckungssummen wird berücksichtigt. Diese dürfen aber keinesfalls zu niedrig gewählt werden. Ein geschädigter Patient wird keine anderen Forderungen an eine selbständige Fußpflegerin stellen als an eine Podologiepraxis

Vergleich der Versicherungen

Notwendig ist bei der Betriebshaftpflicht für Fußpflege ein Vergleich, der sich auf die eingeschlossenen Leistungen der Versicherung und die Tarife bezieht. Unser Internet-Tarifrechner gibt dazu wertvolle Hinweise und unterbreitet Vorschläge für eine günstige Berufshaftpflicht für Fußpfleger. Er informiert mit einem Klick auf den Button „Zum Versicherungsvergleich“ über alle interessanten Details.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich