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Betriebshaftpflicht für Freiberufler

Eine betriebliche Haftpflichtversicherung ersetzt Personen- und Sachschäden, die durch die betriebliche Tätigkeit entstehen. Diese Versicherung wird auch für Freiberufler immer wichtiger, das gilt für Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte genauso wie für Freelancer aus dem IT-Bereich. 

Leistungen der Betriebshaftpflicht

  • Prüfung von Schadenersatzansprüchen auf Rechtmäßigkeit
  • Leisten von Schadenersatz
  • Übernahme von Gerichts- und Prozesskosten

Versicherte Risiken

  • Personen- und Sachschäden, die durch die betriebliche Tätigkeit entstehen
  • Schäden, die in den betrieblichen Räumen verursacht werden
  • Schäden durch Betriebsmittel
  • versichert sind der Freiberufler und eventuelle Helfer
  • Behandlungs- oder Beratungsfehler
  • in IT-Berufen: Datenlöschung, Softwareausfall, Virenbefall, Hackerangriffe, wenn sie durch den Freiberufler verschuldet werden
  • Vermögensschutz für Umsatz- oder Verdienstausfall der Auftraggeber

Deckungssummen und Kosten

  • Standardmäßige Deckungssummen sind oft nicht ausreichend, sie müssen an das individuelle Risiko angepasst werden
  • Beträge richten sich nach der Branche und dem zu versichernden Risiko
  • Selbstbehalte mindern die Prämien

Kostenvergleich und Anbieter

Die passende und günstige Versicherung zu finden, ist bei der Betriebshaftpflicht nicht einfach. Die zu berücksichtigenden Voraussetzungen sind je nach Beruf sehr unterschiedlich. Wenn Sie mehr Informationen benötigen, gehen Sie mit einem Klick auf unseren Tarifrechner: Drücken Sie den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.

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Eine Betriebshaftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die durch die betriebliche Tätigkeit anderen Personen entstehen. Diese Versicherung wird auch für Freiberufler immer wichtiger. 

Der Begriff Freiberufler

Eine freiberufliche Tätigkeit erfordert in der Regel keinen Gewerbebetrieb. Freiberufler oder auch Freelancer, wie sie heute genannt werden, erbringen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder kreativer Begabung Dienstleistungen für ihren Auftraggeber oder für die Allgemeinheit. Dabei arbeiten sie eigenverantwortlich und fachlich unabhängig. Zu den Freiberuflern gehören die Angehörigen der Heilberufe wie Ärzte, Therapeuten und Heilpraktiker, die Mitglieder der steuer-, rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe, naturwissenschaftlich und technisch Tätige wie Architekten, Ingenieure oder auch Lotsen sowie Künstler und Kulturschaffende und auch Lehrer und Erzieher. 

Risiken der Freiberufler

Der Freelancer ist zur Haftung gegenüber seinem Auftraggeber verpflichtet, wenn dieser durch sein schuldhaftes Verhalten geschädigt wird. Das gilt für Sachschaden ebenso wie für Personenschaden. Da die Einsatzgebiete der Freelancer sehr groß sind, gibt es spezielle Angebote der Versicherungsgesellschaften. So benötigt der Heilpraktiker eine andere Versicherung als der Rechtsanwalt. Für einige Freiberufler sieht das Gesetz eine Pflicht zur Versicherung vor, Ärzte und Rechtsanwälte müssen eine sogenannte Berufshaftpflicht abschließen. Immer mehr Bedeutung erlangt auch eine Betriebshaftpflicht für IT-Freiberufler. Hier kann es beim Auftraggeber zu Umsatz- und Erlösausfall durch Löschung von Daten oder durch eine fehlerhafte Software kommen. Auch für Viren oder Hackerangriffen kann der Freelancer zur Verantwortung gezogen werden, wenn er schuldhaft gearbeitet hat.

Leistungen der Betriebshaftpflicht

Die betriebliche Haftpflichtversicherung für Freiberufler muss verschiedene Leistungen übernehmen. Zuerst sollte sie die Schadensersatzansprüche des Auftraggebers prüfen und wenn notwendig zurückweisen. Für zu Recht gestellte Ansprüche sollen die Leistungen erbracht werden. Übernehmen muss die Versicherung auch die Gerichts- und Prozesskosten, wenn der Streitfall durch die Richter geklärt werden muss. Die betriebliche Haftpflicht leistet Schadenersatz für alle Gefahren, die von Personen, Betriebsmitteln oder auf Grundstücken und in Gebäuden des Versicherten ausgehen. Das betrifft zum einen das beruflich genutzten Räume des freiberuflich Tätigen, kommt es hier zu Schäden an Sachen Dritter, so sind sie versichert. Auch durch die Nutzung von Betriebsmitteln, wie Transportfahrzeuge oder elektrische Geräte, können Beschädigungen entstehen. Auch hierfür tritt die Versicherung ein. In den Versicherungsschutz eingeschlossen werden sollten auch immer Vermögensschäden. Gerade durch eine fehlerhafte Behandlung oder Beratung kann der Auftraggeber Verdienst- oder Umsatzausfall erleiden.

Deckungssummen

Standardmäßig liegen die Deckungssummen der Betriebshaftpflicht der Freiberufler bei 2 Millionen Euro für Personenschäden, für Sachschäden bei 1 Million Euro und für Vermögensschäden bei 100.000 Euro. Diese Summen sind jedoch entsprechend des Tätigkeitsgebiet des Freelancers anzupassen. Dafür sollte ein berechnet werden, wie teuer ein Schaden maximal werden kann. Sind die Deckungssummen zu niedrig gewählt, meistens weil der Freelancer höhere Kosten scheut, kann das im Ernstfall schnell existenzbedrohend sein! Die gewählten Deckungssummen sollten jährlich geprüft werden, um eine Unterdeckung zu vermeiden.

Kosten der Betriebshaftpflicht

Die Berechnung der Kosten für die betriebliche Haftpflicht der Freelancer richtet sich nach der Branche, nach den zu versichernden Risiken, nach der Unternehmensgröße und nach weiteren individuellen Voraussetzungen des Versicherungsnehmers. Da diese sehr unterschiedlich sind und die Bedingungen sehr speziell sein können, können allgemein gültige Angaben hier nicht gemacht werden. Die Versicherten sollten unbedingt darauf achten, dass die gewählten Deckungssummen hoch genug sind. Hieran darf nicht gespart werden. In regelmäßigen Abständen sollte der Freiberufler prüfen, ob die Versicherung alle Risiken abdeckt. Oft ergeben sich im Laufe der beruflichen Tätigkeit weitere Dienstleistungen, die für die Auftraggeber übernommen werden. Wenn die bestehende Versicherung diese im Schadensfall nicht abdeckt, muss sie erweitert werden. Die Kosten für die Betriebshaftpflicht der Freiberufler können durch eine Selbstbeteiligung gesenkt werden.

Tarifvergleich

Bei Beginn der freiberuflichen Tätigkeit gilt es, die passende und günstige Betriebshaftpflicht für Freiberufler zu finden. Ein Vergleich der einzelnen Anbieter ist schwierig, da die zu berücksichtigenden Voraussetzungen sehr unterschiedlich sind. Unser interner Tarifrechner hat diese Aufgabe für Sie bereits übernommen. Wenn Sie mehr Informationen benötigen, gelangen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ zur Tarifübersicht.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich