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Betriebshaftpflicht für Fotografen

Fotografen sollten ihre berufliche Tätigkeit durch eine Betriebs- oder Gewerbehaftpflicht gegen mögliche Schadensforderungen absichern. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Fotografen bietet einen passgenauen Versicherungsschutz und übernimmt die Haftung im Schadensfall.

Gewerbe- oder Betriebshaftpflichtversicherung Fotograf – Leistungen

  • Versicherungsschutz bei Personenschäden
  • Versicherungsschutz bei Sachschäden
  • Versicherungsschutz bei Vermögensschäden, die infolge eines Personen- oder Sachschadens entstehen

versicherter Personenkreis

  • Betriebsinhaber
  • alle Mitarbeiter
  • Praktikanten, Volontäre

spezielle Risiken für Fotografen

  • Verletzungen von Urheber-, Namens- und Datenschutzgesetzen
  • Schäden an gemieteten oder gepachteten Arbeitsgeräten

Kosten

  • Jahresprämien unter 200 Euro möglich
  • kostenrelevant sind: Leistungsumfang, Höhe der Deckungssummen, Größe des versicherten Betriebs
  • kostensparend: Selbstbeteiligung im Schadensfall

Angebote vergleichen & Kosten sparen

Betriebshaftpflichtversicherungen unterscheiden sich in ihren Leistungen und den Preisen. Mit unserem Vergleichsrechner berechnen Sie die besten und preisgünstigsten Versicherungsangebote Ihrem Bedarf entsprechend. Nach dem Tarifvergleich kann die Betriebshaftpflichtversicherung Ihrer Wahl online abgeschlossen werden. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um den Versicherungsvergleich zu starten.

 

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Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für Freischaffende, Selbstständige und Betriebe aller Branchen wichtig. Auch freischaffende Fotografen sollte ihre berufliche Tätigkeit durch eine Betriebs- bzw. Gewerbehaftpflicht für Fotografen absichern.

Was leistet eine Gewerbehaftpflicht für Fotografen?

Jeder freiberuflich tätiger Fotograf kann sich mit einer Gewerbehaftpflicht vor Schadensforderungen schützen, wenn durch die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit Dritte zu Schaden kommen. So schützt die Gewerbehaftpflicht den Fotografen im Falle von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Wird eine Person beispielsweise durch herumliegende Arbeitsmittel des Fotografen verletzt, ist der Fotograf für den entstandenen Personenschaden in vollem Umfang haftbar. Besteht eine entsprechende Versicherung würde die Gewerbehaftpflicht für den Fotografen die Haftung übernehmen und die Kosten tragen. Ohne Versicherungsschutz müsste der Fotograf notfalls mit seinem Privatvermögen für den Schaden haften. Auch Sachschäden können schnell verursacht werden. Beschädigt oder zerstört der Fotograf während der Ausübung seiner Tätigkeit durch eine kleine Unaufmerksamkeit Gegenstände eines Dritten, besteht auch für einen solchen Sachschaden durch eine Gewerbehaftpflicht für Fotografen Versicherungsschutz. Vermögensschäden sind versichert, wenn sie infolge eine vorausgegangenen Personen- oder Sachschaden entstehen. Wird eine Person durch die Arbeit des Fotografens verletzt und es kommt infolge der Verletzungen zu einem Verdienstausfall, wäre dies ein typischer Vermögensschaden, der durch eine Gewerbehaftpflicht für Fotografen abgesichert wäre. Wichtig ist, dass die Gewerbehaftpflicht den Fotografen sowie alle Mitarbeiter, Praktikanten und Volontäre mit in den Versicherungsschutz einschließt. 

Welche berufsspezifischen Risiken sollten eingeschlossen sein?

Eine Gewerbehaftpflicht wird meist als Betriebshaftpflicht bezeichnet. Besonderes Merkmal aller Gewerbe- oder Betriebshaftpflichtversicherungen ist ein Versicherungsmodell nach dem Individualprinzip. Das bedeutet, neben allgemeinen Versicherungsrisiken deckt die Versicherung branchen- oder berufsspezifische Risiken ab. Dies ist wichtig, da die Gefahrenrisiken in jeder Branche unterschiedlich sind. In einer Betriebs- oder Gewerbehaftpflicht eines Fotografen sollten unbedingt Verletzungen von Urheber-, Namens- und Datenschutzgesetzen enthalten sein. Auch Schäden an gemieteten oder gepachteten Arbeitsgeräten sollten mit im Versicherungsschutz enthalten sein. Vorteil des Individualprinzips ist es, dass in den Tarifen zur Gewerbe- oder Betriebshaftpflichtversicherung die versicherten Risiken dem betriebsspezifischen Bedarf angepasst werden können. Entsprechend hängen in einer Betriebshaftpflicht Fotograf die Kosten ganz entscheidend auch vom Versicherungsumfang ab.

Betriebshaftpflicht Fotograf und die Kosten

Selbstverständlich verursacht eine Betriebshaftpflichtversicherung auch Kosten, die gerade für Existenzgründer und kleine Unternehmen zu der Überlegung führen, ob nicht auch auf den Versicherungsschutz verzichtet werden kann. Dies ist jedoch ein Trugschluss, denn im Schadenfall können Kosten auf das Unternehmen zukommen, die unter Umständen existenzbedrohend sein können. Für eine Betriebshaftpflicht Fotograf sind die Kosten darüber hinaus durchaus überschaubar. So gibt es schon Angebote zur Betriebshaftpflicht Fotograf mit Kosten unter 200 Euro im Jahr. Zur Ermittlung einer konkreten Versicherungsprämie ist jedoch ein Versicherungsvergleich sinnvoll, denn bei einer Betriebshaftpflicht Fotograf sind die Kosten immer vom individuellen Fall abhängig. Kostenrelevant sind die gewünschten Versicherungsleistungen und auch die Höhe der Deckungssummen. Auch die Betriebsgröße spielt eine Rolle. Je mehr Mitarbeiter zum Betrieb gehören, desto teurer wird der Versicherungsbeitrag. Eine Möglichkeit, bei einer Gewerbe- oder Betriebshaftpflicht Fotograf Kosten einzusparen, ist eine Selbstbeteiligung im Schadensfall. 

Angebote vergleichen und Kosten berechnen

Eine Betriebshaftpflicht ist für Fotografen eine notwendige und existenzrettende Absicherung, auf die auf keinen Fall verzichtet werden sollte. Doch die Angebote zur Betriebshaftpflicht können unterschiedliche Leistungen zu unterschiedlichen Preisen beinhalten. Unser seiteninterner Vergleichsrechner berechnet die besten und günstigsten Versicherungsangebote für Sie. Klicken Sie auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“, um auf den Vergleichsrechner zu gelangen.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

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