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Betriebshaftpflicht für Firmenfahrzeuge

Ein Schaden am Kundenfahrzeug wird ebenso wie ein Schaden am Firmenfahrzeug durch unterschiedliche Versicherungen reguliert. Verursacht ein Mitarbeiter einen Schaden am Kundenfahrzeug, während er seiner Arbeit nachkommt, greift die Betriebshaftpflicht. Erleidet ein Kundenfahrzeug einen Schaden aus einem Verkehrsunfall mit dem Firmenwagen, greift die Kfz-Haftpflicht. Und schließlich kann die Privathaftpflicht des Mitarbeiters relevant werden, wenn er seinem Vorgesetzten einen Schaden am Firmenwagen zufügt. 

Ein Haftpflichtfall, unterschiedliche Versicherungen

Ein Schaden am Kundenfahrzeug ist aus der gesetzlichen Haftpflicht zu regulieren
Die Betriebshaftpflicht greift bei Schäden, die bei der Ausübung der Geschäftstätigkeit entstehen
Die Kfz-Haftpflicht wird bei Autounfällen mit dem Firmenfahrzeug angewandt
Der Mitarbeiter hat bei grober Fahrlässigkeit meist für einen Teil des Schadens aufzukommen
Dafür kann im Einzelfall seine Privathaftpflicht greifen

Anbieter vergleichen & Kosten verrechnen

Vor dem Vertragsabschluss ist ein Versicherungsvergleich durchzuführen. Er identifiziert die Gesellschaft mit dem günstigsten passenden Tarif. Der Vergleich wird mit dem blauen Feld „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen. 

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Schäden, die an einem Firmen- oder an einem Kundenfahrzeug verursacht werden, können je nach Sachlage von unterschiedlichen Versicherungen reguliert werden. Wird ein Kundenfahrzeug beschädigt, weil ein Mitarbeiter eines Handwerksbetriebs nicht sorgfältig mit seinen Arbeitsmaterialien umgeht, greift die Gewerbehaftpflicht für das Kfz. Wird dem Kundenfahrzeug im Straßenverkehr ein Schaden durch einen Unfall mit dem Firmenwagen zugefügt, greift die Kfz-Haftpflicht des Unternehmers. Es kommt deshalb immer auf den Einzelfall an, ob die Betriebshaftpflichtversicherung für das Kfz aufkommt oder ob die Gewerbehaftpflicht Kfz greift. Sicher ist aber, dass hier ein Haftpflichtfall vorliegt.

Immer relevant für die Haftpflicht

Beschädigt ein Mitarbeiter eines Betriebs das Fahrzeug seines Kunden, weil er ihm mit einer Leiter einen Kratzer zufügt oder weil der Kunde auf dem Werksgelände mit seinem Fahrzeug einen Reifenschaden erleidet, ist das ein Versicherungsfall für die Betriebshaftpflicht Kfz. Die Betriebshaftpflicht Kfz deckt Schäden ab, die an einem Kundenfahrzeug bei der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit verursacht werden. Wird das Kundenfahrzeug bei einem Unfall mit dem Firmenfahrzeug beschädigt, greift die Kfz-Haftpflicht des Unternehmers. Und schließlich bleibt die Frage, ob die private Haftpflicht des Mitarbeiters für einen solchen Schaden einstehen muss, wenn der Unternehmer für einen Schaden aus der Betriebshaftpflichtversicherung Kfz in Anspruch genommen wird. 

Für jedes Unternehmen den passenden Schutz

Die Betriebshaftpflicht Kfz unterscheidet sich von der Gewerbehaftpflicht Kfz durch den versicherten Betrieb. Ein Gewerbetreibender benötigt eine Gewerbehaftpflicht Kfz, ein Selbständiger mit einem eigenen Betrieb sucht dagegen eine Betriebshaftpflichtversicherung Kfz. Welcher Versicherungsschutz geeignet ist, hängt von dem zu versichernden Betrieb und von seiner Geschäftstätigkeit ab, eine pauschale Aussage für oder gegen die Betriebshaftpflichtversicherung Kfz kann nicht gegeben werden. 

Die Haftung des Mitarbeiters

Ungeachtet der Tatsache, dass der Betriebsinhaber eine Betriebshaftpflichtversicherung Kfz abschließen wird, um seine Firmenfahrzeuge sowie Schäden am Eigentum der Kunden solide abzusichern, kann der Unternehmer bei einer Regulierung des Schadens durch die Betriebshaftpflicht Kfz den Mitarbeiter für einen Schaden zur Verantwortung ziehen, sofern dieser den Schaden aus grober Fahrlässigkeit verursacht hat. Für solche Schäden steht der Mitarbeiter unabhängig von der Betriebshaftpflicht Kfz in der Pflicht. Diese Pflicht ergibt sich aus der Sorgfaltspflicht des Mitarbeiters, nach der er mit allen Gegenständen seines Arbeitgebers pfleglich umzugehen hat. 

Die Leistungen der Betriebshaftpflicht für Kfz

Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung Kfz für seine Firmenfahrzeuge abschließen will, kann den Versicherungsschutz bei einigen Gesellschaften gegen einen Aufpreis mitversichern. In diesem Fall sind Schäden am Firmenwagen mitversichert. Allerdings wird diese Leistung nicht bei allen Gesellschaften angeboten, üblicherweise handelt es sich um eine Sonderleistung, die in einer Basisabsicherung nicht enthalten ist.

Die Betriebshaftpflicht im Test

Vor jedem Vertragsabschluss steht ein Vergleich der Gewerbehaftpflicht Kfz. So hat der Versicherte die Gewissheit, dass er einen günstigen Preis bei guten Leistungen erhält. Der Versicherungsvergleich für die Gewerbehaftpflicht Kfz oder für die Betriebshaftpflicht Kfz wird über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ angestoßen.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich