Ein Schaden am Kundenfahrzeug wird ebenso wie ein Schaden am Firmenfahrzeug durch unterschiedliche Versicherungen reguliert. Verursacht ein Mitarbeiter einen Schaden am Kundenfahrzeug, während er seiner Arbeit nachkommt, greift die Betriebshaftpflicht. Erleidet ein Kundenfahrzeug einen Schaden aus einem Verkehrsunfall mit dem Firmenwagen, greift die Kfz-Haftpflicht. Und schließlich kann die Privathaftpflicht des Mitarbeiters relevant werden, wenn er seinem Vorgesetzten einen Schaden am Firmenwagen zufügt.
Ein Haftpflichtfall, unterschiedliche Versicherungen
Ein Schaden am Kundenfahrzeug ist aus der gesetzlichen Haftpflicht zu regulieren
Die Betriebshaftpflicht greift bei Schäden, die bei der Ausübung der Geschäftstätigkeit entstehen
Die Kfz-Haftpflicht wird bei Autounfällen mit dem Firmenfahrzeug angewandt
Der Mitarbeiter hat bei grober Fahrlässigkeit meist für einen Teil des Schadens aufzukommen
Dafür kann im Einzelfall seine Privathaftpflicht greifen
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Vor dem Vertragsabschluss ist ein Versicherungsvergleich durchzuführen. Er identifiziert die Gesellschaft mit dem günstigsten passenden Tarif. Der Vergleich wird mit dem blauen Feld „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.
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Schäden, die an einem Firmen- oder an einem Kundenfahrzeug verursacht werden, können je nach Sachlage von unterschiedlichen Versicherungen reguliert werden. Wird ein Kundenfahrzeug beschädigt, weil ein Mitarbeiter eines Handwerksbetriebs nicht sorgfältig mit seinen Arbeitsmaterialien umgeht, greift die Gewerbehaftpflicht für das Kfz. Wird dem Kundenfahrzeug im Straßenverkehr ein Schaden durch einen Unfall mit dem Firmenwagen zugefügt, greift die Kfz-Haftpflicht des Unternehmers. Es kommt deshalb immer auf den Einzelfall an, ob die Betriebshaftpflichtversicherung für das Kfz aufkommt oder ob die Gewerbehaftpflicht Kfz greift. Sicher ist aber, dass hier ein Haftpflichtfall vorliegt.
Immer relevant für die Haftpflicht
Beschädigt ein Mitarbeiter eines Betriebs das Fahrzeug seines Kunden, weil er ihm mit einer Leiter einen Kratzer zufügt oder weil der Kunde auf dem Werksgelände mit seinem Fahrzeug einen Reifenschaden erleidet, ist das ein Versicherungsfall für die Betriebshaftpflicht Kfz. Die Betriebshaftpflicht Kfz deckt Schäden ab, die an einem Kundenfahrzeug bei der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit verursacht werden. Wird das Kundenfahrzeug bei einem Unfall mit dem Firmenfahrzeug beschädigt, greift die Kfz-Haftpflicht des Unternehmers. Und schließlich bleibt die Frage, ob die private Haftpflicht des Mitarbeiters für einen solchen Schaden einstehen muss, wenn der Unternehmer für einen Schaden aus der Betriebshaftpflichtversicherung Kfz in Anspruch genommen wird.
Für jedes Unternehmen den passenden Schutz
Die Betriebshaftpflicht Kfz unterscheidet sich von der Gewerbehaftpflicht Kfz durch den versicherten Betrieb. Ein Gewerbetreibender benötigt eine Gewerbehaftpflicht Kfz, ein Selbständiger mit einem eigenen Betrieb sucht dagegen eine Betriebshaftpflichtversicherung Kfz. Welcher Versicherungsschutz geeignet ist, hängt von dem zu versichernden Betrieb und von seiner Geschäftstätigkeit ab, eine pauschale Aussage für oder gegen die Betriebshaftpflichtversicherung Kfz kann nicht gegeben werden.
Die Haftung des Mitarbeiters
Ungeachtet der Tatsache, dass der Betriebsinhaber eine Betriebshaftpflichtversicherung Kfz abschließen wird, um seine Firmenfahrzeuge sowie Schäden am Eigentum der Kunden solide abzusichern, kann der Unternehmer bei einer Regulierung des Schadens durch die Betriebshaftpflicht Kfz den Mitarbeiter für einen Schaden zur Verantwortung ziehen, sofern dieser den Schaden aus grober Fahrlässigkeit verursacht hat. Für solche Schäden steht der Mitarbeiter unabhängig von der Betriebshaftpflicht Kfz in der Pflicht. Diese Pflicht ergibt sich aus der Sorgfaltspflicht des Mitarbeiters, nach der er mit allen Gegenständen seines Arbeitgebers pfleglich umzugehen hat.
Die Leistungen der Betriebshaftpflicht für Kfz
Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung Kfz für seine Firmenfahrzeuge abschließen will, kann den Versicherungsschutz bei einigen Gesellschaften gegen einen Aufpreis mitversichern. In diesem Fall sind Schäden am Firmenwagen mitversichert. Allerdings wird diese Leistung nicht bei allen Gesellschaften angeboten, üblicherweise handelt es sich um eine Sonderleistung, die in einer Basisabsicherung nicht enthalten ist.
Die Betriebshaftpflicht im Test
Vor jedem Vertragsabschluss steht ein Vergleich der Gewerbehaftpflicht Kfz. So hat der Versicherte die Gewissheit, dass er einen günstigen Preis bei guten Leistungen erhält. Der Versicherungsvergleich für die Gewerbehaftpflicht Kfz oder für die Betriebshaftpflicht Kfz wird über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ angestoßen.