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Betriebshaftpflicht für eine GBR

Für eine GbR ist die Betriebshaftpflicht von großer Bedeutung, denn die passende Versicherung stellt die Eigentümer der GbR von Forderungen frei, welche ein geschädigter Dritter geltend machen könnte. Bei solchen Forderungen haften die Gesellschafter der GbR mit ihrem gesamten Privatvermögen. Damit dieses im Zweifelsfall nicht zur Haftung herangezogen wird, schließt der Versicherte eine Betriebshaftpflicht für die GbR ab.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die GbR-Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen für Schäden aus der Haftpflicht
  • Eine Betriebshaftpflicht kommt für diese Schäden auf und schützt das Privatvermögen
  • Jede Betriebshaftpflicht wird anhand der Branche und anhand der Unternehmensgröße ausgewählt

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Auch ein vordergründig kleines Unternehmen wie die GbR ist mit einer günstigen Betriebshaftpflicht zu schützen. Der passende Tarif wird mit dem Online-Vergleich unter „Zum Versicherungsvergleich“ identifiziert.

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Die Betriebshaftpflicht ist für jedes Unternehmen von großer Bedeutung, denn sie schützt den Firmeninhaber vor Forderungen, die ein geschädigter Dritter gegen ihn geltend machen könnte. In Abhängigkeit von der Unternehmensform steht der finanziellen Forderung des Geschädigten die Haftungsmasse des Unternehmens gegenüber. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts – der GbR – haften die Miteigentümer mit ihrem gesamten Privatbesitz für einen potenziellen Schaden. Um im Schadensfall nicht jegliches Vermögen zu verlieren, ist der Abschluss einer Betriebshaftpflicht GbR unabdingbar. 

Die Haftung des Unternehmers

Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist der Verursacher eines Schadens verpflichtet, dem Geschädigten den entstandenen Schaden zu ersetzen. Diese Schadensersatzpflicht gilt unabhängig von einem möglichen Verschulden des Verursachers. Diese Haftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erstreckt sich auch auf einen Unternehmer. Er hat für Schäden aufzukommen, welche einem Dritten in den Räumen des Unternehmens, im Betrieb oder bei der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit außer Haus zugefügt werden. Zu diesen Schäden zählen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Insbesondere aus einer lebenslangen Rentenzahlung aufgrund einer schweren Körperverletzung oder bei Zahlung einer Todesfallsumme kann der Unternehmer finanziell in den Ruin getrieben werden. Eine Betriebshaftpflicht für die GbR schützt vor diesen existenzgefährdenden Risiken.

Die unbegrenzte Haftung der GbR

Die Haftung eines Unternehmens hängt maßgeblich von der gewählten Unternehmensform ab. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, welche persönlich und unbegrenzt für jegliche Forderungen haften, die ihnen gegenüber geltend gemacht werden. Damit haften die GbR-Gesellschafter auch für Schadenersatzforderungen, die aus der gesetzlichen Haftung entstehen. Im schlimmsten Fall müssten die Gesellschafter der GbR folglich mit ihrem gesamten privaten Vermögen für eine lebenslange Rentenzahlung eines geschädigten Opfers aufkommen. Die Betriebshaftpflicht für die GbR übernimmt solche Forderungen und stellt den Versicherten davon frei. 

Die Bedeutung der Branche

Eine GbR kann grundsätzlich branchenunabhängig gewählt werden. Somit kann letztlich für jeden Unternehmenszweck, welcher dafür geeignet scheint, die Form der GbR ausgesucht werden. In der Praxis wird man sich üblicherweise für kleinere Firmen oder für überschaubare Vorhaben entscheiden, die im Rahmen der persönlichen Haftung der Gesellschafter abzudecken sind. 

Die Kriterien für den Vertragsabschluss

Wie jede betriebliche Haftpflicht wird auch die Betriebshaftpflicht der GbR nach dem Jahresumsatz sowie nach der Lohnsumme der beschäftigten Mitarbeiter festgelegt. Außerdem spielt in der Betriebshaftpflicht der GbR die Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden eine große Rolle. Sie muss immer auf die individuellen Gegebenheiten des Unternehmens ausgerichtet sein. Während ein kleines Versicherungsbüro eine niedrige Betriebshaftpflicht GbR wählen kann, wenn nur die beiden Firmeninhaber abzusichern sind, dürfte ein größerer Betrieb mit einigen Mitarbeitern ein tendenziell größeres Risiko zu verzeichnen haben, dass der Versicherungsfall eintritt. Die Versicherungssumme muss diesen Kriterien gerecht werden und deshalb individuell auf jeden Betrieb ausgerichtet sein. 

Der Tarifvergleich

Der Online-Tarifrechner unter „Zum Versicherungsvergleich“ spielt für die Wahl der passenden Betriebshaftpflicht GbR eine große Rolle. Er berechnet anhand weniger Angaben die passende Gesellschaft mit dem besten Tarif. Daraus lässt sich die richtige Betriebshaftpflicht GbR schnell entnehmen und auch gleich online abschließen.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich