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Betriebshaftpflicht für die Pferdehaltung

Die besonderen Gefahren beim Betreiben eines Reitstalls werden durch eine spezielle Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.

Versicherungsnehmer

  • Reitställe und Reiterhöfe
  • Wanderreitstationen
  • Schul- und Verleihbetriebe
  • Wanderreitstationen
  • landwirtschaftliche Betriebe mit Pferdehaltung
  • Reitlehrer

versicherte Risiken

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Umweltschäden
    • Kraftstoff-, Brennstoff-, Güllebehältnisse
  • Bodensenkungsschäden
  • Schäden im Zusammenhang mit Bautätigkeiten
  • Mietsachschäden
  • Abhandenkommen von Schlüsseln
  • Weidedeckschäden
  • Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern
  • Produkthaftpflichtrisiken
  • Schäden bei vorübergehender Auslandstätigkeit
  • Risiken aus Fahrzeugen
    • Kraftfahrzeuge bis 6 km/h
    • selbstfahrende Maschinen

Versicherungsleistung

  • Prüfung erhobener Schadensersatzansprüche
  • „passiver Rechtsschutz“: Zurückweisung unberechtigter Ansprüche
  • Ausgleich berechtigter Schadensersatzansprüche
  • angebotene Deckungssummen: 5 bis 15 Millionen € 

Reitställe, Reiterhöfe und Pferdepensionen

  • Absicherung von Eigentümern, Pächter, Mietern und Nutznießern
  • Absicherung von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen
    • einschließlich angestellter Reitlehrer
  • Einbeziehung aller Tätigkeiten („Tätigkeitsversicherung“)
  • Pferdepensionen
    • Hüterisko
    • Obhutversicherung: Tierverletzungsrisiko

Reitlehrer

  • Voltigierreitlehrer, Reittherapeuten, Reit-Fahrlehrer, Bereiter
  • Absicherungsmöglichkeiten
    • angestellte Reitlehrer: über den Arbeitgeber
    • in Reitvereinen: über den Landessportbund
    • außerhalb eines Vereins: eigene Reitlehrer-Versicherung
  • Absicherung von im Reitunterricht entstandenen Schäden
  • keine Absicherung von Tierhaltungsrisiken
  • Tarifdifferenzierungen
    • ausgebildete und nicht ausgebildete Reitlehrer

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Betriebshaftpflichtversicherungen für Reitbetriebe werden von etlichen Versicherungen angeboten. Mit einem Tarifrechner lassen sich die obligatorischen und optionalen Versicherungsbausteine sowie die Versicherungsprämien gut miteinander vergleichen. Die günstigste Versicherung ermitteln Sie mit unserem Tarifrechner, den Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ erreichen.

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Die besonderen Gefahren beim Betreiben eines Reitstalls werden durch eine spezielle Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.

Versicherungsgegenstand 

Durch eine Betriebshaftpflichtversicherung Reitbetrieb können sich Reitställe und Reiterhöfe, Wanderreitstationen, Schul- und Verleihbetriebe und landwirtschaftliche Betriebe mit Pferdehaltung gegen Ansprüche aus gesetzlichen Haftpflichttatbeständen aufgrund von Sach-, Personen- und Vermögensschäden schützen. Auch Umweltschäden, unabhängig von einem Sach- oder Personenschaden entstehende Vermögensschäden („isolierte Vermögensschäden“), Schäden in Zusammenhang mit Abbruch- und Einrissarbeiten, Senkungs- und Erdrutschschäden, Mietsachschäden, Schäden aufgrund des Abhandenkommens von Schlüsseln und anderen Gegenständen und Weidedeckschäden sowie Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Produkthaftpflichtrisiken und Schäden bei vorübergehenden Tätigkeiten im Ausland werden von der Betriebshaftpflicht Reiterhof übernommen. Ferner sind die Risiken aus selbstfahrenden Geräten und Maschinen, Kraftfahrzeugen mit Geschwindigkeiten bis zu 6 km/h sowie von auf nicht oder nur teilweise öffentlichen Straßen fahrenden Fahrzeugen in die Betriebshaftpflicht Reitstall einbezogen. Ohne eine Betriebshaftpflichtversicherung befinden sich die Inhaber von Reitbetrieben in der Gefahr, mit ihrem Privatvermögen für Schadensersatzansprüche haften zu müssen. Unterschieden werden Betriebshaftpflichtversicherungen für Reitbetriebe, Reitvereine, die neben Reitveranstaltungen auch das Vereinsgelände und eine bestimmte Grundfläche mitversichern, eine Haftpflicht für Pferdepensionen, separat abschließbare Betriebshaftpflichtversicherungen für ausgebildete und nicht ausgebildete Reitlehrer, Reittherapeuten sowie für Bereiter. Die Betriebshaftpflichtversicherung Reitstall prüft die Berechtigung erhobener Ansprüche, weist als „passive Rechtsschutzversicherung“ unberechtigte Ansprüche zurück und gleicht berechtigte Schadensansprüche aus. 

Reitställe, Reiterhöfe und Pferdepensionen

Die Betriebshaftpflicht Reiterhof sichert Eigentümer, Pächter, Mieter und Nutznießer ab, wenn Dritten ein Schaden entsteht. Ein privater Reitstall ist nicht bereits durch eine Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Mitversichert sind in der Betriebshaftpflicht Pferdebetrieb regelmäßig alle im Eigentum eines Reitstalls befindlichen sowie alle gepachteten Grundflächen (einschließlich der Betriebs- und Wohngebäude sowie bewirtschaftete Flächen), das Personal und die Erfüllungsgehilfen des Reitstalls und zumeist eine bestimmte Anzahl von Reitturnieren oder sonstigen Veranstaltungen pro Jahr. In die Umweltschadensdeckung der Betriebshaftpflicht Pferdehaltung sind Brennstoff- oder Kraftstoffbehälter sowie Güllebehältnisse einbezogen. Über die reine Betriebshaftpflicht Reitstall hinaus werden in der Regel auch potentiell schadensverursachende Tätigkeiten und Dienste von der Betriebshaftpflichtversicherung umfasst. Personen mit besonderen Aufgaben (z. B. Reittherapeuten und Reitlehrer) müssen ausdrücklich in der Betriebshaftpflichtversicherung Reitbetrieb aufgeführt werden, damit sie in den Versicherungsschutz eines Reitstalles einbezogen sind. Eine Betriebshaftpflichtversicherung Pferdepension deckt das Hüterisiko eingestellter Pferde sowie Verletzungen der Tiere ab.

Reitlehrer

Betriebshaftpflichtversicherungen differenzieren in ihren Tarifen und Versicherungsprämien regelmäßig nach ausgebildeten und nicht ausgebildeten Reitlehrern. Zu den ausgebildeten Reitlehrern zählen Reittherapeuten, Voltigierreitlehrer, Reit-Fahrlehrer und ausgebildete Bereiter. Eine Betriebshaftpflicht Reitlehrer trägt gegen den Reitlehrer persönlich gerichtete Ersatzansprüche aufgrund von im Reitunterricht entstandenen Schäden. Unerheblich ist für die Betriebshaftpflicht Reitbetrieb, ob eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zum Reitunterricht getroffen wurde. Ein gewerblicher Charakter der Reitlehrertätigkeit liegt vor, wenn der Unterricht nicht nur aus reiner Gefälligkeit erfolgt ist. Angestellte Reitlehrer sind normalerweise über ihren Arbeitgeber versichert. Tätigkeiten eines Reitlehrers in Reitvereinen werden über die Landessportbünde abgedeckt, soweit die Reitlehrer im Reitverein ordnungsgemäß angemeldet sind. Außerhalb von Reitvereinen müssen sich Reitlehrer selbst versichern. Die Risiken aus einer Pferdehaltung werden von der Betriebshaftpflicht Reitlehrer nicht abgedeckt.

Beispiele für Schadensrisiken

Schadensrisiken können sich bei privaten Reitanlagen aus der Nichtbeachtung von Verkehrssicherungspflichten (z. B. bei Zaunschäden, nicht entfernten Pferdeäpfeln oder nicht erfüllter Streupflicht), in Form von Umweltschäden durch nicht ordnungsgemäße Mist-, Gülle-, Brennstoff- oder Kraftstofflagerung, Verletzungsgefahren durch Baumängel oder mangelhafte Geländesicherung ergeben. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Reitpensionen umfasst das Tierhüterrisiko, das zum Beispiel Ansprüche wegen aus einem Straßenverkehrsunfall entstandener Personen- und Sachschäden abdeckt, die ein in den öffentlichen Verkehrsraum entkommenes Pferd verursacht hat. Schäden am Tier selbst werden jedoch nicht durch eine Tierhüterversicherung, sondern durch den Versicherungsbaustein „Obhutversicherung“ abgedeckt. Reitlehrer können zum Beispiel auch haftbar gemacht werden, wenn sie ein wegen seines als unruhig bekannten Charakters nicht für einen bestimmten Reitschüler geeignetes Pferd auswählen und es daraufhin zu einem Schadensereignis kommt. Der Reitlehrer haftet hingegen nicht, wenn der Reitschüler bewusst auf das Tragen eines Helmes verzichtet hat und er dadurch Verletzungen erleidet, soweit der Reitlehrer auf die Zweckmäßigkeit des Tragens eines geeigneten Helmes hingewiesen hatte.

Deckungssummen und Versicherungsprämien

Angeboten werden Betriebshaftpflichtversicherungen für Reitbetriebe mit Deckungssummen zwischen 5.000.000 und 15.000.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherungsprämien hängen u. a. von der Anzahl der Reit-, Schul- bzw. Pensionspferde, von der Qualifikation eines Reitlehrers und von den eingeschlossenen Versicherungsbausteinen ab.

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Betriebshaftpflichtversicherungen für Reitbetriebe werden von etlichen Versicherungen angeboten. Mit einem Tarifrechner lassen sich die obligatorischen und optionalen Versicherungsbausteine sowie die Versicherungsprämien gut miteinander vergleichen. Die günstigste Versicherung ermitteln Sie mit unserem Tarifrechner, den Sie über den auf dieser Seite integrierten blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ erreichen.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich