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Betriebshaftpflicht für die Gastronomie

Inhaber von Gastronomiebetrieben müssen ständig damit rechnen, dass in ihrem Räumen Situationen entstehen, in denen Gäste oder Mitarbeiter verletzt werden oder fremdes Eigentum wie persönliche Gegenstände, Kleidung oder auch PKW beschädigt werden. Muss der Inhaber privat dafür haften, kann das schnell den finanziellen Ruin bedeuten. Eine Betriebshaftpflicht für das Cafe, für die Gaststätte oder das Hotel schützt den Betreiber davor. Solche Betriebshaftpflichtversicherungen für die Gastronomie kosten nicht viel, sind aber unverzichtbar.

Mögliche Risiken

  • heiße Pfannen, überhitzte Geräte und nicht ausgeschaltete Öfen verursachen Brände
  • Gäste stolpern über Treppenstufen, Teppichkanten, Kabel
  • Sonnenschirme fallen oder Markisen lösen sich und beschädigen Fahrzeuge

Leistungen

  • passiver Rechtsschutz durch Prüfung der Schadenersatzansprüche
  • Ersatz von beschädigten Gegenständen
  • Übernahme von medizinischer Behandlung, Rehabilitation nach Verletzungen
  • Erstattung von Vermögensschäden wie Verdienst- und Umsatzausfall
  • Übernahme von Kosten für einen Rechtsstreit

Beiträge

  • orientieren sich an der Art der Gastronomie
  • Mitarbeiteranzahl oder Jahresumsatz werden berücksichtigt
  • können durch Selbstbehalte verringert werden

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Vor Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung der Gastronomie sollte ein genauer Vergleich der vielfältigen Angebote der Versicherer durchgeführt werden. Unser Tarifrechner unterbreitet Interessierten die passenden Angebote, genau zugeschnitten auf ihren individuellen Bedarf. Starten Sie ihn mit einem kurzen Klick auf den Button „Zum Versicherungsvergleich“.

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Cafés, Restaurants und andere gastronomische Einrichtungen sind Treffpunkt vieler Gäste, Angestellte und Unternehmer. In den Räumen und auch in den Außenanlagen der Gastronomie können viele Risiken auftreten, durch die anwesende Personen verletzt oder Gegenstände, die sich im fremden Eigentum befinden, beschädigt werden. Dazu gehören zum einen alle Gefahren, die von den Geräten in Küche und Bar ausgehen können, wie zum Beispiel eine große Hitzeentwicklung, Kurzschlüsse oder Schnittverletzungen. Aber auch im Gebäude oder auf genutzten Flächen können gefährliche Situationen entstehen. Auf Terrassen können zum Beispiel Sonnenschirme kippen oder Markisen sich lösen. Bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden kann der Inhaber für die Kosten der Wiedergutmachung haftbar gemacht werden. Hiervor kann ihn nur eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie schützen.

Leistungen

Eine Betriebshaftpflichtversicherung für ein Cafe oder eine Betriebshaftpflicht für ein Restaurant sollte daher jeder Inhaber abschließen. Tritt ein Schaden ein, prüft die Versicherungsgesellschaft zuerst, ob die angemeldeten Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind. Solch eine Betriebshaftpflicht der Gastronomie ist damit wie eine passive Rechtschutzversicherung. Unberechtigte Forderung weist sie ab, berechtigte Ansprüche reguliert sie. Dabei übernimmt sie die Schäden bis zum Zeitwert der Gegenstände, höchstens jedoch bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Das gilt auch bei Personen- oder Vermögensschäden. Auch im Streitfall ist die Betriebshaftpflicht des Restaurants oder die Betriebshaftpflicht des Cafes nützlich. Hier erstattet sie die Prozesskosten und übernimmt Anwalts- und Gutachtergebühren.

Beträge und Versicherungsbedingungen

Die Beiträge der Betriebshaftpflicht in der Gastronomie kosten nicht viel. Die Tarife richten sich nach Art der gastronomischen Einrichtung, nach Anzahl der Beschäftigten oder nach dem Jahresumsatz. Jahresbeiträge einer Betriebshaftpflicht eines Restaurants mit 5 Beschäftigten beginnen schon ab 270 Euro. Bei der Betriebshaftpflichtversicherung eines Cafes mit nur 2 Mitarbeitern wird es viel günstiger, hier können schon Verträge mit einem Beitrag ab 170 Euro abgeschlossen werden. Beiden Beispielen liegen Deckungssummen von jeweils 3 Millionen Euro zugrunde. Bedenkt man die erheblichen Schadensersatzforderungen, die bei verletzten Personen durch die medizinische Behandlung, Rehabilitation oder lebenslanger Rente entstehen können, müssen für die Betriebshaftpflichtversicherung der Gastronomie Kosten in minimaler Höhe eingeplant werden. 

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Eine Betriebshaftpflicht für die Gastronomie bieten viele der großen Versicherungsgesellschaften an, oft auch in Verbindung mit einer privaten Haftpflicht für den Inhaber. Ein Vergleich der Bedingungen der Betriebshaftpflicht der Gastronomie und der Kosten lohnt sich, gerade weil die individuellen Bedingungen so unterschiedlich sind. Unser interner Tarifrechnet unterbreitet interessierten Gastronomiebetreibern die passenden Angebote. Testen Sie ihn mit einem Klick auf den Button „Zum Versicherungsvergleich“.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich