Für Unternehmen, die im Winter Dienstleistungen der Schnee- und Eisbereinigung anbieten, ist der Abschluss einer Betriebshaftpflicht für den Winterdienst sehr wichtig. Werden während der betrieblichen Tätigkeit Sachschäden verursacht oder verletzten sich sogar Personen, dann haftet der Unternehmer dafür. Das kann ohne Betriebshaftpflicht das finanzielle Aus sein. Davor schützen kann nur eine gewerbliche Haftpflichtversicherung des Winterdienstes.
Leistungen der Versicherung
- ersetzt bei Schadensersatzanforderungen den Zeitwert bei Sachschäden
- übernimmt bei verletzten Personen die Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen und Renten
- vertritt den Mandanten im Streitfall, übernimmt die Kosten für den Rechtsprozess
- lehnt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab
Besonderheiten der Verträge
- eingeschlossen ist der Unternehmer selbst, seine Angestellten, Aushilfen oder Zeitarbeiter
- Beiträge richten sich nach Beschäftigtenzahl, eingesetzter Technik und unter Vertrag stehende Flächen
- Deckungssummen von jeweils zwei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden, 100.000 Euro für Vermögensschäden abschließen
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Eine gewerbliche Haftpflichtversicherung für den Winterdienst ist für Betriebe, die diese Dienstleistung anbieten, unbedingt notwendig. Unser Tarifrechner bietet umfassende Informationen zu diesem Thema, hier finden Unternehmer passende Offerten. Begonnen wird der Vergleich mit einem Klick auf den Button „Zum Versicherungsvergleich“, den Sie hier finden.
field_4fe2e57856c7efield_4fec3b1d9257a
Unternehmen, die in den Städten und Gemeinde den Winterdienst übernehmen, stammen häufig aus der Garten- und Landschaftspflege, aus der Speditions- oder aus der Baubranche. Auch Hausmeisterdienste übernehmen die Streu- und Schneeräumpflicht. Der Winterdienst ist für sie ein saisonales Zusatzgeschäft. Daher wird eine spezielle Betriebshaftpflicht für den Winterdienst kaum angeboten. Die beauftragten Unternehmen sollten aber genau darauf achten, dass ihre gewerbliche Haftpflichtversicherung den Winterdienst mit einschließt. Denn der Inhaber des Unternehmens kann für alle Schäden, die während seiner betrieblichen Tätigkeit eintreten, in Haftung genommen werden. Verletzen sich etwa Fußgänger auf einem Gelände, welches von einem Unternehmen im Winterdienst beräumt wurde, muss das Unternehmen für die Personenschäden haften. Auch für Sachschaden muss es aufkommen, etwa wenn eine Schneefräse ein parkendes Auto beschädigt. Finanzielle Schadensersatzforderungen können für viele kleinere Betriebe das Aus bedeuten. An einer Betriebshaftpflicht mit Winterdienst sollte daher nicht gespart werden.
Leistungen der Versicherung
Eine Betriebshaftpflicht des Winterdienstes kommt Schadensersatzanforderungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nach. Dabei zahlt sie höchstens den Betrag, der im Vertrag gedeckt ist. Bei Verletzungen übernimmt sie die Behandlungskosten und zahlt auch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen. Im Ernstfall muss sie auch lebenslange Renten begleichen. Auch Schmerzensgeld kann eingefordert werden. Die Betriebshaftpflicht für Winterdienst wird aber vorab genau prüfen, ob die Ansprüche auf Schadenersatz überhaupt gerechtfertigt sind. Ansonsten werden sie schriftlich mit einer ausführlichen Begründung abgelehnt. Notfalls müssen solche Streitfälle auch gerichtlich gelöst werden. Die gewerbliche Haftpflichtversicherung des Winterdienstes vertritt hierbei die Interessen ihres Mandanten und begleicht Anwalts- und Gutachterauslagen sowie die Prozesskosten.
Details der Betriebshaftpflicht
Die Verträge der Betriebshaftpflicht des Winterdienstes gelten für den Unternehmer selbst, für seine Mitarbeiter und auch eventuell angestellte Aushilfen oder auch für Zeitarbeiter. Bei Vertragsabschluss sollte detailliert angegeben werden, wie viele Mitarbeiter den Winterdienst übernehmen werden, welche Flächen unter Vertrag stehen und welche Technik im Unternehmen eingesetzt wird. Daran orientieren sich die Höhe der Beiträge und auch die vereinbarten Deckungssummen. Die Unternehmer sollten aber dadurch ausschließen, dass im Ernstfall ein nicht angegebenes Risiko zum Versagen des Versicherungsschutzes führt. Bei einer Betriebshaftpflicht des Winterdienstes werden Deckungssummen in Höhe von zwei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden empfohlen.
Anbieter vergleichen
Unternehmen, die einen Winterdienst anbieten, sollten genau überprüfen, ob ihre Versicherung dieses Risiko mit abdeckt und gegebenenfalls einen zusätzlichen Baustein für die Betriebshaftpflicht für den Winterdienst abschließen. Vor Vertragsabschluss lohnt sich ein umfangreicher Vergleich der unterschiedlichen Angebote der Versicherungsgesellschaften. Unser interner Tarifrechner unterstützt Interessierte dabei und unterbreitet passende Offerten. Begonnen wird die Suche mit einem Klick auf den Button „Zum Versicherungsvergleich“.