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Betriebshaftpflicht für den Winterdienst

Für Unternehmen, die im Winter Dienstleistungen der Schnee- und Eisbereinigung anbieten, ist der Abschluss einer Betriebshaftpflicht für den Winterdienst sehr wichtig. Werden während der betrieblichen Tätigkeit Sachschäden verursacht oder verletzten sich sogar Personen, dann haftet der Unternehmer dafür. Das kann ohne Betriebshaftpflicht das finanzielle Aus sein. Davor schützen kann nur eine gewerbliche Haftpflichtversicherung des Winterdienstes.

Leistungen der Versicherung

  • ersetzt bei Schadensersatzanforderungen den Zeitwert bei Sachschäden
  • übernimmt bei verletzten Personen die Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen und Renten 
  • vertritt den Mandanten im Streitfall, übernimmt die Kosten für den Rechtsprozess
  • lehnt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab

Besonderheiten der Verträge

  • eingeschlossen ist der Unternehmer selbst, seine Angestellten, Aushilfen oder Zeitarbeiter
  • Beiträge richten sich nach Beschäftigtenzahl, eingesetzter Technik und unter Vertrag stehende Flächen
  • Deckungssummen von jeweils zwei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden, 100.000 Euro für Vermögensschäden abschließen

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Eine gewerbliche Haftpflichtversicherung für den Winterdienst ist für Betriebe, die diese Dienstleistung anbieten, unbedingt notwendig. Unser Tarifrechner bietet umfassende Informationen zu diesem Thema, hier finden Unternehmer passende Offerten. Begonnen wird der Vergleich mit einem Klick auf den Button „Zum Versicherungsvergleich“, den Sie hier finden.

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Unternehmen, die in den Städten und Gemeinde den Winterdienst übernehmen, stammen häufig aus der Garten- und Landschaftspflege, aus der Speditions- oder aus der Baubranche. Auch Hausmeisterdienste übernehmen die Streu- und Schneeräumpflicht. Der Winterdienst ist für sie ein saisonales Zusatzgeschäft. Daher wird eine spezielle Betriebshaftpflicht für den Winterdienst kaum angeboten. Die beauftragten Unternehmen sollten aber genau darauf achten, dass ihre gewerbliche Haftpflichtversicherung den Winterdienst mit einschließt. Denn der Inhaber des Unternehmens kann für alle Schäden, die während seiner betrieblichen Tätigkeit eintreten, in Haftung genommen werden. Verletzen sich etwa Fußgänger auf einem Gelände, welches von einem Unternehmen im Winterdienst beräumt wurde, muss das Unternehmen für die Personenschäden haften. Auch für Sachschaden muss es aufkommen, etwa wenn eine Schneefräse ein parkendes Auto beschädigt. Finanzielle Schadensersatzforderungen können für viele kleinere Betriebe das Aus bedeuten. An einer Betriebshaftpflicht mit Winterdienst sollte daher nicht gespart werden.

Leistungen der Versicherung

Eine Betriebshaftpflicht des Winterdienstes kommt Schadensersatzanforderungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nach. Dabei zahlt sie höchstens den Betrag, der im Vertrag gedeckt ist. Bei Verletzungen übernimmt sie die Behandlungskosten und zahlt auch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen. Im Ernstfall muss sie auch lebenslange Renten begleichen. Auch Schmerzensgeld kann eingefordert werden. Die Betriebshaftpflicht für Winterdienst wird aber vorab genau prüfen, ob die Ansprüche auf Schadenersatz überhaupt gerechtfertigt sind. Ansonsten werden sie schriftlich mit einer ausführlichen Begründung abgelehnt. Notfalls müssen solche Streitfälle auch gerichtlich gelöst werden. Die gewerbliche Haftpflichtversicherung des Winterdienstes vertritt hierbei die Interessen ihres Mandanten und begleicht Anwalts- und Gutachterauslagen sowie die Prozesskosten.

Details der Betriebshaftpflicht

Die Verträge der Betriebshaftpflicht des Winterdienstes gelten für den Unternehmer selbst, für seine Mitarbeiter und auch eventuell angestellte Aushilfen oder auch für Zeitarbeiter. Bei Vertragsabschluss sollte detailliert angegeben werden, wie viele Mitarbeiter den Winterdienst übernehmen werden, welche Flächen unter Vertrag stehen und welche Technik im Unternehmen eingesetzt wird. Daran orientieren sich die Höhe der Beiträge und auch die vereinbarten Deckungssummen. Die Unternehmer sollten aber dadurch ausschließen, dass im Ernstfall ein nicht angegebenes Risiko zum Versagen des Versicherungsschutzes führt. Bei einer Betriebshaftpflicht des Winterdienstes werden Deckungssummen in Höhe von zwei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden empfohlen. 

Anbieter vergleichen 

Unternehmen, die einen Winterdienst anbieten, sollten genau überprüfen, ob ihre Versicherung dieses Risiko mit abdeckt und gegebenenfalls einen zusätzlichen Baustein für die Betriebshaftpflicht für den Winterdienst abschließen. Vor Vertragsabschluss lohnt sich ein umfangreicher Vergleich der unterschiedlichen Angebote der Versicherungsgesellschaften. Unser interner Tarifrechner unterstützt Interessierte dabei und unterbreitet passende Offerten. Begonnen wird die Suche mit einem Klick auf den Button „Zum Versicherungsvergleich“.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich