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Betriebshaftpflicht für den Hochbau

Hochbaufirmen sollten sich unbedingt mit einer Betriebshaftpflichtversicherung Hochbau vor hohen Kosten im Schadensfall schützen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt umfassend und zuverlässig und ist für die Übernahme von Aufträgen der öffentlichen Hand sogar meist zwingend erforderlich.

Hochbau – Versicherunsschutz

  • bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • bei Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden
  • bei Abbruch- und Einreißarbeiten
  • bei Sprengarbeiten
  • bei Asbestschäden
  • bei Mängelbeseitigungsschäden
  • bei der Beauftragung von Subunternehmen

Leistungen

  • Prüfung der Haftung
  • Abwehr zu hoher oder unberechtigter Schadensforderungen
  • Übernahme der Kosten bei berechtigten Forderungen

Deckungssummen

  • je nach Unternehmensgröße und Auftragsvolumen für Personen- und Sachschäden mindestens 3 bis 5 Millionen Euro

Betriebshaftpflicht zwingend notwendig

  • bei Übernahme von Aufträgen der öffentlichen Hand

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Angebote zur Betriebshaftpflichtversicherung können recht unterschiedlich ausfallen. Nicht nur der Leistungsumfang und die Höhe der Deckungssummen können variieren, auch die Preise können unterschiedlich sein. Mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner finden Sie schnell und einfach die besten und günstigsten Angebote. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ leitet Sie automatsch auf den Vergleichsrechner. Anschließend kann ein Onlineabschluss für eine Betriebshaftpflichtversicherung getätigt werden.

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Für Hochbaubetriebe ist eine Betriebshaftpflichtversicherung von existenzieller Bedeutung. Bei den umfangreichen Tätigkeiten eines Hochbaubetriebs können schon kleinste Fehler Schäden in großem Ausmaß verursachen, sodass ein Unternehmen ohne Betriebshaftpflicht für Hochbau schnell vor dem finanziellen Ruin stehen kann.

Welche Tätigkeiten müssen in eine Betriebshaftpflicht Hochbau eingeschlossen werden?

Grundsätzlich ist es wichtig, dass in eine Betriebshaftpflichtversicherung alle Risiken eingeschlossen werden, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit des versicherten Unternehmens entstehen können. Die Versicherung übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Tätigkeiten entstehen, welche nicht ausdrücklich im Versicherungsschein aufgeführt sind. Daher ist es wichtig, dass bei der Beantragung einer Betriebshaftpflicht Hochbau die betriebseigenen Risiken lückenlos angegeben werden. Grundsätzlich übernimmt eine Betriebshaftpflicht Hochbau die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche durch das versicherte Unternehmen verursacht wurden. Die Risikoabdeckung einer Betriebshaftpflicht Hochbau sollte neben der allgemeinen Absicherung von Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden auch Abbruch- und Einreißarbeiten, Sprengarbeiten sowie Asbestschäden beinhalten. Auch Mängelbeseitigungsnebenkosten, die Beauftragung von Subunternehmen und Nachbesserungsbegleitschäden sollten in einer Betriebshaftpflicht Hochbau versichert sein.

Leistungen einer Betriebshaftpflicht Hochbau

Eine Betriebshaftpflicht Hochbau schützt den versicherten Betrieb im Schadenfall in dreifacher Weise. Eingehende Schadensansprüche werden von der Versicherung in Hinblick auf die Haftung geprüft. Ist der Anspruch auf Schadensersatz berechtigt, übernimmt die Betriebshaftpflicht Hochbau
die Haftung und bezahlt den Schaden im Rahmen der vertraglich festgelegten Deckung. Nicht berechtigte oder zu hohe Schadensforderungen werden von der Versicherung zum Schutz des versicherten Unternehmens abgewehrt. Dies geschieht notfalls auch vor Gericht. Die anfallenden Kosten zahlt dabei die Betriebshaftpflichtversicherung.

Die Deckungssummen sollten ausreichend sein

Gerade im Baugewerbe können auftretende Schäden enorme Kosten verursachen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist daher für Hochbaufirmen unerlässlich, wenn die Existenz des Unternehmens im Schadenfall nicht aufs Spiel gesetzt werden soll. Darüber hinaus muss für die Übernahme von Aufträgen aus öffentlicher Hand in der Regel eine laufende Betriebshaftpflichtversicherung Hochbau sogar nachgewiesen werden. Meist muss die Versicherung dabei Deckungssummen für Personen- und Sachschäden von mindestens 3 Millionen Euro beinhalten. Je nach der Größe des Unternehmens und nach Auftragsvolumen können Deckungssummen von mindestens 5 Millionen jedoch durchaus sinnvoll sein.

Angebote vergleichen und Kosten berechnen

Betriebshaftpflichtversicherungen können in ihren Leistungen und Preisen unterschiedlich ausfallen. Auch die Deckungssummen können variieren. Daher ist ein Tarifvergleich mit unseren Vergleichsrechner sinnvoll. Er ermittelt die besten und günstigsten Betriebshaftpflichtversicherungen für Sie. Mit einem Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie direkt auf den seiteninternen Vergleichsrechner.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich