Die Firmenhaftpflicht deckt wie die Gewerbehaftpflicht SchĂ€den aus der gesetzlichen Haftpflicht des Unternehmers fĂŒr seine Mitarbeiter und sein Unternehmen ab. Die gesetzliche Haftpflicht begrĂŒndet einen Schadenersatzanspruch, wenn ein Dritter durch den Unternehmer oder seinen Mitarbeiter einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden erleidet. Beide Haftpflichtversicherungen garantieren als Betriebshaftpflicht die nötige Absicherung bei solchen SchadenersatzansprĂŒchen, die der Unternehmer ohne Versicherungsschutz selbst zahlen muss.
Die Unterschiede zwischen Gewerbe- und Firmenhaftpflicht
- Die Gewerbehaftpflicht greift bei Gewerbetreibenden, die Firmenhaftpflicht eignet sich fĂŒr Freiberufler
- Gewerbetreibende benötigen hÀufig eine höhere Versicherungssumme, da sie handwerklich tÀtig sind
- Der Gewerbehaftpflichtbeitrag ist deshalb meist höher als die FirmenhaftpflichtprÀmie
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Aus dem Tarifvergleich heraus lĂ€sst sich der individuell passende Tarif fĂŒr die Firmenhaftpflicht als Betriebshaftpflicht und fĂŒr die Gewerbehaftpflicht als Betriebshaftpflicht schnell und sicher identifizieren. Er wird mit dem blauen Feld âZum Versicherungsvergleichâ aufgerufen.
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Firmenhaftpflicht, Betriebshaftpflicht und Gewerbehaftpflicht sind Begriffe, die zwar einen Ă€hnlichen Versicherungsschutz gewĂ€hrleisten, die aber in Kleinigkeiten voneinander abweichen. Trotzdem werden die Begriffe Firmenhaftpflicht und Betriebshaftpflicht oder Gewerbehaftpflicht und Betriebshaftpflicht hĂ€ufig synonym verwendet, was dem allgemeinen VerstĂ€ndnis meist keinen Abbruch tut. In jedem Fall sorgen alle Versicherungen fĂŒr die Absicherung des Unternehmers und seiner Mitarbeiter in der wichtigen Frage nach der gesetzlichen Haftpflicht im Schadensfall.Â
Ein Blick auf die Gemeinsamkeiten
Schon die Namensgebung Firmenhaftpflicht und Betriebshaftpflicht sowie Gewerbehaftpflicht und Betriebshaftpflicht lĂ€sst vermuten, dass alle drei Versicherungen einen Ă€hnlichen Hintergrund haben. Und tatsĂ€chlich ist ihnen gemein, dass sie den Inhaber eines Unternehmens vor Schadensersatzforderungen schĂŒtzen, die ein geschĂ€digter Dritter ihm gegenĂŒber geltend macht. Den Unternehmer trifft nĂ€mlich wie jede Privatperson eine Schadensersatzpflicht, wenn er selbst oder ein Mitarbeiter seines Betriebs einer anderen Person einen Schaden verursacht, welcher bei der AusĂŒbung der BetriebstĂ€tigkeit entstanden ist. BeschĂ€digt also der Mitarbeiter eines Handwerksbetriebs die hĂ€usliche Einrichtung eines Kunden, ist das ein Fall fĂŒr die Haftpflicht. Auch der Sturz eines Kunden im Betrieb des Unternehmers wird von der Haftpflicht reguliert. Und schlieĂlich weist eine Haftpflichtversicherung SchadenersatzansprĂŒche zurĂŒck, sofern diese nicht berechtigt sind. Diese Leistungen gelten fĂŒr alle drei Haftpflichtversicherungen und verdeutlichen, warum sowohl zwischen der Firmenhaftpflicht und der Betriebshaftpflicht und der Gewerbehaftpflicht und der Betriebshaftpflicht ein Zusammenhang besteht. Doch es gibt auch geringfĂŒgige Unterschiede.
Gewerbehaftpflicht und Firmenhaftpflicht
Das deutsche Steuerrecht unterscheidet SelbstĂ€ndige nach Gewerbetreibenden und nach Freiberuflern. Zwar verfolgen alle SelbstĂ€ndigen das Ziel, mit ihrem Unternehmen Gewinne zu erwirtschaften und dabei eigenverantwortlich im Auftrag ihrer Kunden tĂ€tig zu sein. Doch Freiberufler sind eher in beratenden und heilenden TĂ€tigkeiten engagiert, wĂ€hrend sich Gewerbetreibende hĂ€ufig in handwerklichen FĂ€higkeiten wiederfinden. Die genaue Definition von Gewerbetreibenden ist wie alle ErlĂ€uterungen zu Freiberuflern im Einkommenssteuergesetz hinterlegt. In jedem Fall greift fĂŒr Gewerbetreibende die Gewerbehaftpflicht als Betriebshaftpflicht. FĂŒr Freiberufler kommt eher die Firmenhaftpflicht als Betriebshaftpflicht in Frage. Der gröĂere Unterschied wird sich am Ende in der VersicherungsprĂ€mie bemerkbar machen. WĂ€hrend ein Handwerksbetrieb bei der AusĂŒbung seiner Arbeit durchaus einen nennenswerten Sach- oder Personenschaden verursachen kann, der mit einer angemessenen Versicherungssumme abgesichert werden muss, kommen freiberuflich TĂ€tige besser mit einer Firmenhaftpflicht zurecht, die wiederum etwas gĂŒnstiger ist. Wie bei jedem Versicherungsabschluss gilt aber auch bei der Firmenhaftpflicht als Betriebshaftpflicht und bei der Gewerbehaftpflicht als Betriebshaftpflicht, dass der gewĂ€hlte Tarif genau dem Versicherungsbedarf entsprechen soll.
Die Betriebshaftpflicht im Test
WĂ€hrend Stiftung Warentest, Focus Money und Co. im Bereich privater Versicherungen regelmĂ€Ăig mit neuen Testergebnissen aufwarten, ist es um die Firmenhaftpflicht als Betriebshaftpflicht oder um die Gewerbehaftpflicht als Betriebshaftpflicht eher etwas moderat bestellt. Hier ist es meist eine Herausforderung, den gewĂŒnschten Tarif in einem neutralen Test zu prĂŒfen und solide Ergebnisse fĂŒr einen Preis-Leistungs-Vergleich zu erfahren. Deshalb ist der Online-Vergleich fĂŒr jede Betriebshaftpflicht von groĂer Bedeutung. Er muss den Tarif identifizieren, der den Versicherungsbedarf perfekt abdeckt, ohne dabei unnötig teuer zu sein. Zum Versicherungsvergleich mit Online-Abschluss geht es ĂŒber das blaue Feld âZum Versicherungsvergleichâ.