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Betriebshaftpflicht – Firmenhaftpflicht vs. Gewerbehaftpflicht

Die Firmenhaftpflicht deckt wie die Gewerbehaftpflicht SchĂ€den aus der gesetzlichen Haftpflicht des Unternehmers fĂŒr seine Mitarbeiter und sein Unternehmen ab. Die gesetzliche Haftpflicht begrĂŒndet einen Schadenersatzanspruch, wenn ein Dritter durch den Unternehmer oder seinen Mitarbeiter einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden erleidet. Beide Haftpflichtversicherungen garantieren als Betriebshaftpflicht die nötige Absicherung bei solchen SchadenersatzansprĂŒchen, die der Unternehmer ohne Versicherungsschutz selbst zahlen muss.

Die Unterschiede zwischen Gewerbe- und Firmenhaftpflicht

  • Die Gewerbehaftpflicht greift bei Gewerbetreibenden, die Firmenhaftpflicht eignet sich fĂŒr Freiberufler
  • Gewerbetreibende benötigen hĂ€ufig eine höhere Versicherungssumme, da sie handwerklich tĂ€tig sind
  • Der Gewerbehaftpflichtbeitrag ist deshalb meist höher als die FirmenhaftpflichtprĂ€mie

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Aus dem Tarifvergleich heraus lĂ€sst sich der individuell passende Tarif fĂŒr die Firmenhaftpflicht als Betriebshaftpflicht und fĂŒr die Gewerbehaftpflicht als Betriebshaftpflicht schnell und sicher identifizieren. Er wird mit dem blauen Feld „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.

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Firmenhaftpflicht, Betriebshaftpflicht und Gewerbehaftpflicht sind Begriffe, die zwar einen Ă€hnlichen Versicherungsschutz gewĂ€hrleisten, die aber in Kleinigkeiten voneinander abweichen. Trotzdem werden die Begriffe Firmenhaftpflicht und Betriebshaftpflicht oder Gewerbehaftpflicht und Betriebshaftpflicht hĂ€ufig synonym verwendet, was dem allgemeinen VerstĂ€ndnis meist keinen Abbruch tut. In jedem Fall sorgen alle Versicherungen fĂŒr die Absicherung des Unternehmers und seiner Mitarbeiter in der wichtigen Frage nach der gesetzlichen Haftpflicht im Schadensfall. 

Ein Blick auf die Gemeinsamkeiten

Schon die Namensgebung Firmenhaftpflicht und Betriebshaftpflicht sowie Gewerbehaftpflicht und Betriebshaftpflicht lĂ€sst vermuten, dass alle drei Versicherungen einen Ă€hnlichen Hintergrund haben. Und tatsĂ€chlich ist ihnen gemein, dass sie den Inhaber eines Unternehmens vor Schadensersatzforderungen schĂŒtzen, die ein geschĂ€digter Dritter ihm gegenĂŒber geltend macht. Den Unternehmer trifft nĂ€mlich wie jede Privatperson eine Schadensersatzpflicht, wenn er selbst oder ein Mitarbeiter seines Betriebs einer anderen Person einen Schaden verursacht, welcher bei der AusĂŒbung der BetriebstĂ€tigkeit entstanden ist. BeschĂ€digt also der Mitarbeiter eines Handwerksbetriebs die hĂ€usliche Einrichtung eines Kunden, ist das ein Fall fĂŒr die Haftpflicht. Auch der Sturz eines Kunden im Betrieb des Unternehmers wird von der Haftpflicht reguliert. Und schließlich weist eine Haftpflichtversicherung SchadenersatzansprĂŒche zurĂŒck, sofern diese nicht berechtigt sind. Diese Leistungen gelten fĂŒr alle drei Haftpflichtversicherungen und verdeutlichen, warum sowohl zwischen der Firmenhaftpflicht und der Betriebshaftpflicht und der Gewerbehaftpflicht und der Betriebshaftpflicht ein Zusammenhang besteht. Doch es gibt auch geringfĂŒgige Unterschiede.

Gewerbehaftpflicht und Firmenhaftpflicht

Das deutsche Steuerrecht unterscheidet SelbstĂ€ndige nach Gewerbetreibenden und nach Freiberuflern. Zwar verfolgen alle SelbstĂ€ndigen das Ziel, mit ihrem Unternehmen Gewinne zu erwirtschaften und dabei eigenverantwortlich im Auftrag ihrer Kunden tĂ€tig zu sein. Doch Freiberufler sind eher in beratenden und heilenden TĂ€tigkeiten engagiert, wĂ€hrend sich Gewerbetreibende hĂ€ufig in handwerklichen FĂ€higkeiten wiederfinden. Die genaue Definition von Gewerbetreibenden ist wie alle ErlĂ€uterungen zu Freiberuflern im Einkommenssteuergesetz hinterlegt. In jedem Fall greift fĂŒr Gewerbetreibende die Gewerbehaftpflicht als Betriebshaftpflicht. FĂŒr Freiberufler kommt eher die Firmenhaftpflicht als Betriebshaftpflicht in Frage. Der grĂ¶ĂŸere Unterschied wird sich am Ende in der VersicherungsprĂ€mie bemerkbar machen. WĂ€hrend ein Handwerksbetrieb bei der AusĂŒbung seiner Arbeit durchaus einen nennenswerten Sach- oder Personenschaden verursachen kann, der mit einer angemessenen Versicherungssumme abgesichert werden muss, kommen freiberuflich TĂ€tige besser mit einer Firmenhaftpflicht zurecht, die wiederum etwas gĂŒnstiger ist. Wie bei jedem Versicherungsabschluss gilt aber auch bei der Firmenhaftpflicht als Betriebshaftpflicht und bei der Gewerbehaftpflicht als Betriebshaftpflicht, dass der gewĂ€hlte Tarif genau dem Versicherungsbedarf entsprechen soll.

Die Betriebshaftpflicht im Test

WĂ€hrend Stiftung Warentest, Focus Money und Co. im Bereich privater Versicherungen regelmĂ€ĂŸig mit neuen Testergebnissen aufwarten, ist es um die Firmenhaftpflicht als Betriebshaftpflicht oder um die Gewerbehaftpflicht als Betriebshaftpflicht eher etwas moderat bestellt. Hier ist es meist eine Herausforderung, den gewĂŒnschten Tarif in einem neutralen Test zu prĂŒfen und solide Ergebnisse fĂŒr einen Preis-Leistungs-Vergleich zu erfahren. Deshalb ist der Online-Vergleich fĂŒr jede Betriebshaftpflicht von großer Bedeutung. Er muss den Tarif identifizieren, der den Versicherungsbedarf perfekt abdeckt, ohne dabei unnötig teuer zu sein. Zum Versicherungsvergleich mit Online-Abschluss geht es ĂŒber das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.

HĂ€ufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann fĂŒr verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher GrĂ¶ĂŸenordnung abgeschlossen werden und deckt AnsprĂŒche von Dritten gegenĂŒber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und VermögensschĂ€den, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufĂŒgen. Bei PersonenschĂ€den tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei SchĂ€den, die den Tod, die Verletzung oder eine GesundheitsschĂ€digung von Menschen zur Folge haben, ein. SachschĂ€den umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder BeschĂ€digung von GegenstĂ€nden wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen fĂŒhrt. Die Betriebshaftpflicht ĂŒbernimmt hier sowohl die Kosten fĂŒr anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt fĂŒr die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen FĂ€llen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, ĂŒbernommen. SchĂ€den, die nicht als Personen- oder SachschĂ€den einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schĂ€digen, zĂ€hlen zu den VermögensschĂ€den.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist fĂŒr Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung fĂŒr Personen, da man auch als Unternehmen fĂŒr Fehler, die zu SchĂ€den fĂŒhren, haftet. Bei der AusĂŒbung einer gewerblichen TĂ€tigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall SchadensersatzansprĂŒche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen FĂ€llen fĂŒr die durch das Unternehmen verursachten SchĂ€den aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach GrĂ¶ĂŸe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus fĂŒr den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also fĂŒr jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch SchadensersatzansprĂŒche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich fĂŒr eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-VerhĂ€ltnis der verschiedenen Versicherer ĂŒberprĂŒfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklĂ€rt werden, ob MietschĂ€den die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an RĂ€umen und GebĂ€uden entstehen können, abgedeckt sind. MietschĂ€den an Arbeitsmaschinen, die auch TransportschĂ€den einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung ĂŒbernommen werden. DarĂŒber hinaus ist zu prĂŒfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt fĂŒr SchĂ€den in einem Betrieb, der hĂ€ufig umgebaut, vergrĂ¶ĂŸert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten TĂ€tigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewĂ€hrt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen prĂ€sent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene SchĂ€den ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die hĂ€ufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass SchĂ€den, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich