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Bedingungen der Betriebshaftpflicht

Jeder Versicherer hat das Recht, einen Versicherungsantrag auf Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung abzulehnen. Das wird er tun, wenn die Bonität des Versicherten zu wünschen übrig lässt oder wenn Vorschäden bestehen. In diesem Fall gilt das Risiko des Versicherers als zu groß, dass der Leistungsfall tatsächlich eintritt und zu hohen Schadensregulierungen führt. Einen Kontrahierungszwang des Versicherers gibt es in der Betriebshaftpflicht nicht.

Die wichtigsten Annahmekriterien

  • Aufgrund des fehlenden Kontrahierungszwangs hat der Versicherer das Recht, den Antrag eines Kunden abzulehnen
  • Das wird er bei schwacher Bonität oder bei bestehenden Vorschäden tun
  • Das Risiko des Versicherers ist dann zu groß, dass der Neukunde hohe Versicherungsleistungen fordern wird oder seine Beiträge nicht bezahlt

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Wer einen kulanten Versicherer mit großzügigen Annahmerichtlinien sucht, ist meist bei einem Makler in guten Händen, der in direktem Kontakt zum Versicherer steht. Alle anderen Kunden haben die freie Wahl, den Versicherer mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis aus dem Tarifvergleich zu wählen. Er wird mit dem blauen Feld „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.

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Die Betriebshaftpflichtversicherung Bedingungen regeln die Rechte und Pflichten des Versicherers und des Versicherten. Dabei legen die Betriebshaftpflichtversicherung Allgemeine Bedingungen lediglich den Rahmen für den Versicherungsschutz fest. Hinzu kommen diverse Klauseln, die Leistungsein- und Ausschlüsse genauer definieren. Und schließlich unterscheiden sich die einzelnen Tarife hinsichtlich der konkreten Kostenübernahme im Versicherungsfall. Trotzdem ist der Blick in die Betriebshaftpflichtversicherung Bedingungen unabdingbar, bevor man sich für einen Versicherer entscheidet. Bevor es allerdings so weit ist, muss es erst einmal zum Vertragsabschluss kommen. Hier können die Aufnahmekriterien der Anbieter eine nahezu unüberwindliche Hürde sein.

Kein Kontrahierungszwang

Anders als in der Kraftfahrzeugversicherung besteht gemäß den Betriebshaftpflichtversicherung Allgemeine Bedingungen kein Kontrahierungszwang des Versicherers. Somit ist das Versicherungsunternehmen nicht gezwungen, einen Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrags anzunehmen. Vielmehr sehen die Betriebshaftpflichtversicherung Bedingungen explizit das Recht des Versicherers vor, sich frei für einen Kunden zu entscheiden oder den Antrag abzulehnen. Natürlich will jeder Versicherer Neukunden gewinnen, doch im Einzelfall kann es durchaus gute Gründe geben, von einer Antragsannahme nach den Betriebshaftpflicht Allgemeine Bedingungen Abstand zu nehmen. 

Wichtige Ablehnungsgründe

Der Versicherer hat gemäß den Betriebshaftpflichtversicherung Bedingungen das Recht, einen bestehenden Vertrag zu kündigen, wenn es zum Leistungsfall kam. Tritt also der Versicherungsfall ein, darf das Versicherungsunternehmen den Vertrag kündigen. Auch eine mangelnde Bonität und unregelmäßige Beitragszahlungen können dazu führen, dass der Versicherer von den Betriebshaftpflichtversicherung Bedingungen Gebrauch macht und den Vertrag auflöst. In den Betriebshaftpflichtversicherung Allgemeine Bedingungen sind die Gründe aufgezählt, die zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen können. Dazu zählen vor allem der Eintritt des Leistungsfalls und ein Zahlungsrückstand bei Beitragszahlungen. Beide Gründe können zu einer Ablehnung des Neuantrags führen. 

Die Sache mit der Kulanz

Häufig hört man vor dem Vertragsabschluss, dass ein Versicherer als sehr kulant gelte, wenn es darum geht, einen Versicherungsantrag anzunehmen. Dahinter steckt üblicherweise, dass ein Versicherungsunternehmen die Bonität seines Kunden nicht sehr detailliert prüft, und auch der Blick auf mögliche Vorschäden mag dann recht kulant sein. Sind solche Tipps auf dem Weg zum Vertragsabschluss von großer Bedeutung, weil bestehende Vorschäden oder ein Bonitätsproblem diese Großzügigkeit vorübergehend erforderlich machen, bleibt meist nur der Weg zu einem versierten Makler, der im direkten Kontakt mit den Versicherern steht und eine kulante Annahmeregelung mit passenden Kandidaten aushandeln wird. Sind Bonität und Vorschäden nicht ausschlaggebend bei der Annahme gemäß den Betriebshaftpflichtversicherung Bedingungen, ist ein Tarifvergleich das Mittel der Wahl, um den passenden Versicherer zu finden.

Testergebnisse ohne Annahmekriterien

So wichtig die Annahmekriterien der Versicherer nach den Betriebshaftpflichtversicherung Allgemeine Bedingungen sind, so sehr muss man wissen, dass sie meist nicht in Testergebnissen oder in Vergleichsrechnern erfasst sind. Vielmehr stellen alle Testergebnisse und ein Online-Rechner vorrangig auf einen direkten Preis-Leistungs-Vergleich ab. Der Online-Tarifrechner ist mit dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ zugänglich.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich