Jeder Versicherer hat das Recht, einen Versicherungsantrag auf Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung abzulehnen. Das wird er tun, wenn die Bonität des Versicherten zu wünschen übrig lässt oder wenn Vorschäden bestehen. In diesem Fall gilt das Risiko des Versicherers als zu groß, dass der Leistungsfall tatsächlich eintritt und zu hohen Schadensregulierungen führt. Einen Kontrahierungszwang des Versicherers gibt es in der Betriebshaftpflicht nicht.
Die wichtigsten Annahmekriterien
- Aufgrund des fehlenden Kontrahierungszwangs hat der Versicherer das Recht, den Antrag eines Kunden abzulehnen
- Das wird er bei schwacher Bonität oder bei bestehenden Vorschäden tun
- Das Risiko des Versicherers ist dann zu groß, dass der Neukunde hohe Versicherungsleistungen fordern wird oder seine Beiträge nicht bezahlt
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Wer einen kulanten Versicherer mit großzügigen Annahmerichtlinien sucht, ist meist bei einem Makler in guten Händen, der in direktem Kontakt zum Versicherer steht. Alle anderen Kunden haben die freie Wahl, den Versicherer mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis aus dem Tarifvergleich zu wählen. Er wird mit dem blauen Feld „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.
field_4fe2e57856c7efield_4fec3b1d9257a
Die Betriebshaftpflichtversicherung Bedingungen regeln die Rechte und Pflichten des Versicherers und des Versicherten. Dabei legen die Betriebshaftpflichtversicherung Allgemeine Bedingungen lediglich den Rahmen für den Versicherungsschutz fest. Hinzu kommen diverse Klauseln, die Leistungsein- und Ausschlüsse genauer definieren. Und schließlich unterscheiden sich die einzelnen Tarife hinsichtlich der konkreten Kostenübernahme im Versicherungsfall. Trotzdem ist der Blick in die Betriebshaftpflichtversicherung Bedingungen unabdingbar, bevor man sich für einen Versicherer entscheidet. Bevor es allerdings so weit ist, muss es erst einmal zum Vertragsabschluss kommen. Hier können die Aufnahmekriterien der Anbieter eine nahezu unüberwindliche Hürde sein.
Kein Kontrahierungszwang
Anders als in der Kraftfahrzeugversicherung besteht gemäß den Betriebshaftpflichtversicherung Allgemeine Bedingungen kein Kontrahierungszwang des Versicherers. Somit ist das Versicherungsunternehmen nicht gezwungen, einen Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrags anzunehmen. Vielmehr sehen die Betriebshaftpflichtversicherung Bedingungen explizit das Recht des Versicherers vor, sich frei für einen Kunden zu entscheiden oder den Antrag abzulehnen. Natürlich will jeder Versicherer Neukunden gewinnen, doch im Einzelfall kann es durchaus gute Gründe geben, von einer Antragsannahme nach den Betriebshaftpflicht Allgemeine Bedingungen Abstand zu nehmen.
Wichtige Ablehnungsgründe
Der Versicherer hat gemäß den Betriebshaftpflichtversicherung Bedingungen das Recht, einen bestehenden Vertrag zu kündigen, wenn es zum Leistungsfall kam. Tritt also der Versicherungsfall ein, darf das Versicherungsunternehmen den Vertrag kündigen. Auch eine mangelnde Bonität und unregelmäßige Beitragszahlungen können dazu führen, dass der Versicherer von den Betriebshaftpflichtversicherung Bedingungen Gebrauch macht und den Vertrag auflöst. In den Betriebshaftpflichtversicherung Allgemeine Bedingungen sind die Gründe aufgezählt, die zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen können. Dazu zählen vor allem der Eintritt des Leistungsfalls und ein Zahlungsrückstand bei Beitragszahlungen. Beide Gründe können zu einer Ablehnung des Neuantrags führen.
Die Sache mit der Kulanz
Häufig hört man vor dem Vertragsabschluss, dass ein Versicherer als sehr kulant gelte, wenn es darum geht, einen Versicherungsantrag anzunehmen. Dahinter steckt üblicherweise, dass ein Versicherungsunternehmen die Bonität seines Kunden nicht sehr detailliert prüft, und auch der Blick auf mögliche Vorschäden mag dann recht kulant sein. Sind solche Tipps auf dem Weg zum Vertragsabschluss von großer Bedeutung, weil bestehende Vorschäden oder ein Bonitätsproblem diese Großzügigkeit vorübergehend erforderlich machen, bleibt meist nur der Weg zu einem versierten Makler, der im direkten Kontakt mit den Versicherern steht und eine kulante Annahmeregelung mit passenden Kandidaten aushandeln wird. Sind Bonität und Vorschäden nicht ausschlaggebend bei der Annahme gemäß den Betriebshaftpflichtversicherung Bedingungen, ist ein Tarifvergleich das Mittel der Wahl, um den passenden Versicherer zu finden.
Testergebnisse ohne Annahmekriterien
So wichtig die Annahmekriterien der Versicherer nach den Betriebshaftpflichtversicherung Allgemeine Bedingungen sind, so sehr muss man wissen, dass sie meist nicht in Testergebnissen oder in Vergleichsrechnern erfasst sind. Vielmehr stellen alle Testergebnisse und ein Online-Rechner vorrangig auf einen direkten Preis-Leistungs-Vergleich ab. Der Online-Tarifrechner ist mit dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ zugänglich.