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Betriebshaftpflichtversicherung VHV

Die Betriebshaftpflichtversicherung der VHV ist für Unternehmen aus verschiedenen Branchen eine unverzichtbare Vorsorgemaßnahme, falls Dritte durch die Schuld des Unternehmens einen Schaden erleiden.

Bedarfsorientierter Versicherungsschutz für

  • Unternehmen des Bauhauptgewerbes
  • Unternehmen des Bauhandwerks
  • Hersteller, Zulieferer und Händlern aus der Baubranche
  • Handels-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe
  • Unternehmen oder Selbstständige der Heilnebenberufe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Unternehmen aus der Industrie

Leistungen

  • Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden aufgrund betrieblicher Tätigkeiten oder Produkte des Betriebes
  • Überprüfung des Schadensanspruchs
  • Übernahme der Schadenkosten bei berechtigten Forderungen
  • Abwehr überhöhter oder unberechtigter Forderungen
  • Schadenserstattung im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen
  • Deckungssummen auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt

Geltungsbereich

  • branchen- und bedarfsabhängig

Versicherungen vergleichen & Preise berechnen

Leistungsangebote und Beitragshöhen können bei den verschiedenen Versicherungsangeboten stark variieren. Deshalb lohnt sich vor der Entscheidung für eine bestimmte Betriebshaftpflichtversicherung ein Versicherungsvergleich. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt direkt auf unseren Versicherungsvergleichsrechner. Er berechnet alle, Ihren Bedürfnissen entsprechenden Angebote zur Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch können Sie nach der Berechnung einen Onlineabschluss tätigen.

 

 


 

Jeder Unternehmer haftet für die Fehler seiner Mitarbeiter und alle Schäden, welche einem Dritten durch betriebliche Tätigkeiten des Unternehmens zugefügt werden. Notfalls haftet der Unternehmer sogar mit seinem Privatvermögen dafür. Eine Betriebshaftpflichtversicherung der VHV bietet einen speziell auf die Bedürfnisse eines Betriebes abgestimmten Versicherungsschutz und deckt damit das finanzielle Risiko im Schadenfall ab.

Individueller Versicherungsschutz

Entsprechend der betrieblichen Tätigkeiten und der Branchenzugehörigkeit bestehen für jedes Unternehmen ganz spezielle Schadensrisiken. Bei der Entscheidung für eine Betriebshaftpflichtversicherung ist die individuelle Gestaltungsmöglichkeit der Versicherungsleistungen daher ein wichtiges Kriterium. Die Betriebshaftpflichtversicherung der VHV bietet deshalb einen, speziell auf die Bedürfnisse des versicherten Unternehmens abgestimmten Versicherungsschutz an. Die Betriebshaftpflicht der VHV kann von Unternehmen des Bauhauptgewerbes, des Bauhandwerks, von Herstellern, Zulieferern und Händlern aus der Baubranche abgeschlossen werden. Die Baubranche ist damit der Hauptwirtschaftszweig, für den eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der VHV interessant ist. Darüber hinaus können sich auch Handels-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe, Unternehmen oder Selbstständige aus den Bereichen der Heilnebenberufe und aus dem Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe sowie Unternehmen aus der Industrie mit einer Betriebshaftpflicht der VHV mit speziell auf diese Branchen abgestimmten Leistungen versichern. 

Versicherungsleistungen

Die Betriebshaftpflicht der VHV übernimmt branchenübergreifend Versicherungsschutz für alle Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden, welche Dritten durch betriebliche Tätigkeiten des versicherten Unternehmens zugefügt werden. Mit zu den Versicherungsleistungen der Betriebshaftpflicht der VHV gehört die Überprüfung der Haftungsfrage, denn nicht immer ist eine Schadenersatzforderung berechtigt. Im Falle unberechtigter oder überhöhter Forderungen wehrt die Versicherung im Sinne des versicherten Unternehmens die Haftungsübernahme ab. Sollte dies nur auf gerichtlichem Weg möglich sein, übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung der VHV alle dafür notwendigen Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten. Diese Versicherungsleistung der Betriebshaftpflicht wird auch als passiver Rechtsschutz bezeichnet. Ist der Versicherungsnehmer tatsächlich für einen entstandenen Schaden haftbar, übernimmt die Versicherung die Kosten im Rahmen der im Vertrag vereinbarten Deckungssummen. Die Höhe der Deckungssummen kann bei der individuellen Gestaltung des Versicherungsvertrages auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers abgestimmt werden.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Betriebshaftpflichtversicherung bei der VHV hängt immer von der Berufsbranche des versicherten Unternehmens und dessen speziellen Bedürfnissen ab. So sind beispielsweise in der Betriebshaftpflicht für Hersteller, Zulieferer und Händler generell ein Auslandsschutz mit im Versicherungsumfang enthalten, während der Versicherungsumfang in der Betriebshaftpflicht für Heilnebenberufe, Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe Versicherungsschutz innerhalb Deutschlands beinhaltet.

Versicherungen vergleichen und Kosten berechnen

Nicht zuletzt aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen an die Versicherungsleistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung können die Versicherungsbeiträge sehr unterschiedlich ausfallen. Durch einen Versicherungsvergleich lassen sich schnell und unkompliziert die preiswertesten Angebote berechnen, die den individuellen und speziellen Bedürfnissen entsprechen. Das blau gefärbte Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt automatisch auf den seiteninternen Tarifrechner. Dieser berechnet Ihren Anforderungen entsprechend die günstigsten und besten Tarife zur Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch können Sie für die Betriebshaftpflicht Ihrer Wahl im Anschluss einen Onlinevertrag abschließen.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

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